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Wegen corona Kündigung obwohl beschäftigungsverbot

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Wegen corona Kündigung obwohl beschäftigungsverbot

Nadine2707

Hallo, habe folgende Frage: Ende diesen Monat endet meine Elternzeit nun bin ich aber erneut schwanger. Dies habe ich auch schon meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Da ich eine Risiko Schwangerschaft habe hat mir mein Frauenarzt schon gesagt das er mir ein beschäftigungsverbot geben wird,wenn meine jetzige Elternzeit zuende geht. Zu meiner Frage: Ist es möglich wenn ich die Bescheinigung zum Beschäftigungsverbot abgebe das mein Arbeitgeber mich einfach kündigt wegen corona als Grund. Meine Arbeitsstelle ist in einem Café es könnte also sein das wegen es wegen corona wenig Arbeit gibt. Was ich noch dazu sagen muss ich habe ein Festvertrag und das mein Arbeitgeber mich nicht mehr haben will wegen meiner ersten Schwangerschaft. Danke euch im vorraus für eure Antworten


Trini

Antwort auf Beitrag von Nadine2707

Kann sein, dass ich nicht mehr richtig informiert bin, aber ich denke, es greift sofort der Kündigungsschutz durch die Schwangerschaft. Trini


Berlin!

Antwort auf Beitrag von Nadine2707

Als Schwangere bist Du ordentlich unkündbar. Die Kündigung ist rechtswidrig. ABER: Du mußt dennoch dagegen vorgehen. Und zwar innerhalb der Ausschlussfrist (!!) von 3 Wochen gerechnet ab Zugang der Kündigungserklärung. Richtiger Weg ist die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Dabei entstehen Dir keine Kosten, wenn Du einfach zur Rechtsantragsstelle gehst und den fall schilderst und sagst, dass Du Kündigungsschutzklage erheben willst. Achtung: Versäumst Du dir Frist, ist die Kündigung dennoch wirksam!


Tonic2108

Antwort auf Beitrag von Berlin!

„Ist es möglich wenn ich die Bescheinigung zum Beschäftigungsverbot abgebe das mein Arbeitgeber mich einfach kündigt wegen corona als Grund.“ Da steht nirgends, dass er gekündigt hat, sie fragt nur ob er kann.


Marianna81

Antwort auf Beitrag von Nadine2707

wenn dein AG mit dir aber eh nicht zufrieden ist,wird er später schon Möglichkeiten finden Dich los zu werden.


Berlin!

Antwort auf Beitrag von Marianna81

....bis dahin ist es noch lange hin. Soll sie sich jetzt einfach kündigen lassen?


Marianna81

Antwort auf Beitrag von Berlin!

überlegen,wie es später geht und ggf.an Alternativen denken.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Nadine2707

Durch die Schwangerschaft hast du besonderen Kündigungsschutz. Bei Corona wäre es auch eine betriebliche Kündigung und somit ordentlich. Also - nein, der AG darf dich nicht kündigen. Am Montag sofort einen Anwalt nehmen und Kündigungsschutzklage erheben lassen. Diese muss innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht sein.


Felica

Antwort auf Beitrag von Nadine2707

Sollte der AG den Weg über das Gewerbeamt gehen weil er den Betrieb einstellt, dann kann er auch einer Schwangeren kündigen.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Felica

Das ist ja dann was anderes. Er kann ja den Betrieb nicht am laufen halten, nur wegen der Schwangeren. Im BV hat er ja nichtmal Ausgaben, das Gehalt bekommt er ja im Umlageverfahren wieder. Also würde auch sie mit die Letzte sein, die gehen müsste.


Felica

Antwort auf diesen Beitrag

Sie schreibt wegen Corona als Grund. Da liegt es nahe das er den Betrieb schließt, ganz oder in Teilen.


mama von joshua am tab

Antwort auf Beitrag von Nadine2707

Wieviele Arbeitnehmer gibt es in dem Betrieb ? Unter 10 AN darf der AG auch besonders schutzbedürftigen Mitarbeitern (sprich Behinderte, Schwangere) ohne Angaben von Gründen kündigen, es muss nur die reguläre Kündigungsfrist eingehalten werden.


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Nadine2707

Wenn er das Cafe schließen muss (oder sich wegen Corona keine Angestellten mehr leisten kann) darf er dir kündigen.


Nadine2707

Antwort auf Beitrag von Johanna3

Danke für die ganzen antworten Also der Betrieb hat mehr als 10 Mitarbeiter! Und die Filiale will er auch nicht schließen aber habe nur die Befürchtung das mein AG das als Ausrede nimmt das er mich nicht mehr braucht wegen corona! Er hat mich noch nicht gekündigt aber habe die Befürchtung das wenn ich ein beschäftigungsverbot angebe das er dass dann tut,als Grund würde er dann corona nehmen da es ja kein anderen Grund gibt. Noch eine andere frage an wann kann mir mein Frauenarzt mein beschäftigungsverbot ausstellen? Geht das nur 1 Tage bevor ich wieder arbeiten muss oder würde das auch 2 Wochen davor gehen? Danke allen nochmal


luvi

Antwort auf Beitrag von Nadine2707

Hallo, Warum sollte dir dein Arbeitgeber kündigen wollen, wenn du aus medizinischen Gründen ein Beschäftigungsverbot hast? Finanziell ist das doch für ihn egal. Er bekommt den Lohn für dich ja wieder. Für den Arbeitgeber ist es sicher besser, wenn eine Schwangere ein BV hat, als wenn sie dauerkrank ist und er 6 Wochen Lihnfortzahlung leisten muss und er nie weiß, kommt sie morgen oder nicht. LG luvi