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Quarantäne nach Urlaub?

Quarantäne nach Urlaub?

chinchen

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Hallo! Ich bin nicht auf dem aktuellen Stand,vielleicht könnt ihr mich aufklären. Ich frage aus reinem Interesse. Müssen Reiserückkehrer immer noch 14 Tage in Quarantäne,wenn sie in einem Risikogebiet waren? Mittlerweile ist ja fast überall Risikogebiet und es gibt einige,die in den Herbstferien weg waren. Wir leben momentan noch nicht in einem Risikogebiet,sind aber „dunkelorange“ . Die Schule startet heute wieder. Müssen/dürfen die Urlauber das selbst entscheiden,oder wird die Quarantäne „verordnet“? Das wäre doch viel zu viel Aufwand und vor allem,wer soll das kontrollieren? Mittlerweile blicke ich nicht mehr durch.


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von chinchen

Mein Mann war in Paris und machte nach der Rückkehr am Flughafen einen Test. Nach dem Anruf, negativ durfte er wieder raus. Hat keine 3 Stunden gedauert. LG


chinchen

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Antwort auf Beitrag von Maxikid

Konnte oder musste er den machen? Und wenn Leute mit dem Auto verreist waren?


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von chinchen

Am Flughafen gibt es eine Teststation, einmal kostenlos und einmal für 60 Euro. Ja, es mussten sich bei ihm alle Mitfliegenden testen lassen. LG


12Mami

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Muss man wirklich? Ich hab es immer überall so rausgelesen, entweder oder bzw. dass man dann die Quarantäne mit einen negativen Test verkürzen kann. Aber wenn ich gleich von Anfang an sage, ich hab Zeit, ich gehe freiwillig 14 Tage in Quarantäne dann muss ich doch kein Test machen oder?


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von 12Mami

das weiß ich nicht so genau. Der Bezahldienst geht auf jeden Fall sehr schnell. Kostenlos, kann ein paar Tage dauern. Freiwillig Quarantäne geht doch immer....LG


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Maxikid

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/gesundheit-pflege/rueckreise-aus-dem-urlaub-coronatest-bei-risikogebieten-pflicht-50328


Ellert

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Neue Regeln ab 8. November 2020 Bei einem Gespräch zwischen Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder ist ein neues Vorgehen ab 8. November 2020 beschlossen worden. Ab dann ändern sich einige Punkte: Laut Musterverordnung der Bundesregierung ist eine Verkürzung der Pflichtquarantäne für Reisende aus Risikogebieten von 14 auf 10 Tage vorgesehen. Wer aus einem Risikogebiet einreist, ist verpflichtet, sich sofort in Quarantäne zu begeben und das örtliche Gesundheitsamt zu informieren. Frühestens 5 Tage nach der Einreise kann ein Corona-Test gemacht werden. Wenn das Ergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben. Sollten trotz negativem Test binnen 10 Tagen nach der Einreise Covid-19-typische Symptome auftreten, muss das Gesundheitsamt sofort benachrichtigt werden und ein weiterer Test gemacht werden. Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht gelten für Transitreisende, Reisen in Nachbarländer von unter 24 Stunden, familiäre Besuche von bis zu 72 Stunden, für Berufspendler sowie Beschäftigte bestimmter Berufsgruppen wie beispielweise des Gesundheitswesens. Da die konkrete Ausgestaltung der Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikoländern in die Zuständigkeit der Länder fällt, können sich hier je nach Bundesland und Umsetzung der Musterverordnung aber noch Änderungen ergeben.


Trini

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Inland oder Ausland??? Wenn du aus einem Risikogebiet im Ausland zurück kommst, musst du dich beim Gesundheitsamt melden. Die erklären dir dann die Vorgehensweise. Im Inland nicht! Trini


2o11

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Innerhalb Deutschlands muss man meines Wissens nach nicht in Quarantäne, nur wenn man außerhalb Urlaub gemacht hat. Und das auch nur wenn das urlaubsland ein Risikogebiet ist.


Jomol

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Risikogebiete gibt es per Erlaß nur im Ausland (RKI). Wenn Du also aus einem unbetroffenen Kreis in Sachsen Anhalt bist und im dunkelroten Bayern (mitverantwortet durch die CSU) im Urlaub warst, ist es kein Problem. Wenn Du im Risikogebiet warst, bist Du verpflichtet, Dich beim Gesundheitsamt zu melden und kannst die Quarantäne mit einem negativen Test umgehen. Warst Du dienstlich unterwegs oder hast Deinen Ehepartner in Paris besucht, kannst Du Dich eh nicht angesteckt haben (?), zumindest mußt Du nicht in Quarantäne. Logisch oder? Also Kongress in Prag ist nicht ansteckend, allein wandern in den italienischen Alpen dagegen schon. Alles klar? Wenn ich heute aus meinem Urlaubsort wegfahre und morgen ist er Risikogebiet, ist es völlig unklar, ob ich dann morgen im Gesundheitsamt bescheidsagen muß und/oder mich in Quarantäne begeben bis ich zwei Wochen da weg bin. Übersetzt: Die fiktive Stadt Hresecolli ist ab 23.10. 0:00 Uhr Risikogebiet. Wer am 22.10. 23:59 ausgereist ist, muß nichts machen, der, der zwei Minuten später ausreist, macht 2 Wochen Quarantäne und meldet sich beim Gesundheitsamt? Ich bin sicher kein Coronaleugner oder gehe vor lauter Angst nicht mehr auf die Straße, aber ich hätte wie Du gern nachvollziehbare Regeln. Gern auch welche, wo ich mein Gehirn nicht ausschalten muß. Zeit wäre meines Erachtens gewesen. Grüße, Jomol


Mauki2007

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Antwort auf Beitrag von Jomol

Wie lang dürfte denn das Regelwerk sein, so dass du es noch bereit wärst zu lesen? Denn darin liegt doch das Problem, die eine Lösung, die allem gerecht wird (es bezüglich Quarantäne, Maskenpflicht, Risikogebiet oder was auch immer) gibt es ja nicht. Da müsste man schon eine Einzelfallbetrachtung machen. Daher verstehe ich ehrlich gesagt diese ganzen Diskussionen über unlogische Regeln nicht. LG Mauki


12Mami

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Antwort auf Beitrag von chinchen

Innerhalb von Deutschland nicht. Wer aus dem Ausland kommt muss entweder einen negativen Test vorweisen oder sich 14 Tage in Quarantäne begeben (und sich beim Gesundheitsamt melden). Man kann also frei wählen.. Aber ab den 08.11. ändert sich das wohl. Da MUSS jeder in Quarantäne, egal ob man ein negativen Test hat oder nicht. Das für 10 Tage. Man kann es verkürzen mit einen negativen Test, das aber erst am 5. Tag... Das ist mein Wissensstand


Ellert

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Antwort auf Beitrag von chinchen

Ausand in meinem Bundesland Meldepflicht sofort nach Rückkehr, dann ist 14 Tage Quarantäne die mit einem negativen Test aufgehoben werden kann. Inland - keine Ahnung


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Quarantäne wird mündlich, schriftlich auch nachher verhängt aufgehoben ebenso und dazu muss in die Akten der schriftliche Negativbefund


Leena

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Antwort auf Beitrag von chinchen

Bei uns ist ausdrücklich geregelt, Quarantäne nach Rückkehr aus Risikogebiet gilt NUR für ausländische Risikogebiete. Wer bei uns (Hessen) mit dem Flugzeug einreist, muss im Flieger eine sog. "Aussteiger-Karte" ausfüllen, die dann von der Fluggesellschaft gesammelt an die jeweiligen Gesundheitsämter gegeben wird. Es gilt dann eine 14-tägige Quarantäne, die durch negatives Testergebnis frühzeitig beendet werden kann. Auch das läuft hier direkt über das Labor, das den Befund ans Gesundheitsamt weiterleitet. Bei uns dauerten die Testergebnisse etwas, das für unseren Sohn kam nach über 50 Stunden erst am Montag Vormittag, wir haben ihn dann, sobald das Ergebnis vorlag, mit ausgedrucktem Testergebnis noch in die Schule geschickt... Ab 8. November (?) soll sich das Verfahren ja wieder ändern, dass ein Test erst nach 5 Tagen gemacht werden kann und man solange (also bis zum neg. Testergebnis) in Quarantäne bleiben muss.