cymbeline
Hallo zusammen, wisst Ihr, ob (unvollständig geimpfte) Geschwister IMMER in Quarantäne müssen wenn ein Geschwister Corona hat oder ob das individuell bewertet wird? Beispielsweise wenn die räumlichen und zeitlichen Begebenheiten so sind, dass sich die Kinder mehrere Tage vor einem pos. Test nicht begegnet sind und danach natürlich auch nicht? Unsere Hausärztin meinte, das hänge vom Sachbearbeiter und dem individuellen Fall ab. Ich habe aber leider beim Gesundheitsamt niemanden telefonisch erreichen können. Viele Grüße cymbeline
Das kann ich mir nicht als Automatismus vorstellen. Wenn zB du mit nem Baby zwei Wochen im Urlaub etc warst und das große Geschwister bringt das währenddessen mit und du quartierter dich dann mit dem Baby nahtlos bei Oma ein, würde das ja keinen Sinn machen. Oder wenn das große Kind in den Ferien zwei Wochen bei Oma ist und ihr daheim positiv getestet werdet und das große Kind dann woanders unterkommt.. Kann ich mir nicht vorstellen dass das automatisch nur wg des Wohnsitzes so sein soll.
Also eigentlich ist man in einem Haushalt automatisch in quarantäne. Nur bei solchen Situationen kann das Gesundheitsamt eine Einzelfallentscheidung treffen und die Quarantäne erlassen. Aber erstmal zieht bis dahin der Automatismus
Das ist aus den FAQ Baden-Württemberg dazu: Ich war einige Tage nicht zuhause. Während dieser Zeit ist ein Haushaltsangehöriger positiv auf Corona getestet worden. Muss ich mich in Absonderung begeben? Wenn Sie mit der positiv getesteten Person innerhalb der letzten 2 Tage vor deren Testung (Probenahme) oder Symptombeginn faktisch in einem Haushalt gelebt haben (Haushaltsangehörige können auch die Mitbewohner einer Wohngemeinschaft oder der Lebenspartner sein, mit dem man keine gemeinsame Wohnung hat), müssen Sie sich in Absonderung begeben. Entscheidend ist in diesem Fall demnach, wann Sie zuletzt mit Ihrem Haushaltsangehörigen faktisch zusammengewohnt haben. Nach Möglichkeit sollte die Absonderung gleich dort erfolgen, wo Sie sich aktuell aufhalten. Sofern das nicht möglich ist, sollten Sie sich möglichst per Pkw oder anderen kontaktarmen Fortbewegungsmöglichkeiten direkt nach Hause begeben. Mein Sohn/meine Tochter war einige Tage nicht zuhause und wurde währenddessen bzw. nach Rückkehr positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Muss ich nun als Haushaltsmitglied in Absonderung? Alle Personen, mit denen Sie in den letzten 2 Tagen vor Ihrer beziehungsweise deren Testung (Probenahme) oder Symptombeginn faktisch in einem Haushalt gelebt haben, sind als Ihre Haushaltsangehörigen anzusehen. Entscheidend ist in diesem Fall demnach, wann Sie zuletzt mit Ihren Kindern faktisch zusammengewohnt haben. Wenn Ihr Kind (noch während der Absonderungsdauer des positiv getesteten Kindes) zurückkommt und dann wieder mit Ihnen zusammenwohnt, werden Sie auch wieder Haushaltsangehörige. Die 14-tägige Absonderung für Sie als Elternteil beginnt somit am ersten Tag des Zusammentreffens mit Ihrem positiv getesteten Kind.
Danke euch für die Antworten , wir gehen dann auf Nummer sicher und lassen sie daheim
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