Terkey235
Hallo zusammen, bislang hatten wir einmal die Woche über eine Agentur eine Putzhilfe. Da wir durch Corona keine Einkünfte mehr haben, mussten wir kündigen. Frist acht Wochen. Die Agentur schickt wegen Corona seit Mitte März niemanden mehr. Zahlen müssen wir trotzdem. Pünktlich zum 15. März haben sie die Preise angehoben, von bisher 18,50,- pro Stunde auf 24,90,- die Stunde, plus eine Einmalgebühr von 4,90,- pro Termin, die es vorher nicht gab. Die wollen ihr Geschäft über Wasser halten, verständlich. Durch die Preisanhebung zahlen wir nun statt ca. 185,- im Monat mal eben rund 268,-, bei Null erbrachter Leistung. Das ist bald vorbei, aber für uns gerade kaum zu stemmen. Ich bin keine Juristin, glaube aber, durch die Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu haben. Wir haben der Preiserhöhung schriftlich widersprochen und um vorzeitige Auflösung des Vertrags unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht gebeten. Das räumte uns die Agentur nicht ein. Man drohte mit Mahnverfahren und Klage und seitdem ist niemand mehr ansprechbar, weder per Mail, Brief noch Telefon. Meine Freundin hat die gleiche Agentur beauftragt, sogar in größerem Umfang als wir, und hat ebenfalls der Erhöhung widersprochen und die Frist schriftlich unter Angabe des Sonderkündigungsrechts und der nicht erbrachten Leistung verkürzt auf zwei Wochen, danach die Zahlung eingestellt. Danach flatterte eine Mahnung ins Haus und sofort danach die Ankündigung, dass nun Klage eingereicht und das Mahnverfahren eröffnet werden würde. Im Vertrag ist zu möglichen zutreffenden Punkten nichts angegeben. Es ist nur eine Seite, die eher Dinge wie Schlüsselübergabe, Versicherung der Putzkraft etc. regelt. Die acht Wochen Kündigungsfrist sind angegeben. Hat jemand Erfahrung oder ist in ähnlicher Situation? Ich will denen nichts Böses, verstehe deren Dilemma, finde allerdings das Krisenmanagement nicht gerade glücklich. LG und danke für eure Meinung, terkey
Ich würde es einem Anwalt übergeben. Zumal ich nicht wüsste auf welcher Grundlage sie meinen keine Leistung bringen zu müssen. Den den Sicherheitsabstand könnte man ja regeln. Schutz geht über Maske und Handschuhe.
Ich frage mich gerade, warum Ihr zahlen sollt, wenn keine Leistung erbracht wird. Und dass einseitig einfach Preise erhöht werden können, ohne dass Ihr da die Möglichleit habt, Einwendungen zu erheben, ggf. zu kündigen, kann ich mir auch nicht vorstellen. Ich würde auf keinen Fall bezahlen und abwarten. Sollen die doch machen. Falls Ihr schon bezahlt habt, ohne dass die geleistet haben, würde ich "zurückdrohen", dass Ihr dieses zurückfordert (würde ich sowieso machen ...)
Du hast ein Sonderkündigungsrecht, das hättest Du aber auch ausüben müssen. Tust Du das nicht, gelten die Änderungen. Was steht zu Vertragsänderungen in den AGB? Zahlen ohne jede Leistung geht natürlich nicht. Fordert die Leistung weiter an, zu eben den Konditionen, die die Arbeit sicher machen (Anstand etc.). das ist ja beim Putzen gut machbar. Hier ist, wenn sie keine Leistung erbringen, allenfalls eine kleine "Gebühr" denkbar, die bleibt, für Verwaltung etc., nicht jedoch der volle Preis. Lasst Euch nicht von Drohungen mit Klage und Mahnverfahren ins Bockshorn jagen. lass sie klagen und mahnen.....so what. Wer einen Anspruch geltend macht, muss auch beweisen, das er besteht, jedenfalls für eine Klage.
Falls noch nicht geschehen: schnellsten Corona-Hilfe oder KfW-Kredit o.ä. beantragen!
Danke euch. Wenn wir der der Preiserhöhung schriftlich widersprochen und um vorzeitige Auflösung des Vertrags unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht gebeten haben, haben wir doch de facto der Erhöhung widersprochen, oder? Im Vertrag steht nur der ursprüngliche Stundensatz. Die Zahlungen ganz einstellen wollten wir nicht. Das ist ein lokales Unternehmen und wir möchten denen das Leben nicht unnötig schwer machen. Zudem fürchten wir negative Schufa-Einträge. Das wäre ganz schlecht, wenn wir demnächst umziehen müssten. Corona-Soforthilfe haben wir beide beantragt und wurde bei beiden abgelehnt. Wir haben keine gewerbliche Immobilie, sondern arbeiten vor Ort in den Einrichtungen bzw. im HomeOffice. Ich bin so viel unterwegs für meine Aufträge, da lohnt sich kein externes Büro. Damit sind wir raus. Für Lebenshaltungskosten, Miete, Krankenkasse und andere Verpflichtungen zählt die Soforthilfe nicht. Nur für Dinge wie wie Ladenmiete etc. Zur Soforthilfe und dem KfW-Kredit haben wir uns umfassend beraten lassen und uns in den letzten Wochen sehr breitgefächert schlau gemacht. War äußerst ernüchternd. Der Kredit kommt aktuell nicht infrage. Aber es wird schon werden. Wir haben ein paar Ideen und bleiben zuversichtlich. LG terkey
Na gut, ich kenne weder Euer Gewerbe/Geschäft, noch die Bedingungen für Corona-Förderung in Eurem Bundesland. Aber es klingt für mich nicht schlüssig, was Du sagst. Denn die Förderung soll ja eigentlich gerade für die laufenden Kosten sein. dazu gehört Miete auch, aber eben nicht nur. habt ihr den Antrag gestellt? wenn nein: machen. Wird er abgelehnt, kann man weiter sehen. Ihr habt der Kündigung widersprochen, ja. Aber warum ihr weiter zahlt, erschließt sich mir nicht. Lokales Unternehmen hin oder her, ihr habt doch auch nichts zu verschenken. Übrigens: Nur, weil man sich über die Zahlung für eine Leistung mit jemandem streitet oder mal eine Mahnung bekommt, wird man nicht in die Schufa eingetragen!
Hallo Berlin,
mir ging es genau wie dir Ich fand es weder schlüssig noch logisch, aber genauso ist es: Zu den laufenden Kosten zählt weder die Miete für die Wohnung noch die Krankenkasse, Altersvorsorge oder gar Essen, Strom, Heizung, Warmwasser, Medikamente, Schulbedarf etc. All das ist von den Soforthilfen ausgeschlossen. Es geht nur um laufende Betriebskosten wie Miete für einen Laden, Leasingvertrag für das Firmenauto etc.. Haben wir alles nicht, weil wir kein Laden oder Handwerk oder Restaurant sind. Trotzdem gibt es bei uns ja aktuell kein Einkommen und man muss irgendwas essen.
Wir haben hierzu an diversen Experten-Webinaren teilgenommen, uns beraten lassen, Steuerberater in Boot geholt und konnten Menschen Fragen stellen, die unmittelbar an der Entstehung dieser Auflagen beratend beteiligt (und nicht damit einverstanden) waren.
Die Anträge haben wir selbstverständlich gestellt und Ablehnungen bekommen. Wir sitzen also nicht schicksalsergeben in Angststarre herum, sondern haben alle Quellen angezapft und so viel Wissen wie möglich angeeignet.
Ich kopiere hier mal eine einen Auszug aus einer Stellungnahme vom Verband der Selbständigen rein:
"...Selbstständige können von 60% Kurzarbeitergeld nur träumen. Während nach Infektionsschutzgesetz bei einer Betriebsschließung der Einkommensverlust samt weiterlaufenden Betriebskosten eigentlich vollständig erstattet werden müsste, speist der Staat die Betroffenen mit Soforthilfen ab. Diese decken aber Lebenshaltungskosten, Miete und Krankenversicherung NICHT mit ab."
Ich will gar nicht klagen, wir sind gesund und munter und finden unseren Weg schon. Es soll nicht negativ klingen. Ich möchte nur begründen, warum ziemlich viele Selbständige gerade durch das Raster fallen.
LG terkey
Doch! Du sollst und darfst klagen! Ich könnte gerade....an Du weißt schon. Wenn das Essen den Körper auch durch den Mund wieder verlässt. Halte ich für grob verfassungswidrig, einmal mehr. Hilft Dir jetzt aber auch nicht weiter, ihr habt Euch ja vorbildlich gekümmert. alles Gute!
Es gibt doch keinerlei Grundlage dafür, die Leistung nicht zu erbringen. Hier kommt die Putzfirma ganz normal. Trini
Kommt wohl darauf an, ob die Reinigungskraft in einem Privathaushalt putzt - oder in einer Arztpraxis. Hier wäre aktuell nur Letzteres erlaubt.
Was ja irgendwie auch gar keinen Sinn ergibt. aber ich gebe es eh auf, Logik in diesen Regeln zu finden. Wie wäre es denn mit Homeoffice? Die Putzfrau ruft an und sagt, was gemacht werden soll.
Hallo, mich würde mal interessieren, warum keine Putzhilfe mehr zum Putzen kommt ?!? Gibt es dafür einen Grund ? Corona dürfte kein Grund sein, denn das geht ja kontaktlos.... Ich putze auch noch... Grüße, Lore
Hallo Loretta, sie argumentieren, dass sie ihre Kunden und die Belegschaft vor Ansteckung schützen müssen. Die Reinigungskräfte gehen von Haus zu Haus und könnten dabei das Virus weitertragen. Sie nutzen öffentliche Verkehrsmittel, und da sei die Ansteckungsgefahr besonders hoch. Schutzausrüstung sei nicht in ausreichender Form beschaffbar und in den Haushalten ließe sich der Abstand nicht immer einhalten. Es ist zudem ein Privathaushalt und das Kontaktverbot hätte zwischendurch nicht eingehalten werden oder nicht garantiert werden können. Sie seien nicht dazu in der Lage, die strengen Auflagen von Bund, Land und Stadt einzuhalten. Da dies unter "höhere Gewalt" falle, müssten die Zahlungen fortgesetzt werden, heißt es. Hierzu gab es mutmaßlich eine Rechtsberatung. LG terkey
Hallo Türkei, ich bin keine Juristin aber habe Google befragt...nach meinem Verständnis kann eine Vertragspartei nicht den Inhalt eines Vertrages einseitig ohne Zustimmung des anderen ändern. Enthält Eurer Vertrag ein einseitiges Recht zur Preis-Anpassung ?Selbst wenn ja, müsste die Anpassung 'im Rahmen' sein, also der Preisanstieg im Verhältnis zum allgemeinen Preisanstieg. (hört sich hier nicht so an). Die Putz-Agentur könnte also, wenn Ihr mit der Preiserhöhung nicht einverstanden seid, ihrerseits den Vertrag kündigen unter Einhaltung der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist (oder bei dem ursprünglich vereinbarten Preis bleiben) Bis zur wirksamen Beendigung des Vertrags verbleibt es bei der bisherigen Vergütung. Eine Preiserhöhung muss mit zeitlichem Vorlauf angekündigt werden. Also ich würde normal kündigen und den (niedrigeren) Betrag zahlen. Das müsst Ihr nach meinem Verständnis auch bis zur wirksamen Beendigung des Vertrages, auch wenn sie keine Leistung erbringen (Pandemie und Nicht-Verfügbarkeit der Schutzmittel...wobei ich das auch etwas fraglich finde weil andere Putzhilfen durchaus arbeiten. Hier ggf. bei der Verbraucherzentrale nochmal nachfragen) Viel Glück! PS: ich wundere mich dass Ihr keine Soforthilfe bekommt? Bei diesen Übersichten zu den Voraussetzungen steht (zumindest für Soloselbständige) nichts von Betriebskosten / Mieten etc., sondern nur erhebliche Einbußen/Geschäftsrückgänge im Vergleich zum Vorjahr...oder steht das im Kleingedruckten? Das wäre ja sch....
Hallo kfischgen, danke dir. wir haben für März genauso gehandelt und den normalen Betrag gezahlt. Die Preisanpassung kam sehr kurzfristig. Die Sache mit den Soforthilfen betrifft ganz viele Selbständige. In meinem Umfeld könnte ich einige aufzählen. Immer die, die kein Büro, keinen Laden oder dergleichen haben. Hierzu beispielsweise mal ein Zitat aus einer Fachzeitschrift: "Viele Solo-Selbstständige und Freiberufler fallen durchs Netz. Die staatliche Unterstützung darf nämlich nur zur Deckung laufender Betriebskosten verwendet werden. Als solche definiert die Bundesregierung unter anderem Mieten für Ladengeschäfte oder Büros, Kredite für Betriebsräume sowie Leasingkosten für das Dienstfahrzeug. Wer von zu Hause aus arbeitet, hat also schlechte Karten. Denn „Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete der Privatwohnung oder Krankenversicherungsbeiträge“ sind laut dem BMWi nicht von der Soforthilfe abgedeckt." Tatsächlich hat uns unser Steuerberater darauf hingewiesen, dass wir nun mit Strafverfolgung rechnen müssen, weil wir den Antrag gestellt haben und uns damit quasi Gelder erschleichen wollten. Wir haben angst davor, dass es so kommen könnte, denn uns war das auch nicht so klar und wir wollten einfach nur das Leben der Familie sichern. LG terkey
...bin jetzt mal in die Tiefen eines Info-Blattes abgetaucht, das ist ja ein Ding, zumal es im Antrag so explizit gar nicht abgefragt wird! Dafür ist der Zugang zum Arbeitslosengeld II offenbar erleichtert, um die privaten Ausgaben zu decken und Miete etc. zu decken. Ich drücke die Daumen dass Ihr Wege findet die Krise zu überstehen! LG
Danke dir! Das mit dem erleichterten Zugang entspricht leider auch nicht der Wahrheit. Hier ein Beispiel, das sich mit den Aussagen eines Freundes decken, der bei der Arge arbeitet: "Bei der Kommunikation der Corona-Hilfen hieß es, dass beim Antrag auf Grundsicherung die Vermögensprüfung in den nächsten sechs Monaten ausgesetzt würde. Das Versprechen wurde gebrochen: Das Vermögen wird sehr wohl geprüft. Altersvorsorge muss ggf. zum Tiefstpreis verwertet werden - gleiches gilt auch für die Altersvorsorge des Partners. Deshalb werden nach Experteneinschätzung nur ca. 15% der Selbstständigen, deren Einkommen aktuell nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten reicht, Grundsicherung erhalten." LG terkey
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