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Regel mit den Haushalten

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Regel mit den Haushalten

bellis123

Dürfen wir (4-köpfige Familie) zur Oma fahren oder müsste sie zu uns kommen?


Häsle

Antwort auf Beitrag von bellis123

Wartet doch ab, was euer Bundesland schriftlich festlegt. Von dem, was hier in Bayern bisher GESAGT und veröffentlicht wurde, wären hier beide Varianten erlaubt. Da ging es nämlich um TREFFEN eines Haushalts mit einer weiteren Person. Wo dieses Treffen stattfindet, wäre demnach egal. Aber, es ist noch nix schriftliches da, glaube ich.


cube

Antwort auf Beitrag von bellis123

"Personen eines Haushaltes mit 1 weiteren Person" - bei uns dürftet ihr also als 1 Haushalt auch die Oma besuchen. Nicht aber Oma & Opa (wenn es den noch geben sollte) - das wären ja 2 Personen. Nicht erwähnt wurde aber, was mit Kindern unter 14 Jahren ist - also ob die weiterhin nicht zählen oder ob die nun doch zählen.


Dreikindmama

Antwort auf Beitrag von cube

Für Baden-Württemberg habe ich gestern gelesen, dass Kinder unter 14 Jahren wieder als Personen zählen. Gruß Sylvia


NeleTwins2003

Antwort auf Beitrag von bellis123

Oma kann zu euch (aus eurer Sicht ok), aber steht dann 4 Personen gegenüber (sie darf also 4 Kontakte haben?) - dies ist in meinen Augen unlogisch und hätte genauer definiert werden müssen, entweder 2 Haushalte dürfen max Kontakt haben oder gar niemand oder 2 einzelne Personen aus 2 Haushalten (bei 4 dann nur 1 Person, die Fremdkontakt haben darf)... oder oder Absolut verwirrend und ich handhabe es so, dass ich (4-Pers-Haushalt) ausschließlich alleine einmal die Woche meine allein-lebende 89-jährige Oma besuche, um ihr u.a. die Haare zu waschen/frisieren und einen Plausch zu halten. Da die Friseure zu haben und sie schon ihr ganzes Leben lang einmal wöchentlich zum Friseur gegangen ist und sich die Haare nicht selbst waschen/fönen kann und sie auch nicht völlig vereinsamen soll, machen wir es halt so. Zu uns nach Hause kommt jedenfalls niemand, daher versuche ich nicht über Sinn- oder Unsinn dieser 1 Kontakt-je Haushalt-Regel nachzudenken.


cube

Antwort auf Beitrag von NeleTwins2003

Ist doch aber nicht uninteressant, wie es geregelt ist. Denn je nach dem darf Oma euch als zB 3-Personen-Haushalt besuchen - Oma & Opa zusammen aber nicht. Ebenso darfst du dann alleine Oma & sogar Opa besuchen - dein evt. Kleinkind musst du aber in dieser Zeit woanders betreuen lassen weil es nämlich nicht mit darf. Ich denke, das wird für einige, die eben ältere Familienmitglieder betreuen schon wichtig sein. Ebenso für zB den Spielbesuch für´s Kind - ist möglich, aber auch mit der dazugehörigen Mutter oder darf nur das Kind alleine kommen? Aber letztendlich kann das alles gar nicht kontrolliert werden - es sei denn, aufmerksame Nachbarn melden den nicht erlaubten Besuch.


Ellert

Antwort auf Beitrag von bellis123

Ich hatte das Thema gestren Kind mittel darf zu uns ich darf aber nicht mit Kind klein zu Kind mittel so ist es angedacht oder geplant, aber schon verbindlich ? dagmar


bellis123

Antwort auf Beitrag von bellis123

Den Opa gibt's nicht mehr, sie lebt also allein. Oma lebt 500 km entfernt und schafft die Strecke nicht mehr alleine mit dem Auto. Also müssen wir fahren.


cube

Antwort auf Beitrag von bellis123

aber das ist eben die Maßnahme von Herrn Laschet - wie euer MP für euer BL entscheidet, müsstest du bei euch erfragen. Heißt: 1 Haushalt darf 1 Person empfangen - 1 Person darf 1 fremden Haushalt empfangen. Ich glaube in Bayern geht´s zB nicht. Da dürftest du nur alleine die Oma besuchen. Oma = 1 Haushalt, du = 1 Person Besuch. Für uns heißt das zB dass Oma uns 3 besuchen darf - wir aber nicht zu 3. Oma, weil die ja mit Opa 1 HH und keine Einzelperson ist. Mhhh ... ist irgendwie unlogisch oder? Wer wen alleine oder mit mehreren Personen treffen darf hängt also davon ab, wer gerade Besuchender (Haushalt) und wer besuchter Haushalt ist :-)


cube

Antwort auf Beitrag von cube

500 km sind ja nun eine ganze Ecke mehr. Gilt nicht auch, dass man sich nicht weiter als 15 km von seinem Wohnort entfernen darf?


Häsle

Antwort auf Beitrag von cube

Das ist ja auch noch nicht raus, welches Bundesland das mitmacht und mit welchen Ausnahmen. Die 15 km würden aber eh nur bei Inzidenz ab 200 gelten. Und ob sie überhaupt auch für Besuche bei Verwandten oder Bekannten gelten, weiß man wohl auch noch nicht. Einkaufen hat der Söder wohl schon als Ausnahme genannt. Mal abwarten


bellis123

Antwort auf Beitrag von cube

15 km gilt nur ab einer Inzidenz über 200.