Gold-Locke
Bei meinem Sohn in der 7. Klasse haben sich heute alle 13 Kinder selbst getestet. Alle 13 waren negativ. Besonders cool war, dass ein Mädchen, dessen Eltern eine Widerspruchserklärung eingereicht hatten, trotzdem mitgemacht hat, weil sie selbst es (im Gegensatz zu den Eltern) unbedingt wollte. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass das Ärger für die Schule geben könnte, oder ? Liebe Grüße, Gold-Locke
typisch Frau eben, hauptsache kein Ärger, immer schön kuschen, lieb und brav sein. Aber für sowas gibt es zum Glück auch die Frauenquote.
Du magst also als Frau und Mutter keine Mütter und Frauen! Das finde ich sehr, sehr beeindruckend!
...
Finde ich cool von dem Mädel und hat gerade nix mit kuschen zu tun. Hier mussten allerdings Eltern und Kind unterschreiben. Und wie sollten es die Eltern erfahren, solange das Kind negativ ist.
... von dem was Mama und Papa sagen und wollen
Alt genug dafür ist sie ja. Ob die Schule das hätte zulassen dürfen, weiß ich nicht. Bei "echten" ärztlichen Eingriffen darf ab einem gewissen Alter (ich glaube aber, erst ab 14 Jahren) ja auch das Kind/der/die Jugendliche entscheiden.
Wieso kuschen ? Sie hat sich doch selbstbewusst gegen ihre Eltern "aufgelehnt".
Typisch Marianna, erstmal draufhauen. Das Kind ist in einem Alter in dem es so langsam eigene Entscheidungen treffen kann und darf. Vielleicht hätten die Eltern das Kind fragen sollen, was es möchte, das wäre fas Problem nicht entstanden.
aber der Gruppendruck „zwang“ das Kind? Wir wissen es nicht. Jeder interpretiert es anders. Rein rechtlich wage ich zu behaupten, darf Schule sich nicht über die Elternbestimmung hinweg setzen.
Wenn sich das Kind einfach einen Test schnappt, wie viel Gewalt darf der Lehrer dann anwenden, um die Durchführung zu unterbinden?
durch spielen ...... da werden wir glaub ich nicht fertig.
Wenn da so wäre, hättest Du den Beitrag oben nicht geschrieben.
...... aber wo kein Kläger da kein Richter. Wäre ich Schule, hätte ich das Kind nicht getestet. Rein rechtlich ist das nicht sauber.
Das unsagbar Schöne ist, dass sich die Schülerin sich SELBST getestet hat.
Je nachdem wie die Eltern drauf sind kann es durchaus Ärger geben. Allerdings für mich auch unverständlich vom Lehrpersonal.
Ich denke bei einem 13jährigen Kind, ist es rechtlich kein Problem wenn es den Selbsttest möchte. Blöd für die Eltern, aber es gibt Grenzen die verlaufen schwimmend...
Wenn Sie positiv getestet wird, koennte das tatsächlich Probleme geben.
Ich war früher das Kind, das bei der Schluckimpfung in der Schule nicht teilnehmen durfte und ich fand es doof. Ich glaub das war Polio, irgendwas auf ein Stück Zucker und meine Mutter war dagegen, weil ich zu oft krank war und sie Angst hatte. So geht es solchen Kindern sicher auch und dabei gehts nur um einen lächerlichen Test!
das ist rechtlich absolut unerheblich.
Alle machen es, weil alle es so machen? Das geht in China!
das Mädchen durfte den Test nicht machen. Hoffentlich erfahren es die Eltern und beschweren sich auch bei den höheren Behörden.
Bei Kindern ist das wirklich so. Also, ich hätte auch gerne ein Stück Zucker bekommen.
Ja, ist ja auch blöd mitzuhelfen, dass der Präsenzunterricht weiterhin funktioniert. Ich dachte bis jetzt, du WILLST das Kind in der Schule haben. Du solltest langsam mal wissen was du genau möchtest, dann wäre es einfacher, auch für dich!
die Schule darf sich nicht über die Verfügung der Eltern stellen. Ist doof, wenn nur ein Kind, aber rechtlich ist das testen oder das Stück Zucker in Deutschland eben bindend an die Elternunterschrift.
Womit man es zum Outsider macht... Wäre schon schön, wenn die Gesellschaft einfach mal begreifen würde, dass der gemeinsame Feind das Virus ist. Simpel, aber eben wahr! Ich verstehe solche Eltern nicht, mir war aber klar, dass es wieder Theater geben wird. Bis die Schulen eben wieder schließen, dann gibts noch mehr Theater, weil man es so will!
hat heute der Hälfte der Klasse die Präsenz hatte eine Stunde Deutschunterricht gekostet.
Besser, als würde es eine Kontaktperson das Leben kosten !
(Sorry, der musste sein ...)
Aber im Ernst, bei meinem Sohn ging auch fast eine Doppelstunde Mathe drauf heute. Es war aber auch der erste Testtag, da war extra das Rote Kreuz für eine Einweisung und Testung nacheinander gekommen. An weiteren Testtagen machen die Schüler das ab jetzt alleine und gemeinsam, dann geht es sicher deutlich schneller.
Wobei ich ja eh für eine (tägliche) Testung vorab morgens zu Hause wäre.
Liebe Grüße, Gold-Locke
Aus dem Ärzteblatt kopiert " Stellen sich Kinder und Jugendliche in der Sprechstunde vor, kann der Arzt vor der Frage stehen, wer über eine Behandlung aufzuklären ist und auf wessen Einwilligung es ankommt – auf die des Minderjährigen oder die der Eltern. Für die Wirksamkeit seiner Einwilligung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“. Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden. Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind." Aber schon Grauzone....arme Lehrer
...... also so einfach, könnte man sich das anfragen zur Einwilligung ja sparen, oder?
Ich frage an, geb keine Unterschrift und lass dann das Kind mit Druck im Klassenzimmer und „1000 Augen“ entscheiden ..........
Es ist ein Selbsttest- d.h. das Kind hat ihn selbst durchgeführt. Keine Zweitperson dran... Gilt das dann als Eingriff? Lg
Sind es Selbsttests oder wie oben geschrieben Schnelltests?
Eben. Das ist ja dann quasi NOCH " unkomplizierter" da niemand weiter beteiligt
darum geht es.
Bei uns konnte man nur ablehnen, es gab keine Einwilligungserklärung. Dafür sind die Kinder verantwortlich, sie düren in der Schule auch spontan absagen. Ich finde die Tests nicht ganz sinvoll, aber dagegen spricht eigentlich nichts oder?
Die Frage ist aber, ob der Elternwille in diesem Alter noch absolut über dem Willen des Kindes steht. Dazu sage ich nein, bzw. ist es schwieriges Terrain... Eltern können und dürfen nicht immer über das Kind bestimmen- die Frage ist außerdem, welch ein Gewicht ein solcher Test hat. Das Kind könnte sich auch alleine einen Schwangerschaftstest kaufen und durchführen wenn es wollte. Was interessanter wäre ist der Aspekt des Datenschutzes- Kind teste pisitiv, die halbe Klasse bekommt es mit...
Ich glaube Goldlocke kommt aus der gleichen Region wie ich- dann wären es Selbst- Schnelltests...
Volljährigkeit.
Sorry, es sind schnelle Selbsttests !
Ich denke, dass es allgemein ein echt schwieriges Thema ist, in alles Rechtslagen. Einwilligung der Eltern war nicht gegeben - Schule setzt sich drüber weg. Dtenschutz ist seit Corona eh zum Fremdwort geworden.
Bei uns müssen beide unterschreiben, Eltern und Kind. Trotzdem kann das natürlich ein Dilemma sein, wenn Eltern Test wollen Kind aber nicht oder umgekehrt. Ich unterschreibe so etwas und lass das Kind ankreuzen. LG Inge
...... hier ging es darum was passiert, wenn die Eltern nein sagen und die Schule das Kind dran teil nehmen lässt. Ich kann einen Test als sinnvoll erachten oder nicht..... das steht hier ja nicht zur Debatte bezüglich der Rechtssicherheit.
Es geht darum: bei Ablehnung der Eltern darf Schule das dem Kind erlauben. Ist doch egal für und um was. Könnte auch Eisschnelllauf sein. Eltern verbieten, Schule lässt Kind trotzdem auf‘s Eis.
Ich meine ja, das Kind hat sich über den Willen der Eltern hinweggesetzt. Ist wie heimlich naschen -ist der schuld, der die Schokolade nicht wegschließt? Natürlich weiß ich, dass gerade so konträr eingestellte Eltern die Gelegenheit nutzen werden, dem Lehrer eins überzubraten. Ist zu erwarten und der betroffene Lehrer ist bestimmt jung und unerfahren oder bissel naiv, sich darauf einzulassen.
Ich gehe davon aus, dass die Eltern da rechtlich richtig Ärger machen können. Sie haben eben NICHT eingewilligt und sind immerhin noch die Personensorgeberechtigten. Nicht die Schule. Nicht der Lehrer. Aber ich denke auch, dass das Mädel es aus dem lieben „Gruppenzwang“ heraus getan haben könnte, um nicht alleine als „die Dumme“ da zu stehen.
Die Eltern sind die Erziehungsberechtigten. Die Personensorge kann (und hat auch im schulischen Kontext) auch jemand anderes haben.
Andersrum: Die Eltern sind in der Regel die Sorgeberechtigten, es sei denn, das Sorgerecht in bestimmten Bereichen wurde ihnen entzogen. Die Erziehungsberechtigung kann auch eine andere Person haben, z. T. auch zeitweilig. So eben der Lehrer in der Schule oder die Betreuer auf Jugendfahrt. Die Entscheidung übrer medizinische Maßnahmen bleib aber den Sorgeberechtigten vorbehalten. Ob jetzt ein Popeltest, den das Kind selbst durchführt eine medizinische Maßnahme ist, dürfen die Juristen klären. LG Inge
Vielleicht wäre es gar nicht schlecht, wenn es Ärger gäbe - dann müsste sich die Politik aufraffen und womöglich abkommen von der antiautoritären Happy-Hippie-Haltung (´Wir wollen doch alle das Gleiche und Sie freuen sich bestimmt ganz arg, dass auch in der Schule das Risiko gesenkt werden kann!` - alberner Kindergarten ).
Was ist vorgefallen? Dem Kind wurde ein sauberes Wattestäbchen zur Verfügung gestellt, mit dem es sich in der Nase bohren durfte. Wahrscheinlich wegen des Tests ein Verstoß gegen informationelles Selbstbestimmungsrecht
Ich schätze aber, die Folgen für das Kind wäre heftig - dass zu dem einzigen ungetesteten Kind maximaler Abstand gehalten wird, werden die anderen Eltern ihren Kindern täglich einschärfen...
Ich frage mich gerade, wie es andersrum aussieht. Die Eltern wollen unbedingt, dass das Kind am Test in der Schule teilnimmt, das Kind oder der Jugendliche weigert sich aber. Da muss doch dann auch der Wille des Kindes zählen, oder ? LG
Ich glaube, Gold-Locke, dass ist das „Problem“ an deutschland. Man darf niemanden zu etwas zwingen, was er nicht möchte, denn ich denke, dann kommt der Aufschrei Art. 1 GG. Wenn das Kind nicht will, dann muss es nicht. Wenn das Kind jedoch will, müssen die Eltern zustimmen.
> Da muss doch dann auch der Wille des Kindes zählen, oder ? Sowieso - schon das Einkassieren eines Handys ist doch eine ziemlich heikle Sache, wenn der Schüler sich weigert(?). Aber es sollte kein Problem sein, den Zutritt zum Klassenzimmer zu verweigern und die Eltern anzurufen, wie man es sonst auch bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit macht.
Das geht aber nur bei Testpflicht. Und die haben wir noch nicht.
Ok, aber dann dürfte man das Kind ja eigentlich auch nicht zwingen, nicht am Test teilnehmen zu dürfen, obwohl es möchte .... Aber ich verstehe natürlich, was du meinst und denke auch, dass es so sein wird. Liebe Grüße, Gold-Locke
> Das geht aber nur bei Testpflicht. Und die haben wir noch nicht.
Genau. So schützt der testende Teil der Klasse diejenigen, denen es schnuppe ist. Und da wären noch die Eltern, die sich ärgern, dass mal wieder Regeln im schulischen Miteinander verhandelbar sind, damit ja niemand zurückgelassen wird und die deshalb mit ihrer Unterschrift warten
Ja, absoluter Schwachsinn, nicht gleich die Pflicht einzuführen.
Und wie sollte ein Selbsttest dann funktionieren, wenn das Kind sich mit verschränkten Armen an den Tisch setzt und nichts macht.
In Sachsen gilt die Testpflicht. Wer nicht getestet ist, darf nicht am Präsenzunterricht/Prüfungen teilnehmen. Das hat heute das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren bestätigt..
Freundin von mir hat das bei ihrem Sohn ganz einfach gelöst. Kein Test - kein Handy.
an unserer Schule müssen ab 14 Eltern und Kind schriftlich zustimmen. Bis 14 entscheiden allein die Eltern
Kann Ärger bedeuten, tut es aber in aller Regel nicht. Hier kollidiert das Persönlichkeitsrecht des Kindes mit der Sorgeberechtigung der Eltern. In Klagefällen ziehen hier i.dR die Eltern den kürzeren. Und das ist gut so. Wenigstens das Mädchen hat seinen Kopf für anderes genutzt als schicke Hüte zu tragen.
natürlich ohne Gewähr.
Stell Dir vor es wurde abgefragt, ob Kind sich beim Schulausflug in eine tiefe Höhle abseilen lassen darf. Eltern sagen nein. Kind will aber und die Lehrer sagen: klar, dein Persönlichkeitsrecht geht hier vor. So eine dumme Nichterlaubnis der Eltern.
Wenn ich als Sorgeberechtigter angefragt werde und um Erlaubnis gebeten wird, übergeht Schule diese so mal ruckizucki? Dann frag ich mich, warum jeder Pups angefragt und ungerschriftlich festgehalten wird.
Wir reden hier aber nicht von freizeitsktivitäten, sondern medizinischen Belangen. Und da verhält es sich wie beschrieben.
Ich kann immer besser die Lehrkräfte verstehen, die keinen Bock mehr haben, innerlich das Handtuch geworfen haben. Da steht dann die kleine Cheyenne-Chantalle vor dir in der Reihe mit allen anderen, die testen sollen und.will auch einen Test. Sie wird wahrscheinlich gefragt, ob das wirklich so sein soll und sie bekräftigt das. Was wäre traumatischer? Sie wegschicken und damit vor der Klasse brandmarken, als diejenige, deren Eltern nicht wollen? Sie einen Test nehmen lassen? Ich finde, durch vernünftige Aufklärung würde man denen, die ein positiv getestetes Kind aufziehen würden, schon den Wind aus den Segeln nehmen. Wobei ich auch überzeugt bin, dass die Kinder das viel unaufgeregter aufnehmen, als viele Eltern. Aber wie bei allen Regelungen: Eine klare Linie würde Abhilfe schaffen. Testpflicht für alle, wer nicht will, muss sehen, wo er bleibt. Präsent in der Schule jedenfalls nicht.
Ich hab meinen Kindern die Einverständniserklärung gegeben. Alle drei möchten sich testen lassen und alle drei befinden sich in einem Alter, in dem sie es alleine entscheiden können. Ich kenne jedoch genug Menschen, die dem NICHT zugestimmt haben. Sie finden es Schwachsinn, nutzen aber fleißig die Notbetreuung der Schule...
Derzeit sieht die Rechtsprechung in der Praxis üblicherweise zwei Altersgrenzen was medizinische Behandlungen angeht. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr geht man davon aus, dass ein Eingriff GEGEN den Willen des Jugendlichen nicht mehr zulässig ist. (ausreichende Einsichtsfähigkeit vorausgesetzt). Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wird dem Jugendlichen üblicherweise ein eigenes, nicht von den Eltern abhängiges Entscheidungsrecht eingeräumt. Diese Altersgrenze kommt aus einer Reihe von Überlegungen heraus. Im Besagten Fall war es die Durchführung einer nicht-invasiven Maßnahme ("Popeltest"). Da sind wir auch bei Durchführung durch andere im Pflasterklebeniveau.
Bei uns werden Kinder ohne Unterschrift nicht getestet, sondern umgehend heimgeschickt, da Testpflicht. Und ich finde das wirklich richtig so.
Strafrechtlich gibt es keine Probleme. Der Selbsttest stellt keine Körperverletzung dar. Auch Ansprüche der Eltern aus dem Zivilrecht kann ich nicht erkennen. Evtl. ein verwaltungsrechtlicher Unterlassungsanspruch.
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