Vero84
Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage. Ich bin erst in der 8.Ssw, aber überlege es jetzt schon bei meinem Arbeitgeber bekannt zu geben. Da ich ja an einer Schule arbeite und es da zu Corona Zeiten Bestimmungen gibt. Meine Ärztin meinte, dass sie nicht glaubt, dass ich jetzt arbeiten darf. Ich weiß es ehrlich gesagt nicht...bin auch hin-und hergerissen: Einerseits würd ich gern arbeiten gehen und meine Schüler wieder alle sehen, andererseits weiß man ja nicht wie sich eine Infektion mit Corona auswirken könnte...außerdem ist mir momentan dauerübel und ich bin total platt. Habt ihr Erfahrungen?
Beschäftigungsverbot für Schwangere in NRW 15. Schulmail https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200418/index.html
Hallo und herzlichen Glückwunsch! Ganz unabhängig von Corona: Du musst nicht bis zur 13. SSW warten bis du es dem AG sagst. Eigentlich ist man sogar verpflichtet das sofort zu tun. In Anbetracht der Umstände würde ich es auf jeden Fall sofort verkünden, damit der AG besser planen kann. Alles Gute!
Eine Mitteilungsspflicht existiert nicht, nur greift dann eben auch keinerlei Schutz. Du wirst wohl ins BV gehen, wenn HO nicht mehr gemacht werden kann.
Hier gelten schwangere Lehrerinnen genau wie LehrerInnen über 60 als Risikopatienten. Ich würde mit der Schulbehörde klären (oder erst mal auf der Website des Kultusministeriums nachlesen), ob du freiwillig arbeiten darfst und kein Beschäftigungsverbot besteht.
Glückwunsch zur Schwangerschaft! Bei uns läuft alles auf freiwilliger Basis. Wer Vorerkrankungen hat, muss das dem Schulleiter kundtun, man kann/soll/muss selber entscheiden, ob man arbeiten geht. Ich habe eine seltene Autoimmunerkrankung. Ich gehe, weil ich Abiturienten habe... Wer soll die denn sonst prüfen? Ich denke aber, dass dein FA dich ins BV schicken wird, es sei denn, du willst nicht.
Beschäftigungsverbot muß in dem Fall der Arbeitgeber aussprechen, nicht der FA. Grüße, Jomol
Las ich heute schon in der Zeitung. Definition Risikogruppe: - chronische Grunderkrankungen (fortgeschrittene chronische Nieren- und Lebererkrankungen, fortgeschrittene oder strukturelle chronische Lungenerkrankungen, chronische Herzerkrankungen mit Endorganschaden...….alle genannten dauerhaft therapiebedürftig) - aktive Krebserkrankungen, auch solche ohne laufende Therapie bzw. Therapie innerhalb der letzten 6 Monate - Erkrankungen, die mit einer dauerhaften und relevanten Immunsuppression behandelt werden müssen - ausgeprägte Adipositas (ab 3. Grad bzw BMI >=40), Zuckerkranke UND...….Lehrer über 60, unabhängig, ob vorerkrankt oder nicht! ???......gilt allerdings für Ö
Hallo Ich bin keine Lehrerin aber die Lehrerin meines Kleinsten ist schwanger und wir haben die Info bekommen das sie nicht mehr unterrichten darf und eine Vertetung kommt
Die Klassenlehrerin meiner Tochter hat mir (Elternsprecher) nach den Oktoberferien mitgeteilt, dass sie schwanger ist und ab sofort wegen der Infektionsgefahr nicht mehr arbeiten darf, obwohl sie weiter unterrichten wollte. Also hier, in Thüringen, scheinen generell alle schwangeren Lehrerinnen ins BV zu gehen.
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