Niki1980
Hallo, ich habe eine Frage, weil wir von der Kita, der Schule und der Stadt zur Zeit 3 unterschiedliche Aussagen bekommen. Hier erstmal der relevante Text aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz: Unterschreitet in einem Landkreis oder einen kreisfreien Stadt ab dem Tag nach Eintreten der Maßnahme des Absatzes 1 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 (Schule 165), so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage. Wir sind heute Tag 1 unter 165. Zählt der Sonntag nun mit? Der Kiga rechnet folgendermaßen 1. Tag Mi 2. Tag Do 3. Tag Fr 4. Tag Sa 5. Tag So Alle Kinder wieder ab Dienstag im Kiga Die Schule zählt den So nicht mit, also 1. Tag Mi 2. Tag Do 3. Tag Fr 4. Tag Sa 5. Tag Mo Wechselunterricht ab Mittwoch Die Stadt sagt, dass erst ab Mo 17.05 wieder Schule und Kita geöffnet sind, weil die Maßnahmen immer erst an dem Montag nach den 5 Tagen außer Kraft treten. Wer kennt sich aus und kann helfen? Lg Nicole
Anhand des Gesetzestextes sage ich die Schule hat recht. Sonntag unterbricht die Zählung nicht, also man fängt nicht wieder bei 1 an, aber zählt nicht mit. Also wäre Mittwoch der erste geöffnete Tag, sofern alle Tage unter 165 bleiben.
Danke, ich habe in der Zwischenzeit noch mehr rausgefunden. Der Sonntag zählt tatsächlich nicht mit, das heißt die Schule rechnet richtig. Es gibt aber in der Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW eine Einschränkung. Da steht tatsächlich drin, dass die Schulen erst an dem nächsten Montag wieder öffnen. Bei Kitas steht das allerdings nicht. Die öffnen, wenn es das entsprechende Ministerium sagt, also hoffe ich mal entsprechend Bundesgesetz am übernächsten Tag. Jetzt muss ich nur noch klären, ob das mit der Verordnung tatsächlich so in Ordnung ist. ich persönlich finde das nämlich extrem Sch… Wenn die Inzidenz dann an einem Montag den 5. Tag unter 165 ist, dann haben die Kinder zusätzlich noch 3 weitere Tage Distanzunterricht (was bei uns tatsächlich nur abarbeiten von Zetteln bzw Seiten in den Arbeitsheften ist.) obwohl das Bundesgesetz etwas anderes sagt.
Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück. (NRW) Wäre also der nächstfolgende Montag. War bei meiner Schwester im Kreis auch so.
Oh sorry, hab mich da verguckt. In welchem BL lebst du? Die Info oben kommt vom Land NRW, hat meine Schwester berichtet. Bei uns in Bayern gelten wieder andere Regeln.
Ok, das ist dann wieder Ländersache, wie es scheint. Komplett einheitlich wäre ja auch langweilig. Bawü ist es der übernächste Werktag.
bei uns auch, die Schule wollte "eigentlich" auch schon diesen Mittwoch wieder öffnen, aber dann hieß es das von der Landesregierung vorgegeben wurde, das nur zu Wochenanfang geöffnet werden darf. aber die Zahlen sind tatsächlich noch weiter gefallen!
An unserer weiterführenden Schule in Niedersachsen hieß es wenn es an 5 WERKTAGEN unter 100 (ab Montag 165)ist dann beginnt die Schule. Und so war es auch.. der Sonntag wurde nicht gezählt, ging dann am Montag weiter
Ich habe grade auf der Homepage der Schule gelesen, dass die Rückkehr möglich ist, wenn an 5 WERKTAGEN die Inzidenz unter 165 ist. Der SAMSTAG gilt als Werktag, der Sonntag fällt raus..... kompliziert. Wie es die Kitas handhaben, kann ich - als Erzieherin- leider nicht sagen, wir bekommen immer alles als letzte mit..... LG Muts
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