desireekk
Hallo zusammen, es geht hier um Bayern das mal gleich vorneweg da das ja alles Ländersache ist. Mein Ex arbeitet in einem Internationalen Konzern in Bayern. Ich und meine Kinder kommen zur Beerdigung aus dem Nicht-EU-Ausland, es war mit ihm abgesprochen dass die Kinder in der Zeit bei ihm sind (10 Tage). (Eine Ausnahme der Quarantäne zur Teilnahme an der Beerdigung liegt mir schriftlich vom lokalen Gesundheitsamt vor, falls das wichtig ist). Jetzt sagt er: - sein AG sagt, auch ER muss in eine 2-wöchige Quarantäne Meine Fragen: 1.) Ist das so dass er MUSS? die BayEQV sagt dazu nichts, und auch sonst habe ich nur gefunden dass man DANN in Quarantäne muss wenn ein Haushaltsangehöriger positiv getestet wurde. 2.) Und WENN der AG das vorschreiben kann: wer zahlt dann diese 2 Wochen? Muss man dafür Urlaub nehmen oder muss dann der AG eben freistellen wenn er den AN zur Sicherheit nicht im Gebäude haben will (nehmen wir mal an H-O geht nicht)? Hat hier jemand Ahnung und Erfahrung damit? VG D
Mein Mann hatte das Thema gestern in der Arbeit. (Er arbeitet in HR, falls war ähnlich gelagert...) Ja, der AG darf das anordnen. Ihr seit, aus dem Ausland kommend, "Risikopersonen". Der AG darf das, im SInne des Infektionsschutzes der Belegschaft, als Schutzmaßnahme anordnen. Er wird in dieser Zeit unbezahlt freigestellt. Kann aber alternativ auch teilweise seinen Jahresurlaub verbraten. Aber: Warum meldet dein Ex-Mann das dem AG? Müsste er ja nicht... pfeif... Ich meine... hat er keine Lust auf die Kinder? Wo kommst Du unter, warum behältst Du die Kinder nicht einfach bei dir?
.. wir kommen aus den USA. Ich hatte meinen Ex extra lange bevor ich die Füge gebucht hatte gefragt, jetzt gut 2 Wochen später fällt ihm das alles ein… Wenn ich es früher gewusst hätte, hätte ich das Quarantänelager anders geplant...nun habe ich eine Unterkunft für mich allein, da krieg ich keine 3 unter… LG D
Jetzt nur Mal für mein Verständnis: ihr müsst in Quarantäne weil ihr aus Ausland einreist, dürft evtl. Nur für die Beerdigung raus? Ihr dürft also eigentlich zu keiner Person Kontakt haben, nicht einkaufen etc. Aber wenn ihr dann Kontakt zu deinem Ex ggf habt, habt ihr die Quarantäne damit schon gebrochen. Dann würde ich verstehen, dass er automatisch mit in Quarantäne ist. Kannst du nicht noch eine andere Unterkunft finden? Mugi
Solange er keinen Kontakt zu einer nachweislich erkrankten Person hat. Freundin von mir (Ärztin) hatte ungeschützt zu einer später positiv getesteten Patientin Kontakt. Bei ihr wurde vom Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet. Sie musste im Haus bleiben und sollte auch möglichst zu Kindern und Mann Abstand halten (im Übrigen auch Arzt). Der Rest der Familie durfte aber weiterhin raus bzw. der Mann auch in die Klinik.
Der AG darf keine Quarantäne anordnen. Dein Ex meint sicher, dass er zwei Wochen die Firma nicht betreten darf. Das darf der AG natürlich verfügen, aber der AN muss dann voll weiterbezahlt werden. Je nachdem, was er arbeitet, führt das zu Unmut bei den Kollegen, die die Mehrarbeit übernehmen müssen. Aber bei mir in der Firma, als noch kein HO föächendeckend angeordnet war im März, konnten die Leute normal von Zuhause arbeiten. Da hält sich dann auch der Unmut der Kollegen in Grenzen.
Ich glaube was auch zählt ist, ob eine Infektiinsgefahr wissentlich in Kauf genommen wurde. Bei uns war das mal Diskussionen bei der Frage, was eigentlich passt wenn man in Heinsberg Verwandte am Wochenende besuchen fährt. Da war Heinsberg noch als Risikigebiet ausgeschrieben. Am Ende hieß es, wenn man sich wissentlich einer Infektionsgefahr aussetzt, muss der AG nicht zahlen. Weil es sei ja eine fahrlässige Handlung.
Wobei in Bayern der Umgang mit den umgangsberechtigten Eltern ausdrücklich NICHT unter das Kontaktverbot fällt. LG D
Das stimmt zwar - wäre auch in anderen BL´s erlaubt. Aber: damit sind die Umgänge zwischen Eltern und Kindern gemeint, die beide in Dtl leben. Und das tun die Kinder ja nicht. Rückkehrer aus dem Ausland mussten noch vor 2? Wochen ebenfalls erst mal in Quarantäne je nach BL. Das ist erst kürzlich weggefallen bei uns. Ich würde sagen, ihr seid Besuch aus dem Risikoausland und da darf der AG tatsächlich 2 Wochen lang den Zutritt verwehren. Und da es auch noch nicht zwingend notwendig oder zufällig passiert wäre (ich gehe davon aus, es findet kein regelmäßiger Umgang in kürzeren Abständen statt?), kann der AG vermutlich tatsächlich "Urlaub nehmen" verlangen bzw. unbezahlt freistellen.
Der Mann meiner Nichte musste auch zwei Wochen Urlaub nehmen, weil er bei seiner Frau in der Geburtsklinik war. In der Geburtsklinik waren Beschäftigte, davon mindestens eine Hebamme, positiv getestet worden. Er hätte seinen Urlaub auch lieber nach der Entlassung seiner Frau aus der Klinik genommen und die Zeit mit seiner Frau und dem Baby verbracht. Meine Nichte und ihr Mann hatten keinen Kontakt zu den infizierten Beschäftigten der Geburtsklinik. Meine Nichte wurde sogar negativ getestet, trotzdem durfte ihr Mann zwei Wochen nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Ob das rechtmäßig war, weiß ich nicht, aber in Bayern ist es anscheinend durchaus üblich, dass Arbeitnehmer zwei Wochen nicht an ihren Arbeitsplatz dürfen, wenn der Arbeitgeber Befürchtungen in Bezug auf Corona-Kontakt hat. Dann soll sich dein Mann halt 14 Tage Urlaub nehmen, wenn schon seine Kinder aus den USA einmal da sind. So verkehrt ist das doch auch nicht. Er kann ja etwas mit seinen Kindern unternehmen, denn in Quarantäne muss er deshalb natürlich nicht.
Hi, naja, ganz so einfach ist es nicht :-) Wir haben aufgrund einiger zwingender terminlicher Vorgaben einen eher komplexen Reiseplan: Sohn Klein ist von Tag 1-9 bei ihm Sohn Groß von Tag 6-12 Wenn beide am Tag 1 eintreffen würden, wäre es ja kein Thema. Also müsste er an die 14 Tage Urlaub die er sowieso hat, noch eine Woche anhängen. Und das will er nicht wirklich, was ich auch verstehen kann. Ich hatte ihn ja einige Tage bevor ich die Flüge gebucht habe gefragt. Dass er JETZT ERST seinen AG fragt is ja nun nicht mein Problem... Und das mit dem was unternehmen... die Kinder müssen ja in Quarantäne... LG D
Ich würde beim Gesundheitsamt nachfragen. Wenn das Gesundheitsamt für ihn keine Quarantäne festsetzt, muss der AG ihm den Lohn weiter zahlen, wenn er ihm den Zutritt zum Betrieb verweigert. Ansonsten: Nachdem die Kinder wieder weg sind testen lassen. Sollte auch reichen. LG Inge
Ich weiß dass Siemens in bayern es so macht. Und denke mir ganz ohne rechtliche Grundlagen werden die das nicht tun. Ich finde auch dein ex kann das ruhig machen. Er hat ja eh keine Wahl selbst wenn du eine andere Unterkunft findest oder? Weil treffen witdcer sie ja eh wollen und damit ist diese arbeitsplatz Quarantäne gesetzt.
Blöde Frage, weil du meintest Siemens macht es auch: Nur bei nicht-eu-ausland?
Ich weiß nicht ganz genau. Es war auch mal bei Italien, ob das noch gilt weiß ich nicht.
Zumindest die Niederlassung, die ich kenne. Es wird an den Goodwill appeliert, Urlaub abzubauen bei Gruppen, die Däumchen drehen, aber letztlich, wenn man nicht zustimmt, hat der AG kein Recht darauf, dass man Urlaub abbaut.
Ach, die Kinder müssen in Quarantäne! Du auch? Dann gilt die Quarantäne noch für Einreisen aus dem Ausland? Ich weiß das alles nicht, weil ich es im Moment nicht brauche, und es ändert sich ja ständig.
Es gibt auch Drittstaaten, wo man nicht bei Einreise zwingend in Quarantäne muss (EU eh nicht mehr). https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText4 Bund und Länder haben beschlossen, dass für alle Personen, die aus einem sogenannten Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, grundsätzlich eine verbindliche zweiwöchige Quarantäne angeordnet wird. Drittstaaten sind Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU). Für die Staaten Island, das Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland gilt wie für die Einreise aus EU-Staaten keine Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht gilt nicht, wenn für einen Drittstaat festgestellt wurde, dass das dortige Infektionsgeschehen auf niedrigem Niveau ist. Entsprechende Feststellungen werden durch das Robert Koch-Institut auf dessen Internetseite veröffentlicht. Für Einreisende aus der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland kann Quarantäne angeordnet werden, wenn in dem betreffenden Staat die Zahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen über 50 pro 100.000 Einwohner liegt. Auf der Internetseite des Robert Koch-Institut können Sie sehen, für welche europäischen Staaten dies gilt. Bitte erkundigen Sie sich auf der Internetseite des Bundeslandes, in das Sie einreisen oder Ihren Wohnsitz haben bzw. untergebracht sein werden, wie die Regelungen konkret aussehen.
Aber bei Italien war das ne behördliche Anordnung. Da durften auch die Schulkinder die in Italien waren nicht in die Schule (noch vor der Schulschließung) LG Inge
Nein. Es gab nie eine behördliche Anordnung nicht zur Schule zu dürfen wenn man jemanden zu Besuch hat der in Italien war. Das galt für Schüler die selbst dort waren. Hier geht es doch drum ob dieses Betretungsverbot ob ist wenn der Mann nirgendwo war, aber der Besuch.
Hallo, Ich würde das für den Wohnort des Vaters zuständige Gesundheitsamt fragen. LG luvi
Ohne jetzt die rechtliche Grundlage zu kennen: bei mir genauso. Ich arbeite bei einem internationalen Konzern mit Sitz in BW. Als ich im Februar (Corona in vollem Gange, aber Deutschland noch am Schlafen) zur Beerdigung nach Deutschland kam, musste ich 2 Wochen in self-quarantine, da ich meine auf der Beerdigung meine Schwester aus China getroffen hatte, bevor ich wieder ins Büro durfte. Ich durfte allerdings, haha, zurück nach Japan fliegen und DORT die Quarantäne antreten. LG
und füge noch hinzu, dass ich Homeoffice gemacht habe. Ich gehe davon aus, dass ich ohne HO unbezahlten Urlaub hätte nehmen müssen. Es war ja nicht "Schuld" des Arbeitgebers, sondern sozusagen Privatvergnügen. Aber das ist vielleicht eine japanische Auslegung. Die Anordnung der self quarantine galt (und gilt noch) unternehmensweit.
... jeder, der sich bewusst einer Situation aussetzt, die ihm lt. Statuten des Unternehmens eine 14-tägiges Betreten des Geländes untersagt , muss entweder HO antreten oder unentgeltlichen Urlaub machen. Teilweise gab es sogar Abmahnungen (in der Beerdigungssitiation sicher nicht)
Genau so ist es bei uns auch geregelt
….wenn die Kinder in Quarantäne müssen, muss der Vater nicht auch automatisch in Quarantäne. Der AG muss sich auch an die rechtlichen Bestimmungen halten. Da Ihr aus den USA kommt, welches als Risikogebiet gilt, sagt eben die Firma deines Mannes, solange die Kinder unsicher sind, darfst auch du nicht kommen. Das ist meines Erachtens nach, ohne Gewähr natürlich, richtig. Allerdings bezahlt, denn, meines Erachtens nach schreibt nicht das Gesundheitsamt die Quarantäne vor (die nicht sein müsste) sondern eben die eigenen Vorsichtsmaßnahmen der Firma. Mein Mann war auch schon zwei Mal in Quarantäne der Firma - immer voll bezahlt - da die Firma das so wollte, unabhängig vom Gesundheitsamt - die hätten das so nie angeordnet. die forma könnte jetzt deinen Mann ins HO schicken (wenn der Arbeitsvertrag das so vorsieht) oder eben bezahlt freistellen. Zwangs-Urlaub nehmen wäre, meines Erachtens nach nicht erlaubt, da diese Maßnahme sozusagen privat von der Firma kommt. Ich würde beim Gesundheitsamt in Bayern anrufen. Dann kannst du das mit deinem Mann klären. Dumm halt nur, er argumentiert so (weil er die Kinder vielleicht gar nicht will) bzw. er sagt die Wahrheit - aber jetzt müsste er ja mit seiner Firma reden und diskutieren. Will oder macht er das? Alternative: Du suchst eine neue Unterkunft für eben 3 Personen.
Kind 2 hatte Kontakt zu einer positiv getestetn Person. GA Stadt Kiel meinte, nur er müsse in Quarantäne GA Kreis Plön hat die ganze Familie für eine Woche (bis 2 Wochen nach dem Kontakt - der Test war nach 5 Tagen) "eingesperrt". Und mein Chef hat mir eine zweite Woche Homeoffice "verordnet". Trini
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