Mitglied inaktiv
Hallo Trini, ich habe weiter unten gelesen, dass ihr im Erz das Haus nicht verlassen dürftet. Entschuldige bitte, dass ich so neugierig bin. Reist ihr aus dem Ausland an und müsstet ihr deswegen in Quarantäne? Lg Zweizahn
Hi Zweizahn, bin zwar nicht Trini, hat mich aber auch Mal interessiert, da meine Schwiegermutter ja im Erzgebirge wohnt. Es steht in der Tat in der Allgemeinverfügung, dass die Einreise in den Erzgebirgskreis nur aus triftigen Grund erlaubt ist, wir könnten sie also nicht Mal besuchen. Es sei denn sie wäre pflegebedürftig oder so was, dann darf man hin zur Unterstützung. Besuchen darf man sonst nur Ehe oder Lebenspartner. Und natürlich zur Arbeit etc. Deshalb wurden ja am WE auch wieder so viele Autos rausgezogen, die zu rodeln etc. Hin wollten. Von Quarantäne steht nichts drin. Viele Grüße Mugi
Wir wollen meine Eltern morgen besuchen. Ich war auch vor Weihnachten 2x kurz dort, da hat mich niemand kontrolliert. O'thal ist meiner Meinung etwas anderes. Zum Sport treiben und spazieren gehen darf man sich 15 km von seinem Wohnort entfernen. Viele kamen von weiter her. Zum Rodeln. Ausserdem haben viele gegen die Maskenpflicht im Freien verstoßen - dort wo Menschen aufeinandertreffen, muss Maske getragen werden. Mit der Besuchssache schaue ich jetzt nochmal nach. Die allgemeinen Besuchsregelungen sind m.E. nicht ausgehebelt. Lg Z.
Treffen und Besuche mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes bis maximal fünf Personen bzw. anlässlich des Weihnachtsfestes mit bis vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis – zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Unter "Triftige Gründe" gefunden, Quelle:https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8419 Heißt für mich, dass wir nach Weihnachten zu viert meine Eltern besuchen dürfen. Ich habe jetzt erstmal fürs Erzgebirge nichts strengeres gefunden. 4 Erwachsene, ein 14jähriger, ein 9jähriger.
Wir wären am Sonntag von der Ostsee (PLÖ) in Oberbärenburg angereist. Hätten wir dort illegal die Fewo bezogen, dürften wir uns draußen nicht zeigen. Das gleiche, wenn wir direkt zu meinen Eltern gefahren wären. Da hocken wir doch lieber an der pieselgrauen Ostsee. Trini
Ja Zweizahn, denke ihr könnt sie besuchen, dürft aber dann dort nicht spazieren gehen. Nr. 7 der Verfügung besagt: Es gelten ganztägig Ausgangs und Einreisebeschränkungen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft sowie die Einreise ohne festen Wohnsitz im Erzgebirgskreis ohne triftigen Grund ist untersagt. Dann kommt die Aufzählung was diese Gründe sind. Dazu zählen laut Buchstabe l dann auch Besuche. Beim spazieren wärt ihr aber mehr als 15km weg, das geht wohl dann nicht. Weiß nur nicht wie man das glaubhaft macht, dass man auf Besuch gehen will und nicht Wandern im Schnee.
Stimmt, über die Autobahn 18 km. Aber ganz ehrlich, in dem Wohngebiet kommt bestimmt keiner kontrollieren. Ist kein touristisches Gebiet, liegt auch fast kein Schnee, also unattraktiv, was das betrifft. Ich gestehe, dieses "Risiko" würde ich eingehen - einmal um den Block laufen.
Ich denke, der Besuch draußen ist gestattet. Beim Besuch stehen bleiben ist kalt.
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