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Tragedauer und Erholungszeiten bei FFP2-Masken

Tragedauer und Erholungszeiten bei FFP2-Masken

Mitglied inaktiv

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https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/News/PSA/Corona-PSA-Masken-11-C7.html Letzten Endes müsste man sogar einem jeden Mitarbeiter, der solch Masken auf Arbeit tragen muss / trägt, die Vorsorgeuntersuchung G26.2 unterziehen und auch in das richtige Tragen einweisen.


misses-cat

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Mein Mann war vorgestern dreieinhalb Stunden in einem ISO Zimmer beschäftigt (kein corona Zimmer ) auf intensiv, er trug da normalen OP Schutz. Aber ganz ehrlich wenn er da ne ffp2 Maske getragen hatte würde das auch keinen jucken . Mein Mann wird OP Masken weiter tragen in der Öffentlichkeit ( einige Ausnahmen gibt es) sonst gäbe es Tage wo er mit Dienst elf Stunden am Stück eine ffp2 Maske tragen würde


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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Eben das ist jedoch nicht erlaubt und widerspricht den Verordnungen zum Arbeitsschutz. 11 Stunden am Stück. So hart es klingt, aber nur wegen Corona darf nicht alles andere außer Kraft gesetzt werden.


miaandme

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Da stimme ich dir zu. Zum einen weiß kaum einer was zur max. Tragedauer. Zum anderen wirft die teuren Teile doch niemand nach einmal Tragen weg. Bin da skeptisch, was den Nutzen betrifft. Man müsste diesbezüglich viel besser aufklären.


IngeA

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Die Masken sind von der Tragedauer für einen Arbeitstag zugelassen. D. h. eine Maske pro Schicht, Wechsel nach Infektpatient. FFP2 für alle ist meiner Meinung nach Blödsinn. (Söder halt, blinder Aktionismus) LG Inge


Philo

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Wäre dir eine Infektion lieber? Auf Intensivstation? Muss man da nach 30 Minuten am Sauerstoffgerät auch eine Tragepause haben?


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Philo

Am Sauerstoffgerät auf Intensiv hast du angefeuchtete Atemluft und keinen erhöhten Atemwiederstand.


Briefkopf

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Dies sind doch nur Empfehlungen, oder?


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Nein das sind ebenso Verordnungen zum Arbeitsschutz und die Vorsorgeuntersuchungen sins Vorgeschrieben von den Berufsgenossenschaften.


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https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a453-arbeitsmedizinischen-vorsorge.pdf?__blob=publicationFile


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https://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Medien-Center/Medientypen/DGUV-Vorschrift-Regel/DGUV-Regel112-190_Benutzung-von-Atemschutzgeraeten.html


Briefkopf

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Danke für deine Rückmeldung. Wo genau stehen die von dir genannten Regelungen, also welcher Paragraph in welcher Verordnung? Danke dir.


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Ich denke, die beiden Links sind ausführlich genug


Briefkopf

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Dein erster Link BGW: "Die Empfehlung der BGW zu den maximalen Tragezeiten, der Erholungsdauer und den nötigen Pausen bei der Nutzung von FFP2/FFP3-Masken beruht auf der DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten". Nach 2.12 der ArbMedVV sind Empfehlungen:"Empfehlungen, Grundsätze oder Informationen der DGUV (zum Beispiel sogenannte „G-Grundsätze“ oder die DGUV Information 250-010) sind keine verbindliche Rechts-grundlage; weder für arbeitsmedizinische Vorsorge noch für Eignungsuntersuchungen. Dein zweiter Link bmas zur ArbMedVV: wo genau in der ArbMedVV ist die Tragedauer von FFP2 Masken geregelt? dein dritter Link: DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" Wo genau in dieser Regel ist das Tragen der FFP2 Maske geregelt? Hat DGUV Regel überhaupt Gesetzesrang?


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Wenn du das so genau wissen möchtest: es gibt sicher Durchführungsverordnungen, ergänzende Verordnungen usw. zum Arbeitsschutzgesetz. Vor Gericht haben diese DGUV-Regeln Bestand, sonst könnten sich das die Berufsgenossenschaften auch klemmen.


IngeA

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Seite 148, Anpassungsfaktor bei körperlicher Arbeit Seite 149


Briefkopf

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Wenn es eine gesetzliche Verpflichtung wäre: warum wird es von der Berufsgenossenschaft nur empfohlen?


Briefkopf

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@Assen: dann teile mir doch bitte diese DurchführungsVO oder ergänzende Verordnung mit. Zur DGUV: Auf der ersten Seite: "Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Aus-richtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Pra-xisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswir-kung entsteht bei DGUV Regeln nicht." Also eine Empfehlung, aber keine gesetzliche Verpflichtung.


IngeA

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Dabei geht es darum, wer für Schäden wärend der Arbeitszeit haftet. Vorgaben der BG eingehalten: BG haftet Vorgaben der BG nicht eingehalten: je nachdem zahlt die KK oder der AG haftet. LG Inge


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Es sind aber keine Vorgaben, sondern nur Empfehlungen. Steht doch ganz klar geschrieben.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Darf die BG überhaupt "Vorgaben" machen? Weiß ich nicht.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Nochmal: DGUV Regel 112-190: Benutzung von Atemschutzgeräten Und dazu DGUV-Vorschrift: "Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften (1) Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch • fürUnternehmerundBeschäftigtevonausländischenUnternehmen,dieeineTätigkeitimInlan d ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören; • soweitindemoderfürdasUnternehmenVersichertetätigwerden,fürdieeinandererUnfallver sicherungsträger zuständig ist. (2) Für Unternehmer mit Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) gilt diese Unfallverhütungsvorschrift nur, soweit nicht der innere Schulbereich betroffen ist. ­Zweites Kapitel Pflichten des Unternehmers § 2 Grundpflichten des Unternehmers (1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. ­(2) Der Unternehmer hat bei den Maßnahmen nach Absatz 1 von den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz auszugehen und dabei vorrangig das staatliche Regelwerk sowie das Regelwerk der Unfallversicherungsträger heranzuziehen. ­(3) Der Unternehmer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 entsprechend den Bestimmungen des § 3 Absatz 1 Sätze 2 und 3 und Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu planen, zu organisieren, durchzuführen und erforderlichenfalls an veränderte Gegebenheiten anzupassen." Und damit wird aus der Empfehlung eine Vorschrift LG Inge


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Diese haben keine Gesetzesrang. Deshalb sind es nur Empfehlungen. Vielleicht kann hier ein User eine gesetzliche Bestimmung posten.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Aus welcher Formulierung schließt du, dass die Normen Gesetztesrang haben?


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

siebtes Sozialgesetzbuch: § 15 SGB VII Unfallverhütungsvorschriften (1) Die Unfallversicherungsträger können unter Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder für eine wirksame Erste Hilfe erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen; in diesem Rahmen können Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden über 1. Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen, 2. das Verhalten der Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, 3. vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinische Untersuchungen und sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen vor, während und nach der Verrichtung von Arbeiten, die für Versicherte oder für Dritte mit arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden sind, 4. Voraussetzungen, die der Arzt, der mit Untersuchungen oder Maßnahmen nach Nummer 3 beauftragt ist, zu erfüllen hat, sofern die ärztliche Untersuchung nicht durch eine staatliche Rechtsvorschrift vorgesehen ist, 5. die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe durch den Unternehmer, 6. die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergebenden Pflichten zu treffen hat, 7. die Zahl der Sicherheitsbeauftragten, die nach § 22 unter Berücksichtigung der in den Unternehmen für Leben und Gesundheit der Versicherten bestehenden arbeitsbedingten Gefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen sind.


IngeA

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Ich denke der Unterschied zwischen Empfehlung und Verordnung ist bei Kontrolle: Empfehlung: Das ist nicht gut, da müssen Sie unbedingt nachbessern Verordnung: Diese Maschine ist ab sofort außer Betrieb zu setzen bis die Mängel beseitigt sind.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Ich kenne diese Norm und ist auch alles richtig. Aber du musst zwischen DGUV Vorschriften und DGUV Regeln differenzieren. Die DGUV Vorschriften sind als autonomes Recht für die Versicherten verbindlich. DUGV Regel: Als Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen aus den staatlichen und autonomen Arbeitsschutzvorschriften erstellen die Unfallversicherungsträger DGUV Regeln unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen und Erfahrungen aus der Präventionsarbeit. Bei Einhaltung der dort gegebenen Empfehlungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Er hat aber auch die Möglichkeit, mit anderen Lösungen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten zu erreichen. Sie sind deshalb nicht verbindlich.


wolfsfrau

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Wie ist es denn bei euch geregelt? Wann und wie lange ihr die Masken tragen müsst. Bei uns (Behörde) ist es so, dass wir FFP2 nur tragen müssen bei Kundenkontakt sowie in Besprechungen. Kundentermine dauern nie länger als 15 Minuten. Da wir nur noch mit Terminvergabe arbeiten, kann man es so einrichten, dass man zwischendurch Pausen hat. Gibt es überhaupt jemanden hier, der von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende eine FFP2 Maske tragen muss?


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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Pflegepersonal muss FFP2 tragen, zumindest bei uns. In manch Industriebetrieben ist es mittlerweile auch Vorschrift. In unserem Büro war bis jetzt nur eine Maske auf dem Flur, Teeküche und Toilette vorgeschrieben. Wie es jetzt ist, weiß ich nicht, jedoch tangiert es mich momentan auch nicht so, da ich noch in Elternzeit bin. Trotz dessen sind das Vorgaben, die den ein oder anderen hier interessieren könnten/müssten.


sternenfee75

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Wir müssen FFP2 tragen die ganze Zeit auf Station-Coronastation Und es geht ohne Probleme. Nur die Schleimhäute trocknen irgendwann aus


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Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Frage mich, ob die Arbeitgeber sich dann überhaupt mal mit den geltenden Arbeitsschutzverordnungen beschäftigen. Jeder, der dagegen klagen würde, hätte echt gute Chancen. ZT muss hier auch Gefahrenzulage gezahlt werden. ZB auf dem Bau.


Caot

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es wird hier also keine FFP2-Masken in Dauerbenützung geben. Das war das Ergebnis der letzten Betriebsbesprechung. Mich irritiert aber viel mehr, wie leicht man sich über solche ausgefeilten Regeln, die ja nun schon recht lange gelten, wegen Corona einfach mal hinweg setzt. Was mag da noch kommen?


IngeA

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Die Vorsorgeuntersuchung zum Tragen FFP-Masken ist nur bei besonderer Arbeitsgefährdung notwendig (nach Gefährdungsbeurteilung) Das wäre z. B. Tragen der Masken bei körperlicher Belastung. Für die Verkäuferin die an der Kasse sitzt also nicht notwendig, für den Lageristen der den ganzen Tag Kisten rumschleppt schon. LG Inge


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Antwort auf Beitrag von IngeA

Das Pflegepersonal hat definitiv körperliche Belastungen..


IngeA

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FFP2-Masken fallen noch unter die Gruppe 1 und dafür braucht es normalerweise keine G26. Ausnahmen sind bei schwerer körperlicher Belastung und entsprechenden Vorerkrankungen. Selbst für den Rettungsdienst ist die G26 nicht vorgeschrieben, weil die Zeit in der wir Patienten die Treppen runterschleppen ja zeitlich doch sehr begrenzt ist. Kann sich jetzt ändern, weil normalerweise mussten wir ja nicht mit FFP-Masken reanimieren, jetzt mit FFP3 bei vermutetem Risiko LG Inge


Loretta1

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Hallo, wir tragen hier gut acht Stunden im Dienst die Masken FFP2, das schon seit Monaten ! Und es ist kein Problem, weder für jung noch alt, alles eine Sache der Gewöhnung - und die ist schnell gegeben. Hab es nach einer halben Stunde damals nicht mehr gemerkt, jetzt merke ich sie nur noch, wenn ich ein Modell "zu kurzer Earloop" erwischt habe ;-) Wir machen 30 Minuten Pause - wir versuchen es zumindest. So alle 2-3 Stunden trinke ich mal ein paar Schluck. Also ich nehme sie dann natürlich kurz ab. Ist kein Problem, wirklich nicht ! OP_Masken fand ich nicht so toll, die fusseln manchmal gefühlt nach schon kurzer Zeit und man hat ein Fremdkörpergefühl am Mund *lach* Lg, Lore