InmeinemkleinenApfel
Guten Morgen ihr Lieben! In unserem Nachbarlandkreis gibt es jetzt eine Ausgangssperre. Ich bin erstmal erschrocken, unsere Zahlen sind ja nicht so viel besser. Hab dann mal gelesen, was das bedeutet: Das Verlassen der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr ist nur bei Vor- liegen triftiger Gründe erlaubt; Triftige Gründe sind insbesondere: - die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehren- amtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungs- dienst, - die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizini- scher Versorgungsleistungen, - die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, - die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und - Handlungen zur Versorgung von Tieren. Von 5 bis 20 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ebenfalls nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Zu den oben genannten triftigen Gründen kommen tagsüber folgende triftige Gründe hinzu: - Der Besuch von Einzelhandelsbetrieben und Märkten im Sinne der §§ 66 bis 68 GewO, - die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, - Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts und - Besuch von nach Nr. 1 erlaubten Veranstaltungen (Religionsausübung, Vorladung Polizei/Gericht) Kitas und Grundschulen und Einzelhandel bleiben offen. So eine Ausgangssperre würde bei mir gar keine Veränderung bewirken. Vielleicht müsste ich auf den Abendspaziergang verzichten. Aber sonst? Nichts.Machbar. Bei euch?
....
Damit soll doch vermieden werden, dass sich die Leute gegenseitig besuchen. Deshalb darf man zu dieser Zeit auch nicht laufen gehen. Ich könnte ja meine Freundin besuchen. Nach 20 Uhr bin ich selten draussen, aber ich gehe vor 5.00 Uhr laufen und das werde ich auch weiterhin tun. Und wenn ich nach 20.00Uhr einkaufen möchte, dann tue ich auch das.
Nichts. Der Grund einer solchen Maßnahme erschließt sich mir auch nicht.
Nichts.
DAS würde sich ändern. Und so überlegt man, eventuell, nicht hinzugehen. Ansonsten ändert sich nichts. Wo soll man am Abend noch hingehen?
Aktuell würde sich bei mir nur ändern, dass es abends mit dem Einkaufen knapp wird (wir arbeiten beide vollzeit, und im Dezember sind viele Überstunden nötig), und dass der Teenager Home Schooling machen müsste. LG sun
Zu den Uhrzeiten sind wir nie unterwegs. Das finde ich Quatsch
Wir könnten nicht mehr mit meinen Eltern spazieren gehen, da ja nur noch ein Treffen mit einer anderen Person erlaubt ist. Zu Hause besuchen darf ich sie aber, zumindest wenn weiterhin die 5 Personenregel und 2 Haushalte gilt. Herr lass Hirn vom Himmel fallen!
Nein, Besuche sind bei einer Ausgangsperre ja eben nicht erlaubt. Es sei denn du kannst nachweisen, dass du jemanden pflegen musst.
und genau das wäre ja der Ansatz dagmar
"zu Hause besuchen darf ich sie aber" - einBesuch der Eltern ist doch kein triftiger Grund ohne dass diese pflegebedürftig sind. Oder ich verstehe gerade deine Antwort auf meine Antwort falsch :-)
nee eines höher das Thema besuchen dann eben mit Übernachten das geht in meinen Augen nicht
Ausgangsperre heißt eben genau "keine Besuche" - außer, du pflegst jemanden, was du auch auf Verlangen nachweisen kannst. Ich denke, wenn man mal genau überlegt, fallen dann doch einige Dinge weg, die man jetzt noch darf und ganz selbstverständlich macht. Mit der Freundin zum spazieren gehen verabreden. Die Eltern besuchen. Besuch von den erwachsenen Kindern erhalten. Kinder dürfen auch keine Besuch empfangen. Da kommt glaube ich doch einiges zusammen. Klartext ist doch: alleine drinnen bleiben.
Stimmt, ihr habt recht. Ich war auf den Kommentar mit dem Übernachten fixiert. Wenn aber ein Kind sich mit einem anderen zum Schlittenfahren verabredet, müsste das aber unter notwendige Bewegung und Sport fallen. Das wäre zumindest meine Interpretation. Mich ärgert das alles sehr.
Böse Zungen würden jetzt sagen "du suchst dir ein Schlupfloch" ;-) Streng genommen muss dein Kind sich ja nicht mit einem anderen treffen um sich zu bewegen.
Dürfte es aber.
das ist ganz offensichtlich Schlupflochsuchen. Was ist daran böszüngig, es auch so zu benennen? Ach so, man muss heititei, alles ist supi, naTÜRlich darf jeder sie Vorgaben, Regeln und den gesunden Menschenverstand soweit dehnen, wie es irgend menschenmöglich ist, um DOCH druchzusetzen, was ICH ICH ICH aber möchte. Sonst ist man böse, ich vergaß.
Ja? Warum? Kann es mit dir nicht Schlitten fahren? Haushaltsfremde Personen sollen doch eben genau nicht getroffen werden, es sei denn, dies ist zwingend erforderlich. Wenn Ausgangsperre heißt, ich darf doch jemanden treffen, weil ich ihn gerne treffen möchte ... wird Hinz und Kunz dies natürlich auch tun. Aber genau das soll ja eben unterbunden werden.
Aber so scheint es doch zu sein! Und ganz ehrlich, wenn ich mit meinem Kind Schlittenfahren gehe, bin ich nicht unbedingt die Einzige, die das tut. Wo ist da dann der Unterschied für dich? Solange noch Schule ist, sehe ich noch weniger Sinn dahinter und die geht hier aktuell bis einschließlich 22.12..
Häh?? Natürlich ist das ein Schlupfloch suchen, denn selbst im Frühjahr gab es hier keine Ausgangsbeschränkung und mir erschließt sich gerade nicht, was an Schlittenfahren problematisch sein soll. Es scheint ja auch völlig unproblematisch zu sein, die Schulen regulär weiterzuführen, die Öffis vollzustopfen, kaum noch Leute in Quarantäne zu schicken,etc. Mein gesunder Menschenverstand funktioniert eigentlich sehr gut. Der Schnee ist hier eh bald wieder weg.
Da wären wir dann wieder beim Lieblingsthema vieler Foristen: das was erlaubt ist auch zu tun, obwohl es vernünftiger wäre, eben nicht alles auszunutzen, was gerade noch so erlaubt ist. Genau das wird doch immer kritisiert: das so viele alles Erlaubte auch wirklich tun. Gewollt ist aber, dass du eben nicht raus gehst, wenn es nicht sein muss. Das du nicht dahin gehst, wo auch andere sind und sagst "naja, kann ich ja nichts für, wenn gerda hier auch andere Menschen sind - ist ja erlaubt".
ein Schlupfloch (in einer theoretischen Diskussion) als Schlupfloch zu bezeichnen. In der Schule trägt mein Kind durchgehend Maske, beim Spielen, Toben und Schlittenfahren wohl kaum. Insofern ist das was anderes. ich finde außerdem, dass Schule definitiv wichtiger ist, als Schlittenfahren, aber das kann man natürlich anders sehen. Meinem Kind fehlt schon fast ein halbes Jahr vernünftige Schulbildung, ich habe nicht das Gefühl, dass das qualifiziert nachgeholt wird - Schlittenfahren kann es nach Corona immer noch (bei uns gibt's allerdings eh nie genug Schnee, deshalb berührt mich die entgangene Schlittenfahrt vielleicht nicht so, sie ist nicht unabdingbar für eine gute Kindheit).
Wie bekommen die armen Kinder die verlorene Bildungszeit wieder rein denn das brauchen sie fürs Leben Kumpels nach der Schule treffen ist fürs Leben eher weniger wichtig Schulbildung leider schon und es ist ja nicht so dass Kinder keine Sozialkontakte haben, NOCH sind die Schulen auf und sie sehen die Freunde und reden in den Pausen auch haben sie vermutlich alle soziale Medien sich auszutauschen. Die Situation ist bescheiden, das streitet keiner ab aber sozial verkümert keiner der sich nun 2 Jahre (mit Pech) einschränken muss von mit Glück 85 Lebensjahren. Vielleicht sollte man mit fortschreitender Zeit nachdenken das Schulleben ein Jahr zu verlängern nach Corona den doppelten Stoff in einfacher Zeit in den Kopf zu bringen klappt ja auch nicht dann heulen auch alle dass sie keine Freizeit mehr haben zum Freunde treffen dagmar
Mein Kind trägt in der Schule KEINE Maske, wie übrigens alle Grundschulkinder in BW. Du solltest nicht immer von deiner Situation vor Ort ausgehen, anderswo ist es anders.
Ich finde die Bezeichnung Schlupfloch übrigens auch nicht bösartig!
oder es könnte eben freiwillig beim Rodeln mit dem Kumpel eine tragen!
Wenn sie morgens 6 Schulstunden ohne Maske und Abstand im Klassenzimmer hocken erscheint mir das sinnbefreit.
Da sind die Ansichten, was vernünftig ist und was nicht, eben sehr unterschiedlich. Nicht raus zu gehen halte ich z.B. für absolut unvernünftig und werde ich auch nicht machen. Das heißt sicher nicht, das ich mich in die nächste Menschentraube stürzen würde, was hier eh schwierig ist.
dann würde das den Kohl auch nicht mehr fett machen, da ist die Schulzeit dann schon risikoreich genug ohne dass das Rodeln noch einen drauf setzt.
Was ist denn mit dir passiert? Hast du nachgedacht? Ich bin überrascht von so viel Logik aus deinem Mund.
Sie darf doch eine aufsetzen, das wäre vernünftig. Auch die Verpflichtung dazu seitens des Kultusministeriums oder der Schulleitung. Aber dann finden es ja wiederum viele Mütter für unzumutbar für die Kleinen. Wäre noch: Schule dicht, als Voraussetzung dafür, dass Schlittenfahren und Treffen mit Freunden im Freien als vermeidungswürdig empfunden wird. Hat man jetzt hier in Sa. gemacht. Stößt inzwischen auch auf relativ breite Akzeptanz. Wenn die Einschläge näherrücken, werden die Besserwisser merklich leiser. Zumindest die " im Kleinen".
Mein Mann wäre wahrscheinlich durch Kontrollen noch später von der Arbeit zurück. Da ich mich ja für sportliche Betätigungen trotzdem draußen aufhalten dürfte, wäre es okay, dann nehme ich halt meine Nordic Walking Stöcke zum Spaziergang mit, wenn ich den Drang hätte, im Winter draußen um der Uhrzeit zu sein.
Du darfst in dieser Zeit keinen Sport treiben.
huhu für uns würde sich auch nichts ändern aber es ist doch dann sinnvoll wenn sich für andere etwas ändert. Was versteht man konkret unter Einzelhandel ? Evtl doch nur Lebensmittelläden so dass das Bummeln durchs Einkaufszentrum wegfällt denn da sind ja den Fernsehbildern nach Massen unterwegs, auch am Abend. Auch wenn alle das verflucht haben das Beschränken pro Person auf einen Kontakt nach Aussen hätte ich sinnvoll gefunden so kann doch jeder am Tag 20 Leute zu Besuch bekommen wenn die halt in 5-Minutenabständen kommen. Wobei wenn ich das verstehe darf man sich nur aussen treffen, nichtmehr an der Wohnung, denn da steht nichts zum Besuchen darf man das Haus verlassen oder ? In meinen Augen sollte auch Besuch von Kirchen u.ä. verboten werden, ich bin selbst Christ, aber beten kann man auch zu Hause und im ersten Lockdown haben die Kirchen sich schnell umgestellt und auch online Gottesdienste angeboten, singen darf man ja eh nicht .
Mit der Ausgangssperre werden doch im Grunde nur private Partys unterbunden bzw. macht es die Verfolgung von Verfehlungen einfacher.
Es würde sich nichts ändern - müsste halt nachweisen, dass ich spät abends oder nachts arbeiten gehe, aber ich geh tatsächlich abends nur deshalb noch "raus", von daher denke ich wäre das glaubwürdig. Ansonsten sind wir von der faulen Sorte, abends einkuscheln und daheim bleiben, unabhängig von Corona... Lg, Lore
Also zB die Großeltern (die sind bei uns nicht pflegebedürftig) und Treffen unseres Kindes mit einem Freund. De fakto heißt das doch, du darfst die Wohnung nur zur Arbeit, Arztbesuch, Einkauf oder Sport im freien verlassen. Oder um den Hund Gassi zu führen. Streng genommen triffst du dich eben nicht zum Spaziergang mit der Freundin, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt wohnt. Die darf gerne spazieren gehen - aber nicht erst mal zu dir fahren, um dort mit dir spazieren zu gehen. Nicht ohne Grund hat Frankreich den Radius genau definiert, innerhalb dessen du dich um deine Wohnung herum bewegen darfst. Was meinst du, wieviele Menschen sonst erst mal von a nach b fahren würden, mit der Begründung "man wolle dort den erlaubten Spaziergang an der frischen Luft machen".
habe ich auch mitbekommen da darf man auch zT nur im nächsten Laden einkaufen gehen nicht 15 km fahren weil der Supermarkt da billiger ist Dann muss es halt wieder Passierscheine geben sonst sagt jeder er geht zur Arbeit dagmar
Sowas ähnliches gibt es schon, mein Mann arbeitet in der Nähe eines Hotspots. Dort kontrolliert verstärkt die Polizei, bedonders Autos mit einem Kennzeichen außerhalb des Kreises werden kontrolliert. Mein Mann hat eine Bescheinigung vom Arbeitgeber bekommen, die er bei Bedarf vorweisen kann.
Sport und Bewegung an der frischen Luft sind erlaubt! Das heißt, dass ein Spaziergang auf jeden Fall erlaubt ist. Und letztendlich auch ein Besuch, wenn er fußläufig möglich ist.
Ich denke, Du Irrst. In der Lausitz steht das sorgar in der Verfügung, dass Laufen nicht gestattet ist.
Was bin ichfroh, dass wir einen Hund haben!
Ich hab mich auf den Ausgangsthread bezogen. Da stand „ Sport und Bewegung“. Aber so wie ich die Ministerpräsidenten einschätze, wird das eh unterschiedlich.
ja, ich könnte nicht abends noch mals chnell ne Runde mit meinem Mann drehen. Ansonsten würde sich absolut nichts ändern. Ich bin aber ja auch eine menschenfeindliche, eigenbrötlerische, ihr Kind der lebenszerstörenden seelischen Einsamkeit aussetzende Panikhysterikerin ;)
Hallo, Bei mir würde sich durch die Ausgangssperre nicht viel ändern. Wenn ich momentan abends unterwegs bin, dann sowieso nur, um mit dem Hund rauszugehen. Im Sommer wäre das was anderes. Zwischen 20 Uhr und 5 Uhr morgens fahren auch meine Kinder nicht Schlitten. Da würde sich auch nichts ändern. Tagsüber ist es ja erlaubt, zumindest mit einem weiteren Hausstand. LG luvi
Nein, ist es bei einer Ausgangsperre nicht. Oder ist der Spaziergang zusammen mit einer Freundin zwingend notwendig? Bedarf diese deiner Fürsorge, Aufsicht? Eher nein. Du darfst mit deinem Kind raus. Du darfst auch mit deinen betagten Eltern raus um auf diese aufzupassen. Aber Treffen mit anderen Haushalten um des Treffens willen sollen ja genau nicht stattfinden. Ichglaube, das ist der Denkfehler bei einigen hier und daraus dann auch die Antwort - "nö, ändert sich doch nichts. 1 haushaltsfremde Person ist doch erlaubt". Ausgangsperre heißt, du gehst arbeiten (wenn HO nicht möglich), einkaufen, zum Arzt (wenn dringend notwendig), mit oder ohne Hund spazieren/Sport treiben. Und das alles nur in Begleitung einer haushaltsfremden Person, wenn diese zwingend erforderlich ist.
Der Ausnahmenkatalog ist extrem lang. Klingt nach "harte Massnahme" ist aber "gummi".
Hallo für uns würde sich nix ändern, wir sind nach 20 h nur unterwegs wenn wir von Geschäften nach Hause fahren o. einmal die Woche von meiner Mutter nach Hause, sie ist 87 u. benötigt unsere Hilfe beim Einkaufen (bzw. Sachen hinbringen), Haushalt etc. Das darf man ja auch weiterhin. Was ich schlimm fände wenn man nur noch 1 h z.B. am Tag raus dürfte, denn wir gehen oft an freien Tagen länger spazieren z.B. u. dann noch einkaufen. Mein Sohn (17) war letztes WE am Samstag fast 17 km joggen u. am Sonntag 2 h Rad fahren (jeweils in Wald u. Feldern), damit fängt er die geschlossenen Sportaktivitäten auf, auch das finde ich sinnvoll u. es wäre blöd, wenn das nun nicht mehr sein dürfte... viele Grüße
Radfahren und Joggen ist Sport oder macht er das um Mitternacht ? dagmar
Für uns würde sich ändern, dass wir meine Eltern nicht mehr besuchen dürften. Da das eigentlich mein einziger privater Kontakt ist, würde das schon fehlen. Vor allem aber auch den Kindern und meinen Eltern. Die sind eher der Meinung, dass sie ihre Enkelkinder noch oft sehen möchten, bevor sie (oder wir) ins Gras beißen. Wegen Corona, Verkehrsunfall, Herzinfarkt oder was auch immer. Es wäre doch ätzend, wenn man jetzt monatelang Abstand hält und darunter leidet, und sich dann nicht mehr gesehen hätte vor dem Tod. Eine Freundin mit Sohn könnte uns nicht mehr besuchen. Aber zur Not könnte man sich auf halbem Weg zum Spazierengehen treffen, und die Teenies bilden ein eigenes Spazierpaar. Die hängen hier auch sonst nicht bei uns Alten rum. Einkaufen gehe ich eh nur in den Supermärkten und Discountern und bei den Metzgern und Bäckern hier in der Gegend. Die sind spätestens um 20 Uhr zu. Sport draußen wäre erlaubt. Da bekomme ich für meinen Geschmack eh schon genug, wenn ich meinen Kleinen zur Schule begleite und abhole. Mein Mann könnte sich austoben wie immer. Meine Große trifft sich zur Zeit eh nur draußen mit jeweils einem Freund und läuft dabei durch die Gegend um warm zu bleiben. Der Kleine tobt auf der Straße rum mit dem Nachbarsbub. In die Arbeit "dürfte" man ja eh noch. Da haben wir mehr als genug Sozialkontakte. Wir hatten das, und mehr, hier in Bayern ja schon im Frühjahr. Ich könnte damit eine Weile leben.
Wenig bis nichts....ich arbeite sowieso von zu Hause aus. Außentermine finden, wenn, dann branchenbedingt im Freien oder zumindest in gut gelüfteten Rohbauten statt. Meine Freunde stehen selbst so intensiv im Berufsleben, dass wir uns schon in Normalzeiten viel zu selten sehen. Da wird Skype jetzt viel "begründeter" für virtuelle Treffen genutzt. Was mir, und meinen Eltern noch viel mehr, weh tut, ist die eingeschränkte Besuchsmöglichkeit vor allem der Enkelkinder. Und der fehlende Urlaub......mein Hirn kann zu Hause nicht abschalten.
Würde bei uns jetzt auch nichts ändern. Wir halten uns eh zurück momentan.
Nun, solange die Oma unter "Umgangsrecht" fällt, würde sich bei uns nichts ändern. Ich muss aber daran denken, wie ich vor ziemlich genau 12 Monaten nachts um 3 Uhr meine Mutter angerufen hat, damit sie umgehend vorbeikommt. Ich (hochschwanger) hatte mich bei K1 (2) mit Magen-Darm angesteckt und saß nach einer Brechdurchfallattacke fröstelnd auf dem Badezimmerboden. Um mein Kind hätte ich mich in den folgenden Stunden vermutlich kaum noch kümmern können. Ein ziemlich triftiger Grund, aber meine Mutter hätte natürlich keinen Passierschein A38 gehabt. 5 Tage später habe ich sie spätabends angerufen - Blasensprung und Wehen .... wieder kein Passierschein vorrätig.
Gar nichts. Arbeite systemrelevant. Fahre also zur Arbeit, fahre danach zur Therapie oder Arzt oder Einkaufen, fahre danach nach Hause. Dazu kommt noch Gassi gehen mit Hund. Private Unternehmungen sind seit langem runtergefahren. Das letzte in dem Bereich war Reiten vom Kind, das fällt seit Anfang November flach. Ausgangssperre ist uns also recht egal.
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