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Von Bayern nach NRW und zurück

Von Bayern nach NRW und zurück

Birte0504

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Ist das nun erlaubt? Geht um eine Beerdigung.


ak

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Antwort auf Beitrag von Birte0504

Also ... hin wirst Du kommen.... ob Du teilnehmen darfst, weiß ich nicht. Letzter Stand war - 15 Leute auf einer Beerdigung. Ist aber auch schon wieder 3-4 Wochen her. Bei dem laschen Laschet weiß man nie.


Birte0504

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Antwort auf Beitrag von ak

Teilnehmen dürfte ich, das wäre nicht das Problem. Aber ich blicke nicht mehr durch, wie weit man sich jetzt von zuhause entfernen darf. Und ob man in Quarantäne muss, wenn man zurückkommt. Ja, sorry, ich bin nicht gut informiert.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Birte0504

Innerhalb von Deutschland musst Du nur in Quarantäne, wenn Du Kontakt zu infizierten Personen hattest. Dann wirst Du vom Gesundheitsamt entsprechend informiert. Solange Du nicht zu touristischen Zwecken zwischen den Bundesländern hin und her reist, war die Übertretung von Ländergrenzen nie ein Problem. Selbst nach SH hättest Du die ganze Zeit problemlos zu einer Beerdigung reisen können. Und die hatten m.E die schärfsten Regeln diesbezüglich.


Birgit22

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Antwort auf Beitrag von shinead

Hier ( Hessen ) fand vor zwei Wochen eine Beerdigung statt,zu der zwei der Söhne aus Bayern angereist sind. Ob die Anreise nun erlaubt war oder nicht.....hat niemand nach gefragt, immerhin war es die Mutter die dort beerdigt wurde.


Hinze

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Kannst du, wir fahren morgen über Pfingsten nach NRW ich hatte angerufen und nachgefragt.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Birte0504

Hallo, Das ist in der BayEQV geregelt: Ich hab jetzt mal das zusammenkopiert was wichtig ist: § 1 Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende; Beobachtung (1) 1Personen, die aus einem Staat außerhalb der Staatengruppe nach Abs. 4 in den Freistaat Bayern einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die in den Freistaat Bayern aus einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland oder einem Staat der Staatengruppe nach Abs. 4 einreisen und sich in den letzten 72 Stunden vor der Einreise in einem Staat außerhalb der Staatengruppe nach Abs. 4 aufgehalten haben. Daraus lese ich, dass Du nicht in Quarantäne musst, solange Du nicht vorher außerhalb der EU warst (was ich nicht annehme). LG D


Limie

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Antwort auf Beitrag von Birte0504

Ja darfst du. Wir sind am Wochenende von München nach RLP und wieder zurück gefahren. Es gibt nur noch eine Kontaktbeschränkung, keine Ausgangssperre mehr. Das bedeutet, du darfst wieder - mit nötigen Abstand :)