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Urteil aus Weimar

Urteil aus Weimar

Sonnenkäferchen

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Zum Urteil aus Weimar hat bislang noch niemand was gepostet. Ich finde es erschreckend, dass ein Richter sich so etwas raus nehmen kann. Lauter "Sachverständige" , die gegen jede Maßnahmen sind und keine weiteren Anhörungen. Ich bin mal gespannt, was das Land da jetzt macht. https://www.google.com/amp/s/www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_89821094/tid_amp/amtsgerichts-urteil-in-weimar-soll-schulen-masken-verbieten.html Da kann man was nachlesen.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

Aufgrund einiger sehr wahrscheinlicher Verfahrensfehler werden die Behörden das wohl locker nehmen.


Silke11

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

Ich hoffe sehr, es gibt auch im Osten noch vernünftige Juristen und die gehen wegen Rechtsbeugung gegen diesen Richter vor.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Silke11

Lies das Urteil. Nicht den Zeitungsbericht über dasd Urteil! Und dann mal den Tatbestand von § 339 StGB. Und dann kannst Du weiter klug labern.


Silke11

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ich habe beides gelesen. Und ich labern nicht! Sei nicht so unverschämt!


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Silke11

Gut, Subsumiere doch bitte den Tatbestand. Und erkläre, wie Du zu deiner Schlussfolgerung kommst, ein Richter hätte sich strafbar gemacht.


Silke11

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Antwort auf Beitrag von Silke11

I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand Wortlaut § 339 StGB, soweit hier maßgeblich: Ein Richter, welcher sich bei der Entscheidung einer Rechtssache zugunsten einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, ... a) Richter unfassbarerweise offenbar (+) b) Entscheidung einer Rechtssache ( +) c) Beugung des Rechts - Nach BGH elementarer Bruch des Rechts, ein sich bewusst und in schwerwiegender Weise Entfernen von Recht und Gesetz - hier kann m.E. § 1666 BGB nicht derart für Anordnungen gegenüber Dritten (Lehrern und Schulleitung) herangezogen werden, aber gut, das wäre wohl ggf. höchstrichterlich zu entscheiden 2. Subjektiver Tatbestand Direkter Vorsatz ( +) II. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe nicht ersichtlich


LillisMama

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

Ich habe das Urteil nicht gelesen. Es war die Entscheidung eines Amtsgericht, hier anscheinend FG, welches nicht für öffentliche Schulen zuständig ist. Dies ist Sache des VG. Wahrscheinlich ging es um eine Privatschule oder ähnliches. Dies hat überhaupt keine Relevanz.


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

Endlich mal eine vernünftige Entscheidung!


Kinderland

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Man kann nur hoffen, daß sich andere anschließen


lotte03_

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

und wie kommt man darauf, dass das nun falsche "Experten" sind oder die andere Seite nicht entsprechend rechtlich gewürdigt wurde? Man schreibt kein Urteil mit fast 200 Seiten als AG wenn man davon ausgeht, dass es gleich wieder vom LG kassiert wird. Im Übrigen hat (auch Weimar) bzgl. Kontaktbeschränkungen ein ähnlich brisantes Urteil im Januar getroffen, welches noch immer nicht in der Revision entscheiden wurde. Sie werden wissen, warum. Ich feiere es!


memory

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Antwort auf Beitrag von lotte03_

"Man schreibt kein Urteil mit fast 200 Seiten als AG wenn man davon ausgeht, dass es gleich wieder vom LG kassiert wird. " Scheinbar doch , bzw. muss da nicht mal was kassiert werden, weil das Ding soviele Fehler hat und rein gar nichts " für Schulen" entscheiden kann


LillisMama

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Antwort auf Beitrag von lotte03_

Das Urteil hat keine 180 Seiten. Das Urteil hat 14 Seiten. Der Schriftsatz des Antragstellers hat über 150 Seiten. Nur mal einen Auszug aus dem Urteil: "Die Übertragung von SARS-CoV-2 durch ‚Aerosole‘, also durch die Luft, ist medizinisch nicht plausibel und wissenschaftlich unbewiesen" "dass eineEffektivität von Masken für gesunde Personen in der Öffentlichkeit nicht durch wissenschaftliche Evidenz belegt ist. Ebenso sind ‚Fremdschutz‘ und die ‚unbemerkte Übertragung‘, womit das RKI seine ‚Neubewertung‘ begründet hat, nicht durch wissenschaftliche Fakten gestützt." "Es gibt keine Belege dafür, dass Gesichtsmasken unterschiedlicher Art das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 überhaupt oder sogar nennenswert senken können. Diese Aussage trifft auf Menschen aller Altersgruppen zu, also auch auf Kinder und Jugendliche sowie auf asymptomatische, präsymptomatische und symptomatische Personen." "Für die normale Bevölkerung besteht weder im öffentlichen noch im privaten Bereich ein Infektionsrisiko, das durch das Tragen von Gesichtsmasken (oder anderen Maßnahmen) gesenkt werden könnte." "Nahe Kontakte, also unter 1,5 m (1 –2 m), unter Schülern oder zwischen Lehrern und Schülern oder unter Kollegen bei der Arbeit etc. stellen aber auch selbst dann kein Risiko dar, wenn einer von beiden Kontaktpersonen Erkältungszeichen hat, weil die Dauer solcher Kontakte in der Schule oder auch bei Erwachsenen irgendwo in der Öffentlichkeit viel zu kurz ist, damit es zu einer Tröpfchenübertragung kommen kann." "Zu den bisher existierenden randomisierten kontrollierten Studien zum Effekt des Maskentragensstellt der Gutachter heraus, dass diese keine Wirksamkeit von Masken erkennenlassen" "Die aktuell angeblich steigenden Infektionszahlen bei Kindern gehennach den Ausführungen des Gutachtersmit hoher Wahrscheinlichkeit in Wirklichkeit darauf zurück, dass die Testanzahl bei den Kindern in den vorangegangenen Wochen stark zugenommen hat. Da das Ansteckungsrisiko an Schulen an sich sehr klein ist, ist selbst bei einer möglichen Erhöhung der Ansteckungsrate bei der neuen Virusvariante B.1.1.7 in der in Studien vermuteten Größenordnung nicht damit zu rechnen, dass sich an Schulen die Virusausbreitung nennenswert erhöht. " Muss ich wirklich noch weiter ausführen?


Monroe

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

Naja, die Sachverständigen wurden bislang überhaupt nicht angehört. Es ging immer nur um Zahlen, nie um die Psyche. Und genau darauf sollte bei den Kleinsten in der Gesellschaft aber geschaut werden. Ganz böse gesagt: wenn Omi im Altersheim vereinsamt, hat sie damit zumindest nicht noch ihr ganzes Leben rumzurennen. Wenn die Kinder nun schon Maske tragen, warum müssen sie noch Abstand halten? Das kippen der Abstandspflicht finde ich tatsächlich super! Auch, dass sie keine Masken mehr tragen müssen ist für die Kinder Psyche positiv.


CarmenMS

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Antwort auf Beitrag von Monroe

Genau! Die psychischen Spätfolgen interessieren nur leider sehr wenige, auch sehr wenige Eltern. Aber hey, Corona rechtfertigt doch alles. *Ironie aus*


alba75

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Antwort auf Beitrag von CarmenMS

Aber es war irgendwie klar, dass die gehörten Experten jetzt wieder schlecht gemacht werden (in den Medien wird doch jeder schlecht gemacht, der etwas anderes sagt. Viele trauen sich schon gar nicht mehr, etwas zu sagen. Es werden meist nur Experten mit derselben Meinung gehört und die anderen schnell als "Schwurbler" hingestellt). Ich mache mir auch Sorgen um Kinder, denen natürliche Reaktionen und das spontane Zeigen von Gefühlen, z.B. die beste Freundin in den Arm nehmen, abtrainiert werden. Ich frage mich überhaupt, wie man DAS aus den Kindern wieder rauskriegen soll, wenn Corona denn dann irgendwann mal vorbei ist.


CarmenMS

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Antwort auf Beitrag von alba75

Ja ich habe auch größte Sorge, dass die Menschlichkeit dauerhaft fehlen wird. Für Kinder ist der Zeitraum dann gefühlt doch viel länger und das normale Leben vorher viel weiter weg.


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

Mir tun die Lehrer und Mitschüler dieser 2 Kinder leid. Die müssen sich jetzt dem erhöhten Infektions-Risiko aussetzen, nur weil wieder jemand meint, querschießen zu müssen. Ich würde mein Kind die nächsten Tage nicht zur Schule schicken, wenn ich weiß, dass solche Leerdenker zu den Klassenkameraden gehören. Die 2 Kinder werden von ihren Eltern gerade zu Außenseitern gemacht, die armen... Und als Lehrer, wüßte ich nicht, was ich tun sollte, wenn ich die jetzt ohne Maske vor mit sitzen haben müsste. Ich hoffe, die haben starke Nerven bei solchen Eltern... Ohne Worte das Ganze.


Monroe

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Es können also nur Kinder, deren Eltern die Maßnahmen nicht gutheißen und denen die psychische Gesundheit ihrer Zöglinge am Herzen liegt, infiziert sein? Interessant Kam dir schon der Gedanke, dass sich die Familie über ein Jahr lang wirklich bemüht haben könnte? Kontakte bis zum geht nicht mehr reduziert haben könnte, überall brav Maske trägt, aber sich für die Kinder trotzdem ein Stück Normalität wünscht? Die Experten so nd deiner Meinung nach dann auch Spinner und Leerdenker?


Dream2014

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Antwort auf Beitrag von Monroe

Ich halte von dem Urteil gar nichts. Davon abgesehen steht doch seit über einem Jahr fest das nur Drosten als Experte gehört wird bzw. Berücksichtigt wird. Alle anderen haben keine Ahnung oder gehören zu den Querdenkern. Das finde ich erschreckend.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Monroe

wenn man im Team Virus spielt... Also meine Kinder wollen sich und niemand anderen anstecken, tragen deshalb selbstverständlich Maske und halten Abstand.


As

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Antwort auf Beitrag von Monroe

"Ein Stück Normalität wünschen..." für unsere Kinder -das tun wir doch alle? Wir sind aber nicht bei Wünsch dir was, dem Virus gehen unsere frommen Wünsche am A.. vorbei. Ich wünsche mir zum Beispiel, dass es morgen alles vorbei ist. Macht es Sinn, dann morgen einfach so zu tun als ob es so wäre?


Monroe

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Bei einer kranken Mutter auch kein Wunder, das sind ja nochmal drastischere Ausgangssituationen. Was denkst du passiert mit deinen Kindern psychisch dabei? Hattest du schon Gelegenheit mit ihnen darüber zu sprechen? Ich lese dich hier im Corona Forum sehr sehr häufig. Ich lese hier nicht sehr oft, aber wenn, lese ich in jedem Thread, den ich öffne - dich. Ich möchte dir nicht unterstellen, dass du daueronline bist, geht mich ja auch nix an... Vielleicht nimmst du dir meinen Rat trotzdem an: Du solltest in deine Kinder hinein hören. Ich denke dann kommst du zu der gleichen Ansicht, dass dieser ganze Scheiß den Kindern nicht guttut.


Silke11

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Antwort auf Beitrag von Monroe

Aber eine tote Mutter täte ihren Kindern ja wohl noch weniger gut.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Monroe

Und ich bin ja der Meinung, dass der ganze Sch... zwar nicht schön ist, Kindern aber nichts dauerhaft Schlimmes anhaben kann (in der Regel; Ausnahmen mag es geben), wenn ein stabiles, Halt gebendes, weder in die eine noch in die andere Richtung hysterisch werdendes Elternhaus da ist. Und P.S.: Es mag hier auch Mütter geben mit schon größeren Kinder, die nicht mehr so viel betüddelt werden wollen und ihr eigenes Ding machen ...


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Monroe

A) Ich habe viel Tagesfreizeit, die ich oft auch liegend verbringen muss. Also ja, ich bin häufig online. B) Meinen Kindern geht es gut.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Genau so ist es.


LillisMama

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

Das Urteil hat keine 180 Seiten. Das Urteil hat 14 Seiten. Der Schriftsatz des Antragstellers hat über 150 Seiten. Nur mal einen Auszug aus dem Urteil: "Die Übertragung von SARS-CoV-2 durch ‚Aerosole‘, also durch die Luft, ist medizinisch nicht plausibel und wissenschaftlich unbewiesen" "dass eineEffektivität von Masken für gesunde Personen in der Öffentlichkeit nicht durch wissenschaftliche Evidenz belegt ist. Ebenso sind ‚Fremdschutz‘ und die ‚unbemerkte Übertragung‘, womit das RKI seine ‚Neubewertung‘ begründet hat, nicht durch wissenschaftliche Fakten gestützt." "Es gibt keine Belege dafür, dass Gesichtsmasken unterschiedlicher Art das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 überhaupt oder sogar nennenswert senken können. Diese Aussage trifft auf Menschen aller Altersgruppen zu, also auch auf Kinder und Jugendliche sowie auf asymptomatische, präsymptomatische und symptomatische Personen." "Für die normale Bevölkerung besteht weder im öffentlichen noch im privaten Bereich ein Infektionsrisiko, das durch das Tragen von Gesichtsmasken (oder anderen Maßnahmen) gesenkt werden könnte." "Nahe Kontakte, also unter 1,5 m (1 –2 m), unter Schülern oder zwischen Lehrern und Schülern oder unter Kollegen bei der Arbeit etc. stellen aber auch selbst dann kein Risiko dar, wenn einer von beiden Kontaktpersonen Erkältungszeichen hat, weil die Dauer solcher Kontakte in der Schule oder auch bei Erwachsenen irgendwo in der Öffentlichkeit viel zu kurz ist, damit es zu einer Tröpfchenübertragung kommen kann." "Zu den bisher existierenden randomisierten kontrollierten Studien zum Effekt des Maskentragensstellt der Gutachter heraus, dass diese keine Wirksamkeit von Masken erkennenlassen" "Die aktuell angeblich steigenden Infektionszahlen bei Kindern gehennach den Ausführungen des Gutachtersmit hoher Wahrscheinlichkeit in Wirklichkeit darauf zurück, dass die Testanzahl bei den Kindern in den vorangegangenen Wochen stark zugenommen hat. Da das Ansteckungsrisiko an Schulen an sich sehr klein ist, ist selbst bei einer möglichen Erhöhung der Ansteckungsrate bei der neuen Virusvariante B.1.1.7 in der in Studien vermuteten Größenordnung nicht damit zu rechnen, dass sich an Schulen die Virusausbreitung nennenswert erhöht. " Muss ich wirklich noch weiter ausführen?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von LillisMama

Sagt alles aus was es aussagen muss dazu reichen die 14 Seiten ich bin so froh dass meine Kinder schon größer sind und selbst denken


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von LillisMama

Das sit dann die „alternative Wahrheit“, die auf „anderen Meinungen“ aufbaut. Das „Problem“ mit der Wissenschaft, mit dem die Menschen wohl nicht umgehen können, sie produziert Fakten - keine Meinungen! Und das ist ein ganz klarer Unterschied. Aerosole folgen einem physikalischen Festen verteilungsmuster, das selbstverständlich von einer Vielzahl an Faktoren abhängt. ABER es ist keine Meinung - es ist Physik. Ich verstehe nicht, wie wir hier plötzlich wieder im Mittelalter landen - alles Glaube.... und die Erde ist eine Scheibe...


Monroe

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Antwort auf Beitrag von kirshinka

Was hast du studiert, wenn ich fragen darf?