Elternforum Coronavirus

Wann wieder zur Arbeit?

Wann wieder zur Arbeit?

Samira6

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Ich habe jetzt schon öfter gelesen, dass man nach Omikron noch ziemlich lange positiv getestet wird. Meine Chefin hat mir gesagt, wenn ich wieder zur Arbeit kommen will, muss ich symptomfrei und negativ sein. Weiß jemand von euch, wie das geregelt wird?


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Samira6

Na ja, Deine Chefin macht in dem Fall die regeln und die hat sie Dir ja mitgeteilt. Ob Du eine AU hast oder sie Dich freistellt ist ja eine andere Frage.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Samira6

"Offiziell" kann man sich, zumindest ist es hier in Ba-Wü so, bei Symptomfreiheit am 7. Tag mit einem negativen Antigen-Test, durchgeführt von einem "Leistungserbringer" (Arzt oder Testzentrum), freitesten und dann sofort die Isolation aufheben oder man darf am 11. Tag raus, ohne Test. Wenn aber vom Arbeitgeber verlangt wird, dass man erst wieder kommen darf, wenn man getestet ist und ein negatives Testergebnis vorliegt, dann gilt m.E. das, wegen Hausrechts.


mutti6

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Hier muss dann der Test aber ggf. selber bezahlt werden, einmal testen (und nicht immer PCR-Test) nach Infektion ist Kassenleistung, danach nicht mehr, wenn die Chefin also einen negativen Test will und ein "Freitest" zuvor schon von der Kasse gezahlt wurde, dann muss der Test aus eigener Tasche bezahlt werden. Fraglich ist auch, ob der Arbeitgeber sich über geltendes Recht hinweg setzen darf, das ist hier immer ein Streitpunkt.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von mutti6

Höhere Standards hins. Arbeitsschutz als die vorgeschriebenen gehen meines Wissens in der Regel. Das mit den Kosten der Tests lässt sich sicher auch regeln, z.B. dass diese ggf. ersetzt werden.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von mutti6

vielleicht meint der AG einen solchen ? ich glaube bei uns ist auch mit positivem Test Betretungsverbot aber ich wüsste nicht ob man dann krankgeschrieben werden müsste wenn man nicht HO machen kann.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Wenn der Arbeitgeber einen freistellt (und Lohn bezahlt; der Arbeitnehmer könnte ja seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen), glaube ich nicht, dass man eine AU-Bescheinigung braucht.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Wenn es mich träfe könnte ich vermutlich was auch immer daheim arbeiten. Aber ich hoffe der Kelch geht an mit vorüber, sitze auch oft alleinig mit Maske in der Besprechung, aber verwunderte Blicke schaden mir nicht. Hausrecht kann aber eh viel regeln, wir müssen auch arbeitstäglich selbst testen, zahlt der AG die Tests, man versucht zumindest es fernzuhalten


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Wir haben keine weitergehenden Vorschriften als die gesetzlichen. Geimpft und geboostert müssen wir auch nicht regelmäßig testen, bekommen aber Schnelltests gestellt. Ich nehme die immer mit und nutze die für mich, wenn erforderlich und ehrlich gesagt auch für die Kinder, wenn ich es zusätzlich zu den Schultests für nötig halte Ich könnte aber auch viel bzw. fast alles im Homeoffice machen.


Muts

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich und ein paar andere haben in der Sitzung letzte Woche brav Maske getragen, einige andere nicht. Ich bin jetzt froh, dass ICH Maske getragen habe, denn am Samstag war mein Schnelltest positiv. Warte auf das Ergebnis vom PCR. Ich arbeite im Kindergarten und will in jedem Fall erst wieder gehen, wenn ich wirklich Virusfrei bin. Symptome sind wenig und mild, aber eben da. LG Muts