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Was darf Kind in der quarantäne?

Was darf Kind in der quarantäne?

Oktaevlein

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Ganz konkret: darf sie in unseren eigenen Garten hinterm Haus? Eingezäunt von allen Seiten, Zugang von unserem Wohnzimmer aus. Finde im Netz nur was von Norddeutschland, dass es da wohl geht.... Bräuchte aber verlässliche Infos für NRW. Gibt's da was? Weiß das jemand? Wenn es nicht erlaubt ist, wäre es einfacher, dass wir da Klarheit hätten. Danke schon mal.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Oktaevlein

Kreis Steinfurt hier Meine Kinder durften in den Garten, wir haben sogar nur einen Reihenhaus Garten das war laut unserem ,sehr strengen Gesundheitsamt , kein Problem


lilly1211

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Wieso denn nicht? Natürlich darf man sich auf dem eigenen Grundstück frei bewegen.


Ichx4

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Ich weiß, dass ich Dir mit dieser Aussage nicht helfe. Wenn eine Mutter den normalen Menschenverstand einsetzt, lässt sie ihr Kind in den beschriebenen Garten.


Mitglied inaktiv

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Natürlich darf das Kind in den eigenen Garten! Käme auch nie im Leben auf die Idee, da beim Gesundheitsamt zu fragen, auf meinem eigenen Grund und Boden bewege ich mich natürlich frei, denn außer der eigenen Familie ist da ja niemand!


Maca

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Puuhhh, Deutschland im Herbst 2020: Darf mein KIND raus in den Garten? Was kommt als nächstes?


la_mamma

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das ist doch euer garten, euer PRIVATgrundstück! da dürft ihr machen, was ihr wollt. dort kommt sie ja wahrscheinlich mit niemandem in kontakt. und selbst wenn, würdet ihr euch damit nicht strafbar machen, da es EUER garten ist. da dürft ihr bestimmen, wer ein und aus geht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von la_mamma

Nein, da muss man genau differenzieren. Besuch empfangen kann gegen Quarantäneauflagen verstoßen und wird als Straftat geahndet, auch auf dem eigenen Grundstück.


Oktaevlein

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Erst mal danke für eure Antworten. Meine Frage hat ja ihren Grund. Zu Anfang der Pandemie ub Heinsberg wurde im Fernsehen über eine familie berichtet, wo die Kinder und natürlich die Erwachsenen tatsächlich in den Innenräumen bleiben mussten. Sie durften während der quarantäne NICHT in den Garten ihres Einfamilienhauses. Auch in Italien gab es diese Beschränkung. Natürlich kommt mein Kind in unserem Garten nicht mit anderen Personen in Kontakt, aber er ist eben durch die Häuser rundum recht gut einsehbar und da möchte ich halt keinen unnötigen Ärger haben.


Ichx4

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Wissen die Nachbarn, dass das Kind in Q ist? Eventuellem Ärger würde ich mich stellen, meinem Kind zuliebe. Ich würde auch bei Verbot in meinen Garten gehen.


AKAM

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Hallo, ich habe zu Beginn der Pandemie auch gelesen, dass Personen, die in Quarantäne waren, nicht in den eigenen Garten gehen durften. An deiner Stelle würde ich direkt beim Gesundheitsamt nachfragen. Vielleicht sind das auch Einzelfallentscheidungen ... LG Anja


Caot

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Antwort auf Beitrag von AKAM

wer weiß was das für „Gartenbedingungen“ im konkreten waren. Ich werde auch in Quarantäne mein komplettes Grundstück betreten und die Tomaten ernten oder das Unkraut jäten oder mich nur faul sonnen.


Felica

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Jetzt denke einfach mal selbst nach, dann sollte eigentlich klar sein was geht und was nicht. Ich kämme gar nicht auf die Idee ei so etwas wie Garten da zu zögern. Wenn teils sogar mit dem Hund Gassi gehen erlaubt ist.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Oktaevlein

Ohne Gewähr: Ich meine kürzlich für NRW gelesen zu haben, dass man in den Garten darf. Vorausgesetzt, man muss nicht durch das Treppenhaus, das auch Nachbarn nutzen. Und es sollte kein Gemeinschaftsgarten sein. Und der Abstand zum Gartenzaun an der "Zaungrenze" muss eingehalten werden.


Meike789

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Das mit dem Abstand zum Zaun hab ich auch schon mal gehört. Da hören uns achten die Kleinen bestimmt super drauf Funktioniert bestimmt auch toll, wenn man nur ein vier Meter breites Reihenhaus mit entsprechend breitem Garten hat. Vielleicht beim Gesundheitsamt anrufen und nachfragen?


lotte03_

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Antwort auf Beitrag von Meike789

Eher friert die Hölle zu, als dass ich mir auf meinem Grund und Boden vorschreiben lasse, wohin ich darf. Wo ist eigentlich dein Problem? Du hast neulich schon wegen Müll gefragt- gibt es einen Anlass?


Oktaevlein

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Antwort auf Beitrag von lotte03_

Falls du mich meinst, ich habe nicht wegen Müll gefragt. Den bringe übrigens ich raus und ich selbst bin ja nicht in quarantäne. Anlass für meine Frage mit dem Garten war der, dass meine Tochter seit gestern in Quarantäne ist.


dana2228

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Antwort auf Beitrag von lotte03_

Eben! Würde da garnicht fragen, mein Garten, meine Kinder. Das wüsste ich aber den Kindern Bewegung und frische Luft zu verbieten. Da wird's ja lachhaft.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Gassi gehen auf öffentlichen Grund ist verboten, aber der Hund darf in den eigenen Garten, solange es kein Gemeinschaftsgarten ist. Und da selbst für mich Hundebesitzer Kinder weit über einem Hund stehen,würde ich gar nicht zögern.


cm2507

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Antwort auf Beitrag von Oktaevlein

Darüber habe ich noch nicht nachgedacht. Selbstverständlich lasse ich mein Kind in den Garten. Die meisten der Nachbarn wissen das mit der Quarantäne nicht und die die es wissen bemitleiden uns und sagen „wie gut dass ihr einen Garten habt“.