Gold-Locke
Wenn ein Schulkind in NRW positiv getestet wurde, muss es 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 7 Tagen frei testen. Wenn kurz vor Ablauf der 7 Tage ein weiteres Familienmitglied des Kindes positiv getestet wird, muss dann an die Isolation des Schulkindes noch eine Quarantäne dran gehängt werden ? Liebe Grüße, Gold-Locke
In Ba-Wü nicht. Da kann man die Quarantäne nach 7d beenden, wenn weitere Haushaltsangehörige erkranken, verlängert sich die Qu. nicht. Ob das in NRW anders ist?
Der Sachverhalt ist nicht eindeutig geregelt: §15 CoronaTestQuarantäneVO NRW Die Quarantäne nach Absatz 1 Satz 1 endet nach 10 Tagen gerechnet ab dem Symptombeginn, wenn zwischen erstem Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen, oder dem Zeitpunkt der Vornahme der positiven Testung des positiv getesteten Haushaltsmitglieds (Primärfall). Sie kann vorzeitig beendet werden, 1. nach 7 Tagen, wenn die betreffende Person über ein negatives Testergebnis eines PCR Tests oder eines Coronaschnelltests nach § 1 Absatz 2 verfügt, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne vorgenommen wurde, 2. bereits nach 5 Tagen für Schülerinnen und Schüler und Kinder, die ein Angebot der Kin dertagesbetreuung besuchen, wenn die betreffende Person über ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder Coronaschnelltests nach § 1 Absatz 2 verfügt, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne vorgenommen wurde. § 14 Absatz 8 gilt entsprechend. (5) Treten in einem Haushalt eines Falles während der Quarantänezeit der Haushaltsangehörigen Folgefälle auf, so verlängert sich die Quarantänedauer für die übrigen Haushaltsmitglieder nicht über 10 Tage hinaus. Der Absatz 5 regelt dies nur für die reguläre Isolationsdauer. Für die vorzeitige Freitestung bei Schulkindern von 5 Tagen ist dies nicht vorgesehen.
Ja, das habe ich auch gefunden. Da geht es aber "nur" um Quarantäne, nicht um Isolation wegen Infektion und ggf. anschließende Quarantäne als Kontaktperson. Liebe Grüße, Gold-Locke
OK. Da hatte ich den Ausgangstext falsch verstanden. Grundsätzlich ist es so, dass positiv Getestete sich aus ihrer Isolierung (Absonderung) freitesten können. Ein Freitesten ist nach 7 Tagen möglich, §14. Da eine Isolierung vorliegt, spielen bis zum Freitesten Kontakte zu Haushaltsangehörige keine Rolle. Deshalb spielt es für das Freitesten keine Rolle, ob Haushaltsangehörige ebenfalls positiv werden. Nach dem Freitesten endet die Isolation. Sollte die freigetestete Person allerdings in den Haushalt (zur positiv getesteten Person) zurückkehren, unterliegt sie automatisch der Regelung des §15. Sie geht direkt in Quarantäne, da sie keine Genesene iSd Verordnung ist. Dort kann das Schulkind sich nach 5 Tagen freitesten. Kehrt das Kind nicht zurück (zB geht zur Oma), gibt es keine Quarantäne.
Und wo genau finde ich diese Info verbindlich ?
LG
Da diese Konstellation gesetzlich nicht geregelt ist, kann die Rechtslage nur durch eine Gesetzesauslegung erfolgen. Du wirst hier aber keine verbindliche Auskunft erhalten bzw es ist durchaus möglich, dass jedes Gesundheitsamt dies anders sieht. Sorry.
Das Problem an der Sache ist, dass bei uns Schüler nicht durchs Gesundheitsamt, sondern durch die Schulleitung in Quarantäne geschickt werden müssen. Dazu bräuchten wir aber stichfeste Regelungen. So schickt halt jede Schule die Kinder nach Bauchgefühl in Quarantäne. In der Regel lieber länger, als kürzer. Dann gibt es Anrufe von Eltern, dass das so doch nicht stimmen würde wie wir das "anordnen" etc. Es ist schrecklich im Moment. Liebe Grüße, Gold-Locke
Dann muss man nach dem Gesetz gehen. Und im Gesetz gibt es keine Ausnahme. Also Freitesten ist nach 7 Tagen ist möglich (§14) und danach nach §15 direkt in die Quarantäne. Strikt das Gesetz anwenden.
Bei einem Klassenkameraden meines Sohnes ist es grade so. Erst war er positiv. Er ist jetzt schon negativ und seine Isolation wäre vorbei. Da nun der Vater und der Bruder positiv sind, muss er noch eine Woche daheimbleiben. Auch NRW. Nach den Ferien hatten sie auch einen Fall, der sehr lange daheim war, mindestens drei Wochen, allerdings ohne wohl selbst erkrankt zu sein. Da war es wohl die Großfamilie drum herum. Die Rechtsgrundlage kenne ich nicht. Aber zumindest wird es bei uns wohl so gehandhabt.
Das zuletzt betroffenes Kind ist geimpft - hilft ihm aber auch nicht. Komisch, dass hier wohl nicht einheitlich entschieden wird im ganzen Land.
Es muss nicht länger in Quarantäne bleiben. Es gilt ja als genesen und ist deshalb von der Quarantäne ausgenommen. So hier (NRW) gerade. Ich bin noch in Isolation wg positiven Test zwei Tage nach Kind, alle Kinder sind frei getestet und dürfen los.
Kinder können nach positiven Test nach 5 Tagen frei getestet werden und müssen nicht länger in Quarantäne, auch wenn ein anderes Familienmitglied positiv ist, es sei denn das zuständige GA entscheidet anders.
Wie ich meine Kinder allerdings zur Schule und in den KiGa bringen soll
Aber von Quarantäne ausgenommen ist man als Genesener doch erst 28 Tage nach Infektion, oder ? Und ja, wenn die Kinder nur als Kontaktperson in Quarantäne sind, verlängert sich diese nicht, wenn ein weiteres Familienmitglied erkrankt. Dann zählt der positive Test des ersten Familienmitgliedes. Das gilt so aber nur für Kontaktpersonen, nicht für selbst Infizierte. Nach 5 Tagen können sich Kinder nur als Kontaktpersonen freritesten. Wenn sie selbst infiziert waren, geht das erst nach 7 Tagen. Meine Frage bezog sich darauf, ob ein infiziertes Kind sich nach 7 Tagen freitesten kann, auch wenn z.B. die Mutter an Tag 6 positiv getestet wird. Liebe Grüße, Gold-Locke
Heute vom Ordnungsamt selbst an der Tür gehört, als sie bei uns Isolation bzw Quarantäne überprüft haben: Infizierte Kinder, die KiGa oder Schule besuchen, können sich nach fünf Tagen frei testen. Ich hatte extra WG 7 Tagen gefragt da sagten sie, es ginge ja auch schon nach 5. Und das gilt auch für meine Kinder, die vor mir positiv getestet wurden. Ihre Isolation verlängert sich nicht wg meines positiven Tests. Alles Gute für euch!
Es betrifft nicht meine Familie, sondern mehrere Schüler von mir. Weder die Eltern noch meine Schulleitung wissen, wann die Kinder wieder zur Schule kommen dürfen. Euer Ordnungsamt scheint aber nicht gut informiert zu sein, denn Freitesten von genesenen Schülern geht erst ab 7 Tagen, wie bei Erwachsenen auch. 5 Tage gilt nur für Schüler als Kontaktperson, siehe auch hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html LG
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