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Strafe bei Verstoß gegen die aktuellen Regeln

Strafe bei Verstoß gegen die aktuellen Regeln

BB0208

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Kennt Ihr schon jemanden, der von Ordnungsamt /Polizei zu einer Geldstrafe verdonnert wurde, weil derjenige sich nicht an die Regeln hielt? Wir ja..... Wahnsinnig teuer!


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Kennen nicht - aber ich habe mitbekommen, wie Leute zur Kasse gebeten wurden.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Letzte Woche hat das Ordnungsamt in den Öffis kontrolliert ob alle Masken tragen und es wurden einige erwischt


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Ich kenne keinen, aber das kann nicht teuer genug sein!


Winterkind09

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Ich kenne niemanden, aber ja unser Ordnungsamt kontrolliert auch- Verstöße gegen Quarantäneauflagen und auch die Maskenpflicht in der Fußgängerzone und das kann teuer werden. Ich habe den Eindruck, dass sie die Spielplätze/ Sportflächen gerade auslassen, dort ist auch Maskenpflicht- die niemand beachtet... Lg


cube

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Nein, aber ich kenne mehrere Polizisten/Bundesplizisten. Die handhaben es so: keine Maske auf aber auf Ansprache ehrlich entschuldigend sofort anlegen - mündlich Verwarnung. Fängst du aber an, dich zu rechtfertigen/rauszureden, uneinsichtig zu sein, warum gerade du jetzt usw (und damit offensichtlich die Maske generell nicht wirklich tragen willst), gibts Bußgeld. Und keine Sorge - die haben ein gutes Gedächtnis ;-) Würde am nächsten Tag jemand, der nur verwarnt wurde wieder erwischt, zahlt der natürlich diesmal sofort (egal wie treu der Dackelblick ist ;-). Geht es aber um Zusammenkünfte, bei denen die Haushaltszahl oder Kopfzahl überschritten wurde, geht man auf keinen Fall mit einer Verwarnung raus. Also ein bisschen kommt es darauf an, um welchen Verstoß es sich handelt und wie man selbst auf die Ansprache der Polizei reagiert.


Itzy

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Antwort auf Beitrag von cube

Mitschüler aus der Klasse meiner Großen, wollte die Maske nicht am Busbahnhof tragen. Wurde vom Ordnungsamt darauf hingewiesen, wollte trotzdem nicht. Mit 16 Jahren sich den Regeln bewusst, aber dafür bekannt sie nicht einzuhalten. Egal wer es sagt. Kostete 150€


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Persönlich nein, aber ich habe es schon miterlebt, dass jemand ohne Maske (uneinsichtig noch dazu) zahlen mußte in einem Bahnhofsgebäude


bellis123

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Was habt ihr denn gemacht und wie teuer war es? Ich habe es auch nur im Bus mitbekommen dass kontrolliert wurde, ob Masken getragen wurden.


BB0208

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Die älteste Tochter von einer befreundeten Familie feierte mit 4 Freundinnen, die sie alle täglich in der Uni sieht, ihren 20. Geburtstag. Polizei klingelt, 25.000 Euro Strafe. Dafür hat sie jetzt einen Kredit aufgenommen und wird den länger als ein Jahrzehnt abzahlen. In Münster wurde jetzt kürzlich ein Mann wegen schwerer (!) sex. Kindesmisshandlung verurteilt. 10.000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer, 3 Jahre und 3 Monate Gefängnis. Für mein Empfinden stimmt die Gewichtung nicht, auch wenn mir völlig klar ist, dass die Party zu fünft derzeit nicht erlaubt ist.


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Das mit dem der Strafe in Münster ist auch eine ziemliche Sauerei. Insgesamt sind die Strafen in dem Bereich m.E. viel zu niedrig. In diesem Fall würden die weiteren Beschuldigten immer noch weiter machen, wenn der Kerl nicht gestanden hätte


CarmenMS

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Ja das Verhältnis stimmt da in keinster Weise. 25.000€ ist echt krank. Da hätten es auch 500€ getan. Das ist ja keine schwere Straftat. Meine Schwester wurde letztes Jahr grundlos vor ihrem Haus angegriffen und wurde verletzt und sogar getreten. Gab 1.500€ Schmerzensgeld und Sozialstunden. Wenn ich dann sowas lese geht mir die Hutschnur hoch!


IngeA

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Antwort auf Beitrag von BB0208

wo war das denn? 25 000 finde ich nirgends, bzw. nur für gewerbliche Betreiber. LG Inge


Ellert

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Antwort auf Beitrag von BB0208

vom Grundsatz her gehört da eine Strafe hin aber bei so einer Summe in so jungen Jahren , ist schon unverhältnissmäßig. dagmar


Trini

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Im privaten Raum dürfen sich bis zu 10 Menschen ohne Beschränkung der Haushalte treffen. Ab 11 Menschen kostet es pro Nase 150 Euro. Trini


mandala67

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Antwort auf Beitrag von BB0208

"Für mein Empfinden stimmt die Gewichtung nicht, auch wenn mir völlig klar ist, dass die Party zu fünft derzeit nicht erlaubt ist." genau! hier stimmt so einiges nicht! und es wird immer doller.... ich würde auch definitiv keinen kredit aufnehmen! sondern einen guten anwalt! sollen sie doch erst mal kommen - die schnappen so langsam über da oben! ABER SIE WISSEN JA AUCH 0 WIE SIE DIE GANZEN VERSPROCHENEN GELDER ZAHLEN SOLLEN! da muss man sich halt einnahmequellen schaffen


mandala67

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Antwort auf Beitrag von CarmenMS

ich hoffe deiner schwester geht´s wieder gut, obwohl der schock sitzt und immer angst mitläuft... bin schockiert da passt doch so einiges nicht! paar sozialstunden und 1500€ 25000€ für ne miniparty - ist doch total bescheuert!


Häsle

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Sowas würde ich nicht unbedingt glauben. In welchem Bundesland soll das denn passiert sein? Lies dir mal den entsprechenden Bußgeldkatalog durch. Da wird viel Mist erzählt, um Stimmung zu machen und zu hetzen. In Bayern zahlt der Leiter einer Veranstaltung 5000€. Ein privates Treffen zu fünft, auch mit Musik und Essen, ist noch keine Veranstaltung. Und selbst wenn es eine Veranstaltung wäre, müssten hier die Gäste "nur" 500€ bezahlen. Das sind allerdings Regelsätze, die bei Wiederholungstätern erhöht werden können und bei geringer Gefährdung ggf. verringert werden können.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Und so einen Unfug glaubst du? Wie doof ist die denn dass sie nicht rechtlich dagegen vorgeht und angeblich so viel Geld zahlt? Da hat dich jemand veräppelt.


CarmenMS

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Antwort auf Beitrag von mandala67

Ja soweit geht es ihr gut. Aber am Finger wird sie wohl für immer eine kleine Einschränkung behalten. Bisher hat der Typ die 1500€ noch nicht mal bezahlt. Da er aufgrund der Aktion (war als Handwerker unterwegs) gefeuert wurde und kein Geld hat. Und wenn ich dann lese dass das Mädel nen Kredit abzahlen muss für ne winzige Feier, dann versteh ich die Welt nicht mehr.


mandala67

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Antwort auf Beitrag von CarmenMS

wo nix zu holen ist ----pech! okay wenn es "nur" der finger ist... weiß ja nicht ob es ein überfall war, aber da hätte ich wohl ewig panik! -------------------------------------------------------------------------------- ------------------------ egal ob ne 0 zuviel - was auch immer.... und selbst 2500€ würde ich nicht bezahlen! aber anscheinend gibt es auch hier so einige, die ihre mitbewohner oder nachbarn anschwärzen würden! das es vergleiche mit einer schlimmen zeit gibt - joahr, da kommen wir der sache tatsächlich nahe....beängstigend nahe....


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Auf die Schnelle bei Google für Berlin, NRW und Niedersachsen gefunden, dass bis zu 25.000 Euro verhängt werden können. Hab dann nicht weiter nach anderen BL gesucht. Hier eine Quelle für die möglichen 25.000 Euro in Niedersachsen: https://www.google.com/amp/s/www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bei-verstoessen-gehen-coronaregeln-drohen-bis-zu-25000-euro-strafe-_arid,1906184_type,amp.html


CarmenMS

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Antwort auf Beitrag von mandala67

Ja die Anschwärzerei find ich auch krass. Es war quasi eine Art Überfall. Meine Schwester hat ihn gebeten sein Fahrzeug wegzuparken, da es ihre Einfahrt blockiert hat. Darauf wurde er wütend und ist vor den Augen ihrer 2 Kinder auf sie los, hat ihr die Hand verbogen, auf den Boden geworfen und getreten. Daher waren alle 3 einige Zeit traumatisiert. Und einen Finger nicht mehr voll bewegen zu können find ich schon ne große Einschränkung.


drosera

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Ja, "bis zu 25k". Aber wenn man schon eine Studentin damit belegt, wie soll man erst den gewerblichen Rave-Anbieter bestrafen. Ich glaube das auch nicht. Denn da legt man erst einmal Widerspruch ein. Und dann klagt man. Und einen Kredut gibt es ja auch nicht einfach so... wirkt auf mich wenig glaubwürdig.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von mandala67

"das es vergleiche mit einer schlimmen zeit gibt - joahr, da kommen wir der sache tatsächlich nahe....beängstigend nahe...." Fühlst du dich wie Sophie Scholl? Oder doch eher wie Anne Frank?


Katja20

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Wer gibt einer Studentin 25000€ Kredit also ich denke das ist Panikmacherei was du hier betreibst!


kati1976

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Antwort auf Beitrag von BB0208

25.000€ Das stimmt niemals. In keinem Bundesland gibt es so hohe Summen. Entweder eurden dir Lügen erzählt oder du lügst


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Das ist der Maximalrahmen bei schweren und wiederholten Verstößen. Das ist ein Treffen zu Hause mit ein paar Freundinnen bestimmt nicht


kevome*

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

und vor allem, wo bekommt eine Studentin einfach so einen Kredit von 25.000€?


roti120392

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Warum 8st das nicht erlaubt? Wo steht das? Ist doch sicher im Privatraum gewesen.


roti120392

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Antwort auf Beitrag von Trini

Wo steht das?


Trini

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Paragraph 2, Absatz 4 Trini


cube

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Dann kommt man auch auf 25.000. Das würde ich eher glauben. Und es kommt sicher auch darauf an, wie sich die Mädels verhalten haben. Bei „ ey, das ist doch nicht so schlimm“ etc wird’s sicher mehr als bei Einsichtigkeit. Aber woher wusste das OrdA überhaupt davon? Die gehen ja nicht rum und klingeln einfach so.


Ulli

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Hätte gerne deinen Beitrag "geliked". :)


Sille74

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Antwort auf Beitrag von BB0208

25.000 Euro ist der absolute Höchstsatz nach der iedersächsischen Corona-Verordnung! Den bekommt doch keine Studentin aufgebrummt, weil sie sich an ihrem Geburtstag mit 4 anderen Personen zum Lasagnekochen trifft, nie im Leben! Das wäre absolut unverhältnismäßig! Entweder an der Darstellung, wofür sie den Bußgeldbescheid bekommen hat, ist etwas faul (und in Wirklichkeit hat sie den dafür bekommen, dass sie jede Woche zwei Studi-Parties in großem Stil veranstaltet oder so, und selbst dafür wäre es viel, da eben Höchstsatz) oder sie hat an dem Bescheid etwas grandios missverstanden oder der Bescheid ist höchst fragwürdig und vermutlich rechtswidrig (um es noch vorsichtig auszudrücken). Wer nimmt denn einen solchen Bescheid einfach so hin und nimmt einen Kredit auf (und bekommt den auch noch)!? Da legt man doch Einspruch ein und sucht sich einen Anwalt und geht notfalls auch vors Gericht bei einer solchen Summe!!!


Sille74

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Antwort auf Beitrag von cube

... und ich auf jeden Fall Einspruch einlegen.


Meyla

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Hier tragen alle masken. Hiffentlich war es richtig teuer für die Maskenverweigerer. Da gibt es keine ausrede für, man sieht ja schließlich zig Leute mit Maske herum laufen. Und wenn die masken soooooo stören wie immer gejammert wird, wie kann man sie dann angeblich vergessen?


BB0208

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Jemand der kontrolliert, ob Masken getragen werden, hab ich noch nie gesehen.... Wahrscheinlich ist das in Großstädten eher mal der Fall.


Meyla

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Das weiss ich gar nicht.... wohne nicht in der Stadt. Wir haben eine Kleinstadt nebenan, da wird definitiv kontrolliert. Ich gönne da immer jedem das Knöllchen von ganzem Herzen..


oktopus

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Nein, ich persönlich kenne niemanden, finde es aber völlig o.k. Wenn ich zu schnell fahre, muss ich auch zahlen, egal warum ich das getan habe.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Wenn sich das Organ auch mal selber daran halten würde, welches es kontrollieren und durchsetzen soll. Hier des Öfteren: Mehrere Beamte in einem Polizeiauto, mehrere hintereinander (wohnen in der Einflugsschneise der Landesbereitschaftspolizei) mal werden Masken im Auto getragen, mal nicht. Letztens die „normale“ Polizei zu einem Parkrempler gerufen, der bei mir verursacht wurde, keine Masken aufgehabt, keine aufgesetzt. Ordnungsamt zu mehreren in ihren Fahrzeugen ebenfalls nicht. Und entschuldigung, das soll man noch ernst nehmen?


Lovie

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Die Polizisten arbeiten vermutlich in festen Schichtpartnerschaften.


Mitglied inaktiv

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Bei mir noch besser,ich bin rausgezogen worden und er stellt sich dicht ans Auto,Kopf ins Fenster und hat keine Maske auf,ich hab ihn einfach nur gefragt ob er keine Angst vor mir hat,am Auto konnte er sehen dass ich Krankenschwester bin,und ich betreue auch Covid Patienten, komischerweise hat er dann auch ganz schnell eine gefunden


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Nur über zwei Ecken, da waren es wohl bei einer großen Geburtstagsparty im April 40.000 €. Ob das wirklich stimmt, weiß ich nicht, aber so verkehrt fände ich es nicht.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Joa, also bei Strafen in Höhe von 25.000 und 40.000 Euro überlegen es sich diejenigen, die hier laut tönen, sich nicht an die Regeln zu halten, vielleicht doch noch mal. Da kann aus dem Fest der Liebe mal schnell das Fest des finanziellen Ruins werden.


Jana287

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

https://www.bussgeldkatalog.org/corona/ Also ich kann das auch nicht nachvollziehen. Welches Bundesland soll das sein? Oder welcher Rahmen?


CarmenMS

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Das mag ja sein. Aber wenn STRAFtäter niedrigere Strafen für schwere Körperverletzung usw bekommen als jemand der mit ein paar Leuten feiert- sorry, aber wo ist das verhältnismäßig (s. mein Beitrag oben, meine Schwester hat bleibende Schäden an der rechten Hand).


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von CarmenMS

Absolut, die Strafen für Gewalttaten jeglicher Art gehören drastisch erhöht.


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Kommt eben darauf an wieviel Geld man zur Verfügung hat. Manche juckt ein Knöllchen und Andere sehen darin eine Parkgebühr.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Nur bin ich mir sicher, dass es für die Mehrheit der von mir gemeinten nicht nur mal eben ein Griff in die Portokasse wäre...


miaandme

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Nun greife doch diese utopische Summe nicht einfach auf und spinne das weiter. Die Geschichte stimmt so niemals. In welchen Bundesländern ist es denn aktuell überhaupt in privaten Wohnungen verboten und nicht nur dringend empfohlen, die zwei Haushaltsregel einzuhaltenund wird entsprechend kontrolliert?


miaandme

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Antwort auf Beitrag von miaandme

Hier korrigiere ich mich. Private Feiern sind auch hier in den eigenen vier Wänden verboten. Wenn aber hier eine Party mit 30 Personen eine 4stellige Strafe zu Folge hat, hat diese Studentin niemals 25000 Zahlen müssen.


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Da hast Du schon Recht, aber es gibt auch sicher Hunderttausende für die es Kleingeld ist. Und die haben dann eben keine Probleme und können Feiern.


Schnegge89

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Antwort auf Beitrag von BB0208

In Sachsen wurden die Regeln ja jetzt noch mal verschärft. Aber wenn sich gefühlt 80% nicht dran halten, halten die sich auch nicht bei strengeren Regeln dran. Zumal ich ehrlich gesagt keine Ahnung habe, welche Regeln im Moment bei uns gelten bzw ab 1. Dezember. Wir haben ne Inzidenz von über 200, scheinbar soll/muss da der Landkreis irgendwie mit nochmaliger Verschärfung reagieren. Gerade bezüglich der Arbeit weiß ich nicht, ob ich vor der Kita z.B. Masken trage müsste oder nicht. wäre meiner meinung nach nicht sinnvoll, weil wir während der Arbeit ja keine Masken tragen müssen. auch ist es mir auf dem Parkplatz beim Einkaufen jetzt öfter passiert, dass ich die Maske erst aufgesetzt habe, nachdem ich alles andere (Schlüssel, Tasche, Handy usw) sortiert hatte und dann schon fast bei den einkaufswagen war. Bekannte wurden in vergleichbarer Situation schon abkassiert. Zu den vielen offenen Coronagegnern kommen hier noch ziemlich viele coronamüde Menschen. Und langsam zähle ich mich ehrlich gesagt auch dazu. Die Regeln ändern sich mind. wöchentlich. Es ist kein Sinn mehr dahinter zu erkennen. Schulen und Kitas werden auf biegen und brechen offen gehalten, während Eltern in Leipzig mit marschieren und zu Hause riesige Partys veranstalten.


Luna Sophie

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Antwort auf Beitrag von BB0208

"Die älteste Tochter von einer befreundeten Familie feierte mit 4 Freundinnen, die sie alle täglich in der Uni sieht, ihren 20. Geburtstag. Polizei klingelt, 25.000 Euro Strafe. Dafür hat sie jetzt einen Kredit aufgenommen und wird den länger als ein Jahrzehnt abzahlen." Wo, welches Bundesland? Ich habe in keinem Corona-Busgeldkatalog diese Summe bei diesem "Vergehen" gefunden. Um auf diese Summe zu kommen, müsste sie mindestens Corona positiv getestet und unter Quarantäne gestanden haben. Oder Veranstalter einer größeren Party, bzw. Wiederholungstäterin sein. Ich gehe davon aus, dass das nur "Panikmache" und "Aufreger-Funktion" haben soll und irgend etwas an der Geschichte nicht stimmt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Du sprichst mir aus der Seele. Zumal, wann soll das gewesen sein? Beim ersten Lockdown? Denn, Bußgeld-Bescheide müssen auch erst einmal geschrieben werden. Gegen so einen Bescheid würde jeder normale Mensch Widerspruch einlegen und dem Anwalt überreichen. Und welche Bank gibt einen solchen Kredit? Bei dem Betrag rauscht man mit 20 Jahren erst einmal in die Privatinsolvenz. Ich denke, da sind zwei Nullen zu viel, wenn überhaupt.


Caot

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IngeA

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Das wäre die Strafe wenn sie als "Wiederholungstäterin" eine offizielle Semesterparty organisiert hätte. LG Inge


miaandme

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Schade, dass du nicht mal das Bundesland nennen möchtest. Ich glaube da auch nicht. Das scheinen die neuen urban legends zu sein.


22Kathrin22

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Antwort auf Beitrag von miaandme

Ein Bekannter meines Sohnes hat ne Einweihungsparty gemacht (ca. 20 Leute)- das gab nur 2500 Euro Strafe und 150 pro Gast- völlig gerechtfertigt und ich bin froh, dass mein Sohn nicht da war. Sonst hier bei uns 60 Euro beim nicht tragen der Maske. 25.000 Euro glaub ich auch nicht wirklich und wenn würde ich sofort in Widerspruch gehen. VG Kathi


BB0208

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Nein, ich habe mir die Story nicht ausgedacht. Das Mädchen wohnt in Hannover, also Niedersachsen. Die Eltern in Sachsen. Es sind keine Leute, die sich Geschichten ausdenken, mit solchen Aktionen "prahlen", Stimmung machen wollen oder sonst irgendwas. Eher sind es Leute, die den Fehler bei sich suchen und dafür dann gerade stehen. Ob die Bezahlung schon stattfand und auf wessen Namen der Kredit läuft, hat mein Mann beim Telefonieren mit dem Vater des Mädchen nicht gefragt. Er empfahl die Beratung bei einem Anwalt. Das Mädchen wohnt in einem Mehrfamilienhaus, der Nachbar "verwunderte" sich über die zusätzlichen Paar Schuhe, die dort sonst nicht stehen. Die Mädchen kochten Lasagne als die Polizei klingelte. Ich finde es genauso seltsam wie viele hier und DESHALB fragte ich, ob jemand jemanden kennt, der bereits Strafe zahlen mußte. Ich wollte einen vernünftigen Austausch zu dem Thema und es kommen Postings a la "du lügst" - schade! Ich habe über Niedersachsen auch nur eine Info gelesen, dass in schweren Fällen 25.000 Euro zu zahlen sind. Und Lasagne essen wird kein schwerer Fall sein. Wir werden in den nächsten Tagen nochmal anrufen und nachfragen, wie es weiter ging.

Bild zu

ZoeSophia

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Antwort auf Beitrag von BB0208

https://www.niedersachsen.de/download/154157 Ich denke trotzdem, das an dieser Sache etwas nicht stimmt..... kuckt euch doch mal den Bussgeldkatalog an....


IngeA

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Da hätte ich definitiv Widerspruch mit dem Anwalt eingelegt, wenn es wirklich so ist wie du geschildert hast. Und das wird in keinem Fall so durchgehen, die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. LG Inge


IngeA

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Antwort auf Beitrag von ZoeSophia

Kann ja auch ein übereifriger Polizeibeamter gewesen sein


Caot

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Antwort auf Beitrag von BB0208

wehrt sich nicht ...nimmt stattdessen einen Kredit auf? Da stimmt was nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Und dann nimmt man gleich einen Kredit auf, den man 10 Jahre abzuzahlen hat? Sorry, dann gehe ich zum Gericht und lasse die Verhältnismäßigkeit prüfen. Ich lege zuvor fristgerecht Widerspruch ein. Es sei denn, das war keine 4 Personen-Party in der Studentenbude sondern doch etwas anderes.


ZoeSophia

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Ja, dass kann ja sein, aber dann erkundige ich mich als Beschuldigte was üblich wäre bei so einer Beschuldigung. Anhand des Bussgeldkataloges ist es ja offensichtlich, dass der Betrag extremst zu hoch ist, und dann gehe ich mit einem Anwalt dagegen vor...


Sille74

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Es behauptet ja keiner, dass DU lügst, also ganz bewusst die Unwahrheit schreibst. Aber die Story, das musst Du doch auch sehen, ist einfach kaum zu glauben. Da ist doch an irgendeiner Stelle irgenderwas schief gelaufen, möglicherweise ja auch ein Behördenfehler oder was weiß ich. Anders ist so etwas ja kaum erklärlich. Und völlig unvorstellbar ist für mich auch, dass man gegen so einen Bescheid als Betroffene(r) bei dem Sachverhalt nichts unternimmt. Ein Einspruch hat, bin ich mir ziemlich sicher, auch aufschiebende Wirkung und man muss noch nichts bezahlen


Häsle

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Die Polizei gibt die Höhe des Bußgeldes nicht vor. Die schreibt nur die Anzeige und schickt sie an die Bußgeldbehörde (z.B. Landratsamt). Von dort kommt dann der Bescheid, gegen den man Einspruch einlegen kann. Das hat auch mit Übereifer der Polizei nix zu tun, wenn der Nachbar einen hinhängt.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Aber du widersprichst dir doch ganz gewaltig! Oben schreibst du das Mädchen habe bereits einen Kredit aufgenommen, da ist die SAche also auf allen Instanzen entschieden. Hier schreibst du es stünde eine Beratung beim Anwalt im Raum. Also befindet man sich ganz am Anfang. Ich bin überzeugt das ist eine Lüge! Niemand ist so dumm und zahlt einfach so 25.000 EUR, nimmt als Studentin dafür einen Kredit auf etc. Jeder normale Mensch würde dagegen vorgegangen sein, und dazu ist die Zeit des zweiten Lockdowns noch viel zu kurz um bereits tatsächlich bezahlt zu haben bzw. Kredit dafür aufgenommen zu haben.


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von BB0208

1. kann man dagegen klagen 2. wäre bei einer mittellosen Studentin sowieso nicht zu holen 3. würde diese Studentin auch keinen Kredit über 25.000 Euro bekommen Einer meiner Onkel ist Rechtsanwalt und bearbeitet auch Privatinsolvenzen. Dies wäre ein klarer Fall für eine Privatinso, wenn man nicht auf dem Klageweg gegen dieses Bußgeld gewinnt.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Nope, das stimmt nicht. Von Bußgeldern und Geldstrafen kann man sich durch Pruvatinsolvenz nicht befreien. Was denkst du, wieso so viele Jugendliche wegen Schwarzfahrens im Gefängnis sitzen? Wenn man nicht bezahlt, werden sie halt irgendwann abgesessen. Wäre ja sonst lächerlich, dann könnte jeder, der kein Geld hat, sich einfach in die Privatinsolvenz flüchten.


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Hast Recht, habe meinen Onkel eben mal angerufen und gefragt.


cube

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Beträge wie bis zu 25.000 sind für Veranstalter etc gedacht, die sich nicht an die Bestimmungen im Rahmen des Inf.SchG halten. Und selbst dann muss für diese Summe ein schwerer Fall gegen die Auflagen vorliegen. Nee, da haben deine Freunde/Freundin etwas falsch verstanden, mißverständlich wiedergegeben oder so. Und selbst wenn nicht - jeder normale Menschen hätte da Widerspruch eingelegt und/oder sich einen Anwalt genommen um prüfen zu lassen, ob das überhaupt rechtens ist. Ich kenne wirklich niemanden, der eine solche Summe zahlen würde, ohne sich zu vergewissern, dass dies auch alles korrekt gelaufen ist. Und ich habe spaßenshalber gerade mal die befreundeten Polizisten gefragt--. zumindest hier würde die niemals kommen, weil da mehr als die üblichen Paar Schuhe vor der Türe stehen. Da muss man schon Ruhestörung melden und selbst dann wird ja erst mal gefragt, ob man denn schon mit den Mietern gesprochen hätte. Sorry, aber da wird dir ein Bär aufgebunden - ob absichtlich oder unabsichtlich, kannst nur du rausfinden.


-nela-

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Antwort auf Beitrag von BB0208

Kenne keinen, nein... Aber vorgestern war das Ordnungsamt bei uns und hat kontrolliert, ob unsere Kleine auch zu Hause in Quarantäne ist, da hab ich da erstmal nachgefragt. Trifft das Ordnungsamt die entsprechende Person nicht zu Hause an und die Person ist negativ getestet, kostet das 250 Euro. Ist die Person in Quarantäne positiv getestet und nicht zu Hause, macht das 250 Euro plus Strafanzeige wegen Körperverletzung.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von -nela-

Klingt logisch, danke!