OliviaÖl
Hallo ihr Lieben :) Wisst ihr wie sich das mit der Quarantäne verhält, wenn man in einem Land Urlaub macht, welches dann zum Risikogebiet erklärt wird, wenn man gerade da ist? Ich habe gelesen, wenn man in ein Land fährt, wo man vorher schon weiss, dass dieses ein Risikogebiet ist, dann muss man danach, wenn man in Quarantäne geht, diese Tage von seinen Urlaubstagen nehmen. Also quasi mehr Urlaubstage einplanen für die anschließende Quarantäne danach. Aber wie verhält es sich, wenn man in ein Land fährt, welches jetzt noch kein Risikogebiet ist und dann zu einem wird, wenn man da ist? Wir möchten in den Herbstferien eigentlich die erste Woche nach Holland fahren. Hatten wir vor Corona schon gebucht. Wir würden nach Zeeland fahren, wo ja jetzt noch kein Risikogebiet ist. Allerdings bis auf Zeeland und Limburg schon ganz Holland. Wird es jetzt vorher noch ein Risikogebiet fahren wir nicht hin. Der Hintergrund ist der, mein Mann hat sich seine restlichen Urlaubstage noch für Weihnachten und für die Geburt unseres Babys aufbewahrt ( Ende November/ Anfang Dezember). Wenn wir jetzt in Holland sind und es wird dann zu einem Risikogebiet, muss er sich für die Quarantäne dann auch Urlaubstage nehmen ? Oder kann man sich dann z.B. auch krankschreiben lassen? Wir würden natürlich auch früher zurückfahren, nur wenn es z.B. am letzten Tag wo man da ist noch zum Risikogebiet wird, spart man sich somit ja auch keine Tage. Das ist mir alles etwas sehr unsicher. Könnt ihr mir dazu vielleicht etwas sagen? Liebe Grüße :)
Das war hier doch schon öfter Thema. Einfach mal suchen
Achso ok :)
Hmmm irgendwie finde ich zu meiner Frage nichts :(
Es gibt zwei verschiedene Aspekte 1. Quarantäne vom Staat angeordnet: wenn ihr es schafft, rechtzeitig zurückzukommen, also Stunden vor das RKI das Gebiet zum Risikogebiet erklärt, dann spart ihr Euch die Quarantäne und den Test (ob das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt). Schafft ihr es nicht rechtzeitig und das Gebiet ist zum Zeitpunkt des Grenzübertritts Risikogebiet, dann müsst ihr staatlich angeordnet in Quarantäne. 2. Unabhängig davon kann der AG Deines Mannes auch bestimmen, dass ein Betretungsverbot des Unternehmens auch dann besteht, wenn das Land/Gebiet nachträglich zum Risikogebiet wurde. Hier muss man sich melden in so einem Fall, darf ab dem Tag nicht mehr das Gelände betreten und es wird angesprochen, wie es weiter geht. Wenn Du erst 1,2 Tage wieder im Land bist, wirst Du um Test und Quarantäne nicht herumkommen, wenn Du schon seit 10 Tagen wieder zurück bist und eh nur im Ferienhaus warst, sind sie wohl großzügiger. Ob er dann unentgeltlich Urlaub nehmen muss oder nicht, oder ggf Minusstunden ansammelt ist Verhandlungssache bzw hängt auch von den konkreten Gegebenheiten ab. Im Moment zahlt der Staat dem AG noch eine Entschädigung für den Lohnersatz gem. Infektionsschutzgesetz, das soll allerdings bis Mitte Oktober deutlich verschärft werden. Und wenn der AG das Geld nicht wiederbekommt, wird er auch den §616BGB (Keine Leistung bei eigenem Verschulden) strenger auslegen. Auch Schule und Kita hat bei uns deutliche Klauseln drin, dass ein Ausschluss auch stattfindet, wenn das Gebiet nachträglich zum Risikogebiet wird. Also ab dem Tag, wenn das RKI das Gebiet zum Risiko erklärt bis 14 Tage nach Reiseende oder negativem Test. Falls das für Dich relevant ist. Wir bzw meine Familie ist verteilt auf drei Länder D/A/CH und es ist gerade ein Graus zu schauen, welches Land welches Gebiet ab wann zum Risiko erklärt hat. Zwar gäbe es im Grenzgebiet eine 48 h Ausnahme, das lässt aber unser AG nicht gelten und die Schweiz hat hier auch keine Ausnahme vorgesehen. Dafür hat sie andere Risikogebiete als D usw.
Wenn ein Land nachträglich Risikogebiet wird, liegt kein Verschulden des AN vor.
Kommt auf die Auslegung an, ich hab das unten schon mal ausgeführt. Wenn man aufgrund der allgemeinen Lage, ggf der Aufforderung des AG, die Ferien nicht im Ausland zu verbringen aber auch dem Hinweis des RKI, unnötige Auslandsaufenthalte zu vermeiden bzw der Tatsache, dass der Rest des Landes schon Risiko ist, die Gefahr also auch hoch ist, dass der letzte Rest auch Risikogebiet wird usw.. dann kann der AG durchaus von einer Mitschuld ausgehen. Ob er den Weg dann geht, der ggf vor dem Gericht in einer Einzelfallentscheidung landen wird, wage ich zu bezweifeln. Zumindest solange er noch das Geld vom Staat gem Infektionsschutzgesetz wieder bekommt.
Info in dem Fall den ich kenne sagt der AG ganz klar der AN muss unbezahlten Urlaub nehmen in der Quarantäne allerdings war die Reise schon zu Beginn in ein Risikogebiet... Bei meinem AG wird auch kein Lohn weiterbezahlt, man muss Stunden nehmen oder Urlaub
Deinen AG geht es gar nichts an, wo du deinen Urlaub verbringst! Du musst nur angeben, wenn du in einem Risikogebiet warst. Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot! Wenn der Rest des Landes Risikogebiet ist, kann es genauso sein, dass es nach der Reise keines mehr ist. Das weiß man einfach vorher nicht. Das ein AG nicht sonderlich amüsiert über ein Quarantäne ist, ist doch klar. Eventuelle Konsequenzen muss man einrechnen, aber bei einem, zu Beginn, Nichtrisikogebiet kann man eigentlich keine Vorwürfe machen. Und es gibt da auch keine Mitschuld! Oder ist man dann auch schuld, wenn man auf einem Familienfest oder ähnlichem war und in Quarantäne landet?
Wird sich zeigen. Ich finde die Entwicklung auch bedenklich, es ist nicht so, das ich das befürworte. Hier nochmal der Link, der dem entspricht, wie es intern auch kommuniziert wird: https://www.cmshs-bloggt.de/rechtsthemen/coronavirus-handlungsempfehlungen-fuer-unternehmen/entgeltfortzahlung-urlaub-im-risikogebiet-quarantaene/ Auszug: "Auch bei einer Reise in ein derzeitiges Nicht-Risikogebiet kann im Einzelfall in Anbetracht der allgemeinen Warnung des Auswärtigen Amts vor nicht notwendigen Reisen in das Ausland und dem Umstand, dass jedes Land zur Zeit schnell zu einem Risikogebiet werden kann, ein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegen." Hinzu kann eine ständige Aufforderung des AG kommen, auch nicht in potentielle Risikogebiete zu fahren (Eigenverantwortung) usw und ja, auch die Aufforderung, genau zu überlegen, ob größere Veranstaltungen/Partys besucht werden müssen, Familienfeste groß gefeiert werden, das Team bzw unterschiedliche Schichten sich bitte nicht privat treffen soll en usw. Im besten Fall sind das nur "fromme Wünsche" des AG. Auf der anderen Seite sind das auch juristische Wegbereitungen, um irgendwann die "Schuldfrage" klar zu positionieren. Nicht nur bei der Frage der Entgeltfortzahlung im Quarantänefall. So kann ein Unternehmen auch Schadensersatzansprüche z.B. bei Ansteckung juristisch vorbereiten. Da geht es dann um den Begriff der Fahrlässigkeit. Ob das dann jemals zum Tragen kommt, wird sich noch zeigen. Die ersten Versuche Geld einzufordern waren ja nicht sehr erfolgreich...
Wo eine Ansteckung erfolgt ist, kann letztendlich doch gar nicht bewiesen werden. Aber das es diese Versuche geben wird, daran habe ich auch keine Zweifel. Wenn tatsächlich, was ich nicht glaube, jemand keine Lohnfortzahlung bekommt, wenn er in einem Risikogebiet war, das es bei Reisebeginn noch nicht war, geht der Schuss nach hinten los. Entweder wird dann als Grund für die Quarantäne einfach was anderes angegeben, oder einfach gar nicht getestet und schon gar nicht mehr erzählt, wo man in den Urlaub geht. Ich hoffe mal, dass das nicht so weit kommt!
Das glaube ich auch. Nicht nur bei der Frage nach Risikogebiet und Quarantäne, auch bei Infekten mit C-Symptomen , wenn man 5 Tage auf Rückmeldung warten muss und solange in Quarantäne bleiben soll. Sowas macht man nur einmal mit, beim zweiten, dritten Mal sicher nicht mehr und entschuldigt sich oder das Kind mit "Magen-Darm" Wobei zum Thema Risikogebiet ... wer weiss schon wie schnell auch in D viele Gebiete über die 50er Inzidenz rutschen. Dann hat sich das eh erledigt. Ich hoffe auf die Schnelltests, die würden so viel erleichtern.
Lass die von Anna keine Unwahrheit erzählen. Scheint nur ihr AG und ihre Schule so zu regeln, alle anderen halten sich an die rki Vorgabe, wonach nur relevant ist, ob es zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland Risikogebiet war/ist.
Das hat doch mit Unwahrheit nichts zu tun, Olivia frag halt bei deinem AG und in der Schule / Kita vorher nach. Hier haben plötzlich Mitarbeiter und auch Kinder in der Schule gefehlt von einem Tag zum anderen. Blick auf die RKI Seiten und man wusste, wo sie im Urlaub waren, bzw haben es einige natürlich auch direkt erzählt. Aber ja, kann schon sein, dass es woanders anders läuft... einfach nachfragen.
Warum soll Anna Unwahrheiten verbreiten? Mein Arbeitgeber und auch die Schulen meiner Kinder handhaben es genau so wie von Anna beschrieben: Betretungsverbot 2 Wochen nach Reiserückkehr. Sollte das Reiseziel nachträglich zum Risikogebiet werden, Betretungsverbot ab Festlegung des Risikogebiets bis 14 Tage nach Rückkehr.
Danke! Durch Mom war ich echt schon verunsichert, ob ich irgendwie auf einer Insel lebe... zwar läuft es bei vielen hier im Umkreis genauso, aber ich dachte schon, das sei ein lokales "Problem", einfach weil wir im März so viele Fälle hatten aus Gebieten, die erst im Nachhinein zu Risikogebieten wurden (Südtirol z.B.) Wobei auch damals war meine Kollegin mitten in der Woche weg, da am Tag davor das RKI Südtirol zum Risikogebiet ernannt hatte und es einen offiziellen Aufruf gab, bzw die Auslegung der Regelung nochmal genau erläutert wurde. Insgesamt fehlten dann wohl 5 Leute aus unserem Gebäude. Die Kinder kamen auch damals und erzählten, dass Klassenkameraden, die am WE in Südtirol waren, jetzt erst mal nicht mehr kommen, ähnlich vor kurzem mit einem Kind, das die ersten zwei Tage des Schuljahres noch kam, dann aber zuhause blieb, da das Urlaubsland die Risikoeinstufung bekam (ich glaube es war Rumänien) und der Rektor das klar kommuniziert hatte. Ist ja nicht so, dass ich hier zuviel Phantasie habe. Ich finds nur wichtig, dass man sich dessen bewusst sein sollte, dass es passieren kann.
Hier wird es auch genau SO gehandhabt, wie von Anna beschrieben.
Wenn das Land erst Risikogebiet wird, wenn ihr dort seit, müsst ihr auch in Quarantäne oder Negativtest oder was dann eben gilt. Allerdings besteht dann, bei Quarantäne, ein Anspruch auf Entschädigung, d.h. Lohnfortzahlung und der AG kann sich das erstatten lassen.
Ok ich danke euch für eure Antworten. Mit der Schule habe ich gesprochen, sie sagt es sind ja noch eine Woche Ferien wenn wir wiederkommen und damit sollte es eigentlich passen. Wir würden auch sofort zurück kommen, wenn es zum Risikogebiet erklärt wird. Nur könnte das natürlich auch am letzten Tag sein. Ich selbst bin in Elternzeit, bzw fast schon im Mutterschutz. Nur für meinen Mann wäre es relevant. Er hat sich schon noch einige Tage aufbewahrt, nur sind die eigentlich für die Zeit der Geburt bestimmt ( so ist es auch mit dem Arbeitgeber besprochen und genehmigt). Ich denke er sollte dann wirklich lieber bei seinem Arbeitgeber nachfragen wie er es sieht mit einer Reise nach Zeeland. Ich bin mir sehr unsicher, drum herum ist ja schon alles Risikogebiet. Ich weiss nicht ob wir damit nicht eher auf die Nase fallen würden.
Ich würde mit Sicherheit nicht nach NL fahren, auch nicht in die Provinzen, die noch kein Risikogebiet sind! Ich könnte den Urlaub da echt nicht genießen! LG Muts
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