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Quarantäne Kind, Umgang Stiefkinder

Quarantäne Kind, Umgang Stiefkinder

lucky_me

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Hallo, wir sind eine Patchworkfamilie. Meine 2 Kids und unsere gemeinsame Tochter leben bei uns, die 2 Kinder meines Mannes kommen alle 14 Tage übers Wochenende zu uns. Wie wäre das denn, wenn jetzt eines meiner Kinder in Quarantäne müsste (nicht ganz unwahrscheinlich, da in der Schule eines Sohnes schon mehrere Klassen in Quarantäne sind und auch schon einige Schüler sowie 4 Lehrer positiv getestet wurden.)? Morgen erfahren wir, wie es weitergeht. Dürften die Stiefkinder dann (zumindest rein theoretisch) trotzdem weiterhin in der Zeit zu uns kommen? Ich möchte nur wissen, ob es erlaubt wäre. Wie wir das dann im Endeffekt handhaben, würden wir mit den Kindern und der Mutter besprechen. LG, Lucky_me


Fichtenkind

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Antwort auf Beitrag von lucky_me

??? Nein. Quarantäne bedeutet, Quarantäne. Kein Besuch.


lucky_me

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Antwort auf Beitrag von Fichtenkind

Naja, ich frage halt, weil ja nur das entsprechende Kind in Quarantäne wäre, nicht aber wir. Wenn er also in seinem Zimmer bliebe (was ihm bestimmt nicht schwer fallen würde. Er würde eh am liebsten den ganzen Tag im Zimmer vor dem PC sitzen), dürften die Kinder doch eigentlich zu uns kommen. Außerhalb dürften wir sie doch auch treffen...oder liege ich da ganz falsch? Sie dürften nur keinen direkten Kontakt mit dem Quarantäne Kind haben...


BrombeerBaby

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Antwort auf Beitrag von Fichtenkind

Also bei uns war das nicht so. Mein Sohn musste in Quarantäne. Das Gesundheitsamt sagte aber, dass die Großeltern trotzdem vorbeikommen dürfen um auf ihn aufzupassen. Er durfte auch mit im Auto fahren. Nur nicht aussteigen.


luvi

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Antwort auf Beitrag von lucky_me

Hallo Lucky, Ich sehe das wie du. Meiner Meinung nach dürfen euch die Kinder deines Partners besuchen. Es ist ja nur dein Sohn (Kontaktperson 1) in Quarantäne. Der Rest der Familie darf sich frei bewegen. Nur wenn dein Sohn auch positiv getestet wird, darf euch keiner besuchen. Dann seid ihr wiederum Kontaktperson 1. LG luvi


Susann1985

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Antwort auf Beitrag von lucky_me

Hallo, bei uns ist gerade unsere 3 jährige in Quarantäne wegen Corona in der Kita. Sie selbst ist negativ, muss aber trotzdem die vollen 14 Tage in Quarantäne bleiben. Und da darf kein Besuch kommen, ist vom Gesundheitsamt verboten. Und wenn doch aus unvermeidbaren Gründen jemand vorbeikommen sollte, dann müsste sie die ganze Zeit eine Maske tragen. So sind zumindest die Vorgaben in Schleswig Holstein. LG


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Susann1985

Haben die das begründet? Warum wird eine Quarantäne angeordnet, wenn es einen negativen Test gibt? Ich finde, dass da die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist. Seit ihr dann auch in Quarantäne??


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Nach dieser Logik könnte man die Quarantäne abschaffen - bzw. nur bis zum negativen Test aufrecht halten. Aber der Test fällt oft frühestens nach einigen Tagen bis längstens zwei Wochen NACH der Ansteckung korrekt aus.


cm2507

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Selbe Situation mit Schulkind gerade bei uns. Zwar ärgerlich aber: Meine Tochter ist deshalb in Quarantäne weil ein Kind und dessen Familie aus ihrer Klasse nach der Rückkehr aus der Türkei den Test für Reiserückkehrer gemacht hat, negativ. Drei Tage später hatten die Eltern Symptome, erneuter Test der ganzen Familie: alle positiv. Die 14 (oder vielleicht auch nur 10, das wäre natürlich angenehmer) Tage machen daher schon Sinn. Kann eben doch auch noch kommen, wenn man quasi „zu früh“ negativ getestet wurde.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Aber bei Reiserückkehrern gilt genau das! Warum wird dann das Kind nicht nach 5 Tagen nochmal getestet? Wäre ja für die Eltern auch wichtig! Da geht ja zumindest einer wahrscheinlich zur Arbeit.


miaandme

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Antwort auf Beitrag von lucky_me

Hier zu fragen hilft dir überhaupt nicht weiter. Du musst das mit eurem Gesundheitsamt klären.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lucky_me

nachdem der sohn eines kollegen in Quarantäne ist, der rest der Familie aber weiter zur schule und arbeiten darf, würde ich die Kinder kommen lassen, aber auf weitestmögliche Abgrenzung achten---wenn möglich! damit du aber im falle einer Ansteckung, die ja von überall her sein könnte nicht prophylaktisch geteert und gefedert wirst, würde ich aber dann einmal auf den umgangsbesuch verzichten. ich denke, das sieht die mutter genauso.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von lucky_me

Ich denke es ist nicht erlaubt, kann mich aber auch täuschen. In jedem Fall würde ich es aber ausfallen lassen, es könnte einen Rattenschwanz an neuen Quarantänen nach sich ziehen und unnötigen Ärger mit der KM. Stell dir vor dein Kind würde positiv getestet, dann gelten die anderen als Kontaktpersonen, dann hast du die BKs da 14 Tage sitzen. Mit wäre das alles zu viel Zirkus, ich würde den Umgang absagen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lucky_me

Ruf beim Gesundheitsamt an und frage nach, gegen Quarantäne Auflagen verstoßen ist keine Ordnungswidrigkeit wie zB Maske nicht tragen oder falschen Namen angeben, sondern eine Straftat mit vorsätzlicher Körperverletzung.


lilly1211

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Du spinnst doch!


Caot

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Antwort auf Beitrag von lucky_me

..ist nur das Kind in Quarantäne. Das bedeutet, Ihr dürftet Besuch bekommen. Aber sperrt Ihr deswegen nun das Kind ein? Und wenn man mal überlegt, wäre, hätte, könntet Ihr ja vom Quarantänekind euch anstecken. Von daher, egal was das Gesundheitsamt Euch zubilligen würde. Ist einer in der Familie in Quarantäne würde ich keinen Besuch einladen. Ich würde mein Privatleben auch reduzieren auf den Einkauf, alles andere absagen. Das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Caot

Sehe ich schon auch so, aber wie machst du es mit der Arbeit, wenn du kein Homeoffice machen kannst?


Caot

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Hier stellt einem, wenn Kind betroffen, der AG frei. Aber ohne Homeoffice, wenn nicht mal das vorbeugend möglich ist, muss man, ganz klar, schaffen gehen. Selber ist man ja nicht in Quarantäne.


kanja

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Mein Sohn war auch in Quarantäne. Wir hatten keinen Besuch in diesen zwei Wochen. Ich bin weiter arbeiten gegangen, saß aber alleine im Büro und habe bei Kontakt mit meinen Kollegen und Chefs FFP2-Maske getragen.


Caot

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Antwort auf Beitrag von kanja

Hier ist die Maske, egal wieso, weshalb, warum, auf Arbeit im Büro 8/24 verpflichtend.


Mama08-15

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Antwort auf Beitrag von lucky_me

Mein Kind war auch in Quarantäne, hier in NRW wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Besuch empfangen werden darf.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von lucky_me

hätte ich meine Kinder gar nicht zum Vater geschickt, wenn ich wüsste, dass da jemand in Quarantäne ist. Das würde aber auch gelten, wenn jemand Magendarm hat oder so. Die Frage, ob das erlaubt ist, würde ich mir gar nicht erst stellen.