Elternforum Coronavirus

Was für eine beschissene Regelung!

Was für eine beschissene Regelung!

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, Jetzt werden (BW) die Regelungen für die Notbetreuung geändert. Es dürfen auch siebtklässler in die Betreuung und auch diejenigen, derren Eltern in den jetzt wieder öffnenden Geschäften arbeiten. Aber weiterhin kann ICH nicht in meinem systemrelevanten Job arbeiten, weil BEIDE elternteile entsprechende jobs haben müssen. Also müssen meine Kollegen weiterhin für zwei arbeiten, weil die andere Hälfte keine Betreuung für ihre Kinder bekommt. DARUM SIND DIE PFLEGEKRÄFTE ÜBERLASTET Mich kotzen diese Entscheidungen so maßlos an, ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen könnte!! Es ist ja soo wichtig dass ein Siebtklässler zum rumbumneln in die Betreuung darf... Hausschuh


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

da reicht ein Systemrelevanter aus ich verstehe nicht dass nicht alle Bundesländer hier einheitlich regeln dagmar


Häsle

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hattest du schon Kontakt zum Träger? Hier gibt es inzwischen aus Ausnahmen für alle möglichen Härtefälle. Man muss nur selber aktiv werden und extrem nerven. Und dran bleiben. Was heute gilt, ist morgen schon wieder anders. Inzwischen testet man sogar hier im Landkreis. Das war vor ein paar Wochen noch undenkbar (ich habe einige Stunden ergebnislos mit dem Kampf verbracht).


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Häsle

Ich habe im Kindergarten und Rathaus schon vorgesprochen und meine Dringlichkeit erklärt. Aber hier nehmen es alle echt genau und ernst und zucken nur mit den Schultern. Haben wohl keine Pflegekraft in ihrem Umfeld und wissen nicht wie es allen geht. Denjenigen die für zwei Arbeiten müssen und denjenigen die ihre Arbeit nicht machen können... Ich versteh die Welt echt nicht mehr...


Maxikid

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

geben deren Eltern einfach nur Arbeiten musste. Man wollte niemanden kontrollieren....und das Vertrauen hat sich ausgezahlt, niemand hat es ausgentutz. Betreuungsansprüche hat man bei uns bis zum 14. Lebensjahr. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Die Krankenschwester, deren Mann leider nur Dachdecker ist darf die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, aber die Dessousverkäuferin darf das weil ihr Mann Schuhe verkauft. Das ist doch bullshit! Jeckyll


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

was für ein Unsinn dagmar


kevome*

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Doch, beide dürfen die Notbetreuung in Anspruch nehmen. BW stellt auf präsenzpflichtige Berufe ab und das ist der Dachdecker auch. Die Krankenschwester mit Mann im Homeoffice hätte allerdings keinen Anspruch auf Notbetreuung. Finde ich auch irgendwie verständlich. Ansonsten wären dann ja alle Kinder wieder da


IngeA

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kevome*

Wo steht das? Auf der Seite des KM steht davon nichts, auch nicht in der neuen Fassung


kevome*

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von IngeA

https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/corona-in-baden-wuerttemberg-suedwesten-will-notfallbetreuung-fuer-kinder-deutlich-ausweiten-45509943.html


IngeA

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kevome*

stimmt, so neu sind die Veröffentlichungen der Landesregierung und des KM nicht. Lt. Artikel sollen die sich ja bis zum WE festlegen. LG Inge


peta

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Aus welchem Bundesland kommst du? Ich dachte, die Regeln wären einheitlich gelockert worden ? In NRW hättest du dein Kind längst in die Kita bringen dürfen (ob das Sinn macht, ist eine andere Frage), ebenso werden inzwischen alle Kinder betreut, die vom Jugendamt begleitet werden.


SybilleN

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bitte, bitte, schreibt das an den Ministerpräsidenten und Herrn Lucha (Sozialminister). Hier "kotzen" ändert nichts. Ihr habt doch Recht!


wunderling

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Also wir wohnen auch in BW und hier reicht es wenn ein Elternteil einen Systemrelevanten Job hat


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wunderling

Hallo, das habe ich auch schon gehört. Aber die Dame gestern am Telefon wollte mir das nicht glauben. Aber eine Kommune will z.b. vom ag bestätigte arbeitszeiten, eine andere reicht dass man den job angibt, etc...jeder kocht sein eigenes süppchen Hausschuh (deren kinder gerade das Bad unter Wasser setzen und darum jetzt wieder raus aus der Diskussion ist)


SybilleN

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wunderling

Kann es sein, dass das kommunal unterschiedlich ist? Wir haben ein ähnliches Problem: Mann systemrelevant, ich "unabkömmlich". Zusage von der Stadt für Notfallbetreuung. Für Kindergarten und Schule akzeptiert. Von der Kita kommt die Aussage: Beide Eltern brauchen das Schreiben "systemrelevant".


Muts

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Blöde Frage: Wenn Du Systemrelevant arbeitest, warum bleibt denn dann nicht dein Partner zuhause, der ja scheinbar nicht systemrelevant arbeiet? LG Muts


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Muts

Hallo Weil er mehr als das dreifache von mir verdient... Hausschuh


Muts

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ok, aber Du bist systemrelevant und da hat Hr Kretschmann am 13. Märt auch klar was dazu gesagt. Aber wenn Dein Mann so gut verdient, dann wäre es ja durchaus möglich, eine private Lösung zu finden, zumal man die Kosten ja komplett von der Steuer absetzen kann. Studenten, Leute die normal im Hotel arbeiten, da wäre sicher jemand zur privaten Kinderbetreuung zu finden, wenn Dir das Wohl Deiner Kollegen echt am Herzen liegt. LG Muts


mutti6

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Muts

Wenn nicht beide Eltern in einem symstemrelevanten Job arbeiten, wieso bleibt dann nicht das Elternteil zuhause, das in einem nicht systemrelevanten Beruf arbeitet und betreut das Kind?


Meyla

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hier das Selbe Elend. Bei uns unterscheiden sie in der betreuungsform. Hat man sein Kind bei einer Tagesmutterzusammenschluss angemeldet, hat man die A.Karte. Keine Notfallbetreuung trotz Anspruch. Müssen wir jetzt anwaltlich durchsetzen lassen. Jugendamt legt die Hände in den Schoß, weiss nichts gescheites, gibt keine Antworten. Nix. Jeder Kreis hat eigene Voraussetzungen. Totale Scheisse die komplette Regelung.


kuestenkind68

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Siebtklässler sind 12 oder 13, die können doch wirklich auch ein paar Stunden zuhause bleiben. Vor allem, wenn die Aufgaben bekommen... Da muss eine Notbetreuung wirklich nicht sein...


Maxikid

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

In Hamburg hat man einen Anspruch bis zum 14. Lebensjahr auf eine Betreuung oder war das 6. Klasse? Eins von Beiden. Machen aber doch die wenigsten. An unsere Schule gab es ganze 5 Schüler. Es gibt 9 x die 5. Klasse und 8 x die 6. Klasse. Also, recht wenige....Hätte ich so auch nicht erwartet. .LG


Salkinila

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

In RLP war das von Anfang an besser geregelt, da sich die Notbetreuung nicht nur auf systemrelevante Berufe bezieht, sondern von allen in Anspruch genommen werden kann, die die Kinderbetreuung nicht anders regeln können (also z.B. auch vor allem Alleinerziehende). Trotzdem sind zur Zeit nur 3% der Kita-Kinder in der Nobetreuung.