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Rechtliche Frage

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Einstein2.0

Angenommen, der Chefarzt einer Klinik erlaubt ausdrücklich Besuch von Patienten, die dann auch Besuch bekommen (in der aktuellen Situation natürlich), begeht er dann eine Straftat? Kann wahrscheinlich erst morgen wieder antworten, weil ich quasi tot bin und nur vergessen habe umzufallen. Wäre aber mal interessant, also rein fiktiv jetzt Besuch von nicht sterbenden, frisch entbundenen etc...


Zwergenalarm

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Sofort anzeigen......also rein fiktiv jetzt „Ironieoff“ Das mit der Straftat kann man ja dann später immer noch klären.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm

Die Anwälte werden von Corona profitieren. Aber derzeitig gehen einige Entscheidungsträger*innen auf Risiko


Mia186

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Ist deine Frage ernst gemeint? Du bist doch diejenige, die gestern noch im Forum geschrieben hat wie schrecklich alles mit dem Coronavirus ist und alle mit anderen Meinungen als Spinner betitelt hast. Und jetzt so eine Frage!


Zwergenalarm

Antwort auf Beitrag von Mia186

Bleibt nur zu hoffen, dass die Frage nicht ernstgemeint war.


Einstein2.0

Antwort auf Beitrag von Mia186

Was hat das jetzt damit zu tun?


hgmeier

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

In welchem Bundesland bist du? Im Übrigen muss nicht nur geklärt werden ob der Chefarzt eine Straftat begeht, sondern auch derjenige der das Angebot nutzt oder evtl. auch diejenigen, die davon was mitbekommen ohne zu handeln.


Einstein2.0

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Nehmen wir an es wäre in Bayern. Für die anderen:ICH will niemanden besuchen und nehme es weiterhin ernst mit dem Virus!


Zwergenalarm

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Nein, DU willst offensichtlich anzeigen „Grusel“


hgmeier

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Ist mindestens mal eine Ordnungswidrigkeit für den, der sich dort unberechtigt aufhält. §3 (I) i.Vm. §5 Punkt 7 BayIfSMV. (500€) Hinzu könnte eine Straftat wegen Verstoß gegen die Ausgangssperre kommen. (Geldstrafe bzw. bis zu 2 Jahren Haft) Für den Arzt dürfte dies arbeitsrechtliche Schritte bedeuten. Inwieweit ein Beheihilfetatbestand verwirklicht werden könnte, mag ich nicht beurteilen.


Einstein2.0

Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm

Nein, ich stelle eine Frage! Nerv doch bitte nicht, danke!


Zwergenalarm

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Bei vielen hier hätte ich auch geglaubt, dass die Frage rein hypothetisch wäre........und als Rechtsfrage tatsächlich nicht uninteressant. Aber so wie du hier dauernd urteilst und die einzige Wahrheit verteidigst..........wenn du es tatsächlich durchziehst, dann hoffe ich, dass du es mit offenen Karten durchziehst und dich nicht gutmenschlich, aber anonym versteckst. Sprich mit dem Betreffenden selber, BEVOR du ein Gerücht weiter ernährst........alles andere nennt man denunzieren.


Jana287

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Die Verordnungen sind regional unterschiedlich, müsste man also den Wortlaut kennen, ob es Ausnahmen gibt und wer die entscheiden darf. Ein Verstoss wäre vermutlich eine Ordnungswidrigkeit, jedoch begangen hat sie ja dann der Besucher, nicht der Arzt.


Mia186

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Unabhängig davon ob es nun dich betrifft oder jemand anderen - so wie du gestern ausgeteilt hast, wirst du denjenigen schon überzeugen wie blöd seine Idee ist. In diesem Sinne....


Meyla

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Bevor wir der Stasi ein Comeback liefern würde ich mich weg drehen und um meine eigenen Angelegenheiten kümmern.... Ich hab noch nie andere Menschen verpfiffen oder angezeigt und sas bleibt auch so. Was geht es dich an, was der Chefarzt auf Station mit den Patienten abklärt? Er öffnet ja wohl kaum Tür und Tor für alle ....


StiflersMom

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Bei uns im KH ist Besuch für Kinder und Sterbend erlaubt. Also greif schon mal zum Telefon und ruf die Polizei. Oder ist es schon zu spät?


Einstein2.0

Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Würde zum Telefon greifen, wenn ich es live erleben würde. Hierbei geht es um ein Gerücht, könnten also auch Fake News sein. Die Kliniken im Umfeld sind abgeriegelt und mit Security ausgestattet und Besucher, die doch eindringen, stehen am nächsten Tag meist in der lokalen Presse, samt Bußgeld. Bitter wäre es aber schon, wenn einerseits ( zu Recht) niemand mehr die Angehörigen besuchen dürfte und hier alle Türen offen wären und am Ende eine Infektionswelle ausgelöst werden würde. Allgemein bin ich eh sehr gespannt wie hoch der Anstieg in zwei Wochen sein wird, gestern hat sich so gut wie keiner an irgendwas gehalten. Und nein, ich fahr nicht Streife und kontrolliere. Ich hab nur Autofenster und Augen und muss zur Arbeit pendeln.


Berlin!

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Man könnte überlegen, ob es versuchte (gefährliche) Körperverletzung ist. Eventuell durch Unterlassen. Oder fahrlässige KV. Oder einfach mal diese Art von Delikten in allen Vorsatz/fahrlässigkeit/Unterlassung Kombis durchsubsummieren. Schöne Aufgabe für einen Studi. Setzt aber alles Vorsatz voraus. Ich halte sämtliche Verordnungen die Ausgangssperre/Kontaksverbote betreffend vor nicht rechtmäßig. Ergo die auf Grund dieser VOs ausgesprochenen Strafen auch- Je nach dem, wie die Stellung des Chefarztes ist, drohen im arbeitsrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen.


Einstein2.0

Antwort auf Beitrag von Berlin!

Danke Berlin. Sachliche Antwort auf eine sachlich gestellte Frage! Es geht nicht um MEINE Klinik (in der ich natürlich Chefarzt bin muahahaha). Ich als Privatperson dürfte es ja nicht in meiner Wohnung. Es war nur die Diskussion ob es möglich ist, oder ob in dem Fall der Chefarzt das Hausrecht hat und selbst entscheiden darf. Also, keine Ausnahmebesuche, sondern generell Besuch, der erlaubt wird. Ich war der Meinung dass die Regierung über dem Chef steht.


Berlin!

Antwort auf Beitrag von Einstein2.0

Ach so, okay....das ist dann ein klein wenig anders. Also die Frage jetzt, die strafrechtliche Bewertung ist gleich. Wer das Hausrecht ausübt, kann man so nicht sagen. das ist oft in der Geschäftsordnung des jeweiligen Krankenhauses geregelt. Aber Du hast recht: das Hausrecht des Chefarztes (so er es denn inne hat) ist hier subsidiär gegenüber der Allgemeinverfügung, die das Kontaktverbot regelt. Und auch subsidiär gegenüber einer Entscheidung der Geschäftsführung/Verwaltungsrat (was auch immer) des jeweiligen KH.