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Regeln BaWü - kennt sich wer aus?

Regeln BaWü - kennt sich wer aus?

Pinguini

Hallo zusammen, ich blicke nicht mehr durch und hoffe hier sind ein paar Leute aus BaWü! Wir haben ja zusätzlich die Ausgangsbeschränkung. Jetzt meine Frage: Dürfen mein Mann und ich plus Baby an Weihnachten im Wald auf einem Spielplatz mit einer befreundeten, nicht verwandten Familie (2 Erw.+2 Kinder) mit Abstand!!! grillen und essen?? Denn Spielplätze sind ja offen und da dürfen ja auch mehrere Haushalte drauf. An fast allen Spielplätzen hängt ein Schild, essen verboten. Wir haben einen mit Grillplatz gefunden, wo so ein Schild fehlt.


Midi

Antwort auf Beitrag von Pinguini

Nein, dürft ihr nicht: Diese Lockerung gilt nur für Zusammenkünfte im Privaten. Spazierengehen ist dann nur mit dem eigenen Haushalt, zu zweit und den Kindern bis einschließlich 14 Jahren erlaubt. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/


Midi

Antwort auf Beitrag von Midi

Sorry, das erste war falsch. Hier das zu Spielplätzen. Bei den Spielplätzen sind keine Änderungen geplant. Der Aufenthalt dort ist möglich, da er der Bewegung dient und aufgrund der Aufsichtspflicht, auch die Anwesenheit von Erwachsenen erfordert. Allerdings setzen wir auf die Vernunft und auf das Verantwortungsbewusstsein der Erwachsenen, die darauf achten müssen, den Abstand zu anderen Familien bestmöglich einzuhalten und den Abstand der Eltern untereinander einzuhalten und nicht im Pulk zusammenzustehen. Auch hier gilt, der Aufenthalt draußen zur Bewegung nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet.


Midi

Antwort auf Beitrag von Midi

Mit Freunden dürft ihr euch nur im privaten Raum treffen. Und draußen sein darf man weiterhin nur für Sport und Bewegung, nicht um zu grillen oder irgendwo zu sitzen


SybilleN

Antwort auf Beitrag von Pinguini

Nein, nach dem, was hier steht: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ "Für Besuche bei engen Freunden und Bekannten an Weihnachten gilt weiter die Regelung von maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen auch an Weihnachten nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu. .... Diese Lockerung gilt nur für Zusammenkünfte im Privaten. Spazierengehen ist dann nur mit dem eigenen Haushalt, zu zweit und den Kindern bis einschließlich 14 Jahren erlaubt."


SybilleN

Antwort auf Beitrag von SybilleN

Midi hat recht. Jetzt bin ich aber total verwirrt: Darf man Opa und Oma jetzt zu einem Spaziergang draußen treffen oder muss man sich drinnen aufhalten? Ahhhh...


ImvPP

Antwort auf Beitrag von SybilleN

Ich würde mal behaupten, Spazieren fällt unter Sport.


Caot

Antwort auf Beitrag von ImvPP

schon krude ..... drinnen Treffen erlaubt, aber raus spazieren gehen nicht. Jesus!


SybilleN

Antwort auf Beitrag von ImvPP

"Spazierengehen ist dann nur mit dem eigenen Haushalt, zu zweit und den Kindern bis einschließlich 14 Jahren erlaubt." Mich irritiert das hier.


dann

Antwort auf Beitrag von SybilleN

Egal ob Joggen, walken oder spazieren, ich verstehe das so, dass man nur mit einer weiteren Person draußen sein dürfte, also in dem Fall entweder Opa oder Oma. Eure Kinder dürften aber mit, da unter 15 oder je ein Erwachsener aus zwei Haushalten mit allen Kindern unter 15 aus den zwei Haushalten dürften spazieren gehen. Also irgendwie macht es von der Ansteckung her keinen Sinn, denn draußen wäre die ja viel niedriger als drinnen, aber so verstehe ich das.


SybilleN

Antwort auf Beitrag von dann

Ja, so hab ich auch verstanden. Also muss ich jetzt eine Weihnachtsdemo veranstalten, damit wir mit Oma und Opa draußen auf Abstand spazieren gehen können. Oder mit zwei Megaphonen und sehr viel Abstand...oh mannnnn


Pinguini

Antwort auf Beitrag von Pinguini

Danke euch!! Das habe ich befürchtet