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Spazieren gehen

Spazieren gehen

Nelemaus03

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Hallo, Wie sieht es den mit dem Spaziergang aus? Meine Tochter trifft sich mit ihren beiden Freundinnen (Zwillinge, also ein Haushalt) öfters zum Spaziergang, Ist das noch erlaubt? Die beiden sind ja ein Haushalt und meine Tochter dazu. Wir sind uns jetzt unsicher ob es erlaubt ist. Liebe Grüße


sun1024

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Antwort auf Beitrag von Nelemaus03

Wenn dein Bundesland die Vereinbarung in eine Verordnung umgesetzt hat, guckst du am besten da rein. Kann noch ein, zwei, drei Tage dauern. LG sun


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von Nelemaus03

Ich würde sagen ja... Ohne Garantie!


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von Nelemaus03

Ich würde sagen ja... Ohne Garantie!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

In Bayern nicht, wenn ich das richtig interpretiere: Zitat Ministerium: "Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Das gilt auch für Kinder." Von Innen oder Außen steht da nichts, also gehe ich davon aus, dass Beides gemeint ist. Die einzige Ausnahme: Wenn ein Behinderter laut Ausweis eine Begleitperson braucht, also das B im Behindertenausweis steht Aber das mußt du selber bei euch nachlesen.


SunnyGirl!75

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Passt doch Zwillinge (1 HH) und weiteres Kind anderer HH!


Ally79

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Die Haushaltsregelung ist meiner Meinung nach gekippt. Also eher nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Es ist aber auch irreführend Wir sind 4... wenn meine allein wohnende Tochter kommt, geht das, da zählt unser Haushalt Lädt sie uns nach Hause ein, darf aber nur einer hingehen, da dann ihr Haushalt zählt. Da wird man kirre


CarmenMS

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Das ist sooo sinnfrei. Kitas zu - wenn man nun 2 Kinder hat die dankenswerterweise einen Tag die Woche von der Oma (fit, gerade 60 geworden) betreut werden, damit man arbeiten kann - soll das dann verboten sein?? Manchmal frag ich mich wo der gesunde Menschenverstand bei der Regierung geblieben ist. Oder: man hat ein Kleinkind und pflegebedürftige Eltern. Um die Eltern zu pflegen muss man logischerweise sein Kind mitnehmen, kann ja nicht alleine bleiben. Auch verboten?? Dafür dürfte einen die pflegebedürftige Person besuchen?? Da wurde mal wieder nicht von 12 bis Mittag gedacht. Aber das ist ja nix Neues mehr.


Tiffy_78

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Antwort auf Beitrag von CarmenMS

Also ich verstehe das so, dass es darum geht, dass Zusammenkünfte von 1 Haushalt und 1 weiteren Person erlaubt sind. Egal, in welcher Konstellation. Alles andere würde doch keinen Sinn machen.


Goldbear

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in Bayern ist das erlaubt: 1 Hausstand + eine weitere Person (dann wären die Zwillinge ein Hausstand + eine Person). Es darf immer eine Person zu einem anderen Hausstand dazu. Absurd ist, dass ich eine Familie mit x Mitgliedern besuchen darf, aber diese Familie dürfte nicht zu mir kommen. Unklar ist noch, ob damit die 5-Personen-Regel aufgehoben ist. Wahrscheinlich aber nicht.


starlight.S

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Antwort auf Beitrag von CarmenMS

@Carmen Es gibt für Kinderbetreuung zumindest in Bayern Ausnahmen. Hessen hat innerhalb des privaten Hauses gesagt, es geht um eine dringende Empfehlung (kann ja eh nicht kontrolliert werden). Andere Länder kenne ich den Wortlaut nicht. Zur Ausgangsfrage: Hier in Bayern ist es erlaubt: Ein Hausstand (sprich Zwillinge) + 1 Person, nicht erlaubt wäre es, wenn dein Kind noch z.B. ihre Schwester mitnimmt. ABER es geht der Politik glaube ich gar nicht um solche Detailfragen. So versuchen sie (auf ziemlich dämliche Art) Kontakte im Privaten zu minimieren. Wenn ich meine Großeltern pflegen müsste und ein Baby hätte, dass nicht anderweitig versorgt werden würde, würde ich das tun. Ausnahmen gelten doch immer bei triftigen Gründen und das wäre für mich definitiv ein triftiger Grund! Also ich denke, man fährt am besten damit, wenn man weiterhin zusieht seine Kontakte so gering wie möglich zu halten und somit dazu beizutragen, dass sich die Situation hoffentlich irgendwann entspannt. Realistisch werden die Beschränkungen weitergehen bis zum Frühjahr, dann entspannt sich alles und bis zum nächsten Winter sind die Impfungen hoffentlich soweit, dass wir alles überstanden haben...


Charlotte7

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Antwort auf Beitrag von Nelemaus03

Das ist genau das Komische, wurde unten ja auch schon angesprochen: Die Zwillingw dürfen sich mit deiner Tochter treffen, sie sich mit ihnen aber nicht. (????) Ich (Bayern) würde auch gerne nächste Woche mit meinen Eltern spazieren gehen und hab mich genau das Gleiche gefragt ... Schätze, es kommen noch nähere Infos dazu.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charlotte7

"komisch" ist das richtige Wort


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Nelemaus03

Das ist auch die Punkt, der mich noch unklar ist bzw wahrscheinlich erst noch von Bundesland zu Bundesland festgelegt werden muss. Ich denke, dass das nicht mehr möglich sein wird. Aber das zeigt sich noch.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Nelemaus03

Das hätten sie, auf jeden Fall in BaWü, schon die ganze Zeit nicht gedurft! Draußen darf man sich nur mit einer weiteren Person für Bewegung oder Sport treffen.


Muts

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Antwort auf Beitrag von Nelemaus03

Wir stehen auch vor dem Problem, aber in BW ist ganz klar beschlossen, dass es nur der eigene Haushalt ODER eine Person aus einem anderen Haushalt sein darf. Meine Mädels haben eine gute gemeinsame Freundin, mit der sie bisher oft zu dritt spazieren gelaufen. Ab Montag gilt dann offiziell, dass nur noch eine meiner Töchter mit der Freundin laufen darf. LG Muts


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Muts

Das ist doch schon die ganze Zeit so! Bewegung und Sport im Freien ist nur alleine, mit einer anderen Person oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts erlaubt!


subidu

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Außer die Kinder sind unter 14 .dann war es erlaubt


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von subidu

Stimmt.