roti120392
Ich habe mir die aktuellen Coronaregeln ausgedruckt. Aber nirgends finde ich für NRW Regeln die für den Privatraum gesetzlich vorgeschrieben sind. Es gibt Empfehlungen und man liest, dass alles Andere inakzeptabel ist. Das würde bedeuten, wenn ich eine private Feier mit 15 Leuten mache aus 6 Haushalten, dann kann mir das Ordnungsamt keine Strafe dafür aufbrummen, weil privat. Das Thema ist hier immer wieder Diskussion. Habe ich da einen Denkfehler oder was überlesen? Es geht um NRW. Lg Rosi
die Vorgaben für die Feier wurden doch bekannt gegeben:bis zu 10 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 14 ausgenommen.
Wo steht das? Außer in irgendwelchen Zeitungen.
Nein, darfst du nicht. Und das ist keine Empfehlung, sondern Regel. Privat 2 Haushalte u max 5 Personen. An Weihnachten 10 Personen aus egal wievielten HH´s.
So verstehe ich es auch. Und Kinder unter 14 zählen nicht.
Ich interpretiere das auch so wie du, nrw beschränkt die eigene Wohnung nicht. Aber ich würde es auch nicht drauf anlegen
Doch - die Beschränkung gilt für den privaten Raum, also deine Wohnung. Die Polizei/OrdA kommt zwar nicht und darf Einlass verlangen um zu kontrollieren - wirst du aber zB von den Nachbarn gemeldet ...
Da hat der Polizei Minister in NRW aber deutlich gesagt, dass sie nur dann in Wohnungen gehen, wenn etwas vorliegt, wie zum Beispiel Ruhestörung. Und wenn man sich die Texte genau anschaut wird immer wieder von privaten Treffen dann aber im öffentlichen Raum gesprochen.
Laut Paragraf 1, Absatz 5 der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW handelt es sich beim öffentlichen Raum um „alle Bereiche mit Ausnahme des nach Art. 13 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Bereichs“. Einfach gesagt: Es handelt sich um alle Bereiche außer der eigenen Wohnung. Sie ist laut Grundgesetz „unverletzlich“. Das finde ich dazu....
Ja. So lese ich es auch. Ich habe den Eindruck, man will über Zeitungen euch. Was anderes vermitteln.
Meine Vermutung ist: Mutti hat mit den MPs eine Runde gemacht (da der Bund ja die Aufgabe hat, für annähernd gleiche Lebensbedingungen über die Länder hinweg zu sorgen) und sie hat sie dann mit Hausaufgaben heim geschickt. Die vereinbarten Regelungen wurden bekannt gegeben, per Pressekonferenz und Medien. Da der Infektionsschutz (trotz angepassten Gesetz) aber weiterhin Ländersache ist, kann jeder MP bestimmen, was in seiner Coronaverordnung steht. Und da haben nicht nur Markus S. und Armin L. eine Historie der Alleingänge; auch Malu und Manu haben im Nachgang schon was anderes gemacht. Man kann Mutti vermutlich schon seufzen spüren. Ja, es gibt die Regeln. Aber gelten tut m.W. nur das, was dann in der Coronaverordnung des jeweiligen Landes steht. Und die aktuelle Verordnung von NRW äußert sich gar nicht zur Privatwohnung. Schon schräg. Was will das Ordnungsamt denn dann machen, wenn es keine Grundlage gibt?
In Hessen gilt lt. Homepage der Landesregierung die "dringende Empfehlung", die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen - sprich: Treffen ab 01.12. mit max. 5 Leute über (!) 14 Jahren aus max. 2 Haushalten. Andererseits findet man da auch die Formulierung: "Größere Zusammenkünfte im privaten Raum, die über den oben genannten Rahmen hinausgehen, sind nicht gestattet. Hochzeiten, Geburtstagfeiern, Jubiläen und weitere Feierlichkeiten, die in einem größeren Rahmen stattfinden sollen, sind daher aktuell auch in Ihrem Haus oder in Ihrem eigenen Garten untersagt." Also ziemlich "Gummi", würde ich sagen. Aber gerade noch mal nachgeschlagen - in der aktuellen hessischen Corona-Verordnung ab 01.12. ist nur von Treffen im öffentlichen Raum die Rede. Andererseits enthält die Verordnung auch die Ermächtigung für die zuständigen lokalen Behörden für weitergehende Einschränkugen. Hach, es ist kompliziert! In der aktuellen Corona-Verordnung für RLP ist die Formulierung: "Private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung ... stattfinden, sollen auf die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen beschränkt werden, wobei deren Kinder bis (!) 14 Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können." Wie es in NRW aussieht, habe ich keine Ahnung.
Mir wäre es lieber, man hätte auch für den Privatraum genaue Vorgaben.
Dann kann man sich dran halten und gut ist.
So kann man sich mit der kompletten Familie auseinandersetzen- von beiden Seiten.
Wir sind dieses Jahr dran alle Feiern auszurichten. Insgesamt 3 Stück.
Die erste Feier am 18. Mit ca. 17 Personen, dann am 1. Weihnachten 7 Personen und am 2. Weihnachten 14 Personen.
Na toll. Ich habe jetzt schon den Kaffee auf.
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Und kannst du dich nicht an einen "dringenden Appell" auch richten? Man muss ja nicht alles machen, nur weil es nicht bestraft wird. Und z.B. anbieten, dass es im Frühjahr nachgeholt wird?
Ernsthaft, 17 Personen am 18.12. und nochmal 14 am 2. Weihnachtstag..? Von wieviel Haushalten redet Ihr denn da jeweils..? Erscheint mir doch ein bisschen sehr unvernünftig, wenn auch nicht ausdrücklich verboten... Ich würde mich da ja in der aktuellen NRW-Verordnung auf § 1 Abs. 2 berufen: "Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt."
Die Feier am 28. Fällt auf jeden Fall aus. Das sind alles Paare bzw Singles, mit denen wir immer feiern. Aber an den Weihnachtstagen das sind tatsächlich direkte Familie.
Hää, du wirst doch wohl selbst entscheiden können, ob du in diesem Jahr bei euch eine Feier mit 17 Personen ausrichten möchtest oder nicht, da würde ich mir von anderen Familienmitgliedern doch keinerlei Druck oder Vorschriften machen lassen. Ich bin mir zwar auch recht sicher, dass rein rechtlich solche Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung in NRW nicht explizit verboten sind, es wird aber trotzdem eindringlich davon abgeraten und ich würde niemals so viele Leute zu mir einladen, zumal es dir ja auch widerstrebt. Da wäre es mir völlig schnuppe, wie die anderen die NRW-Regelungen auslegen. Liebe Grüße, Gold-Locke
Hab ich doch geschrieben, dass die Feier ausfällt .....
Na ja mal ist es der 18. dann der 28. und erst sprichst du von 3 Feiern und dann ist die eine auf jeden Fall schon abgesagt, also nur zwei. Moment ist die Regelung ja überall nur bis zum 20. verschriftlicht. Ich weiß nicht, ob es dann eine Empfehlung bleibt oder dann feste Vorgabe wird. Ich würde so planen, also max. 10 Personen über 14 in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr.
In der Verordnung von Hessen finde ich dazu: "private Zusammenkünfte und Feiern sind nur in einen privaten engen Kreis gestattet". Ist jetzt die Frage, wo privat und eng aufhört.
Sorry. Ich hatte mich einmal verschrieben. Statt 28. Musste es 18. Heißen.
Aber dann stehen ja trotzdem noch 2 weitere Feiern bei euch an, richtig ? Möchtest du das denn ? Erscheint dir das mit 14 (oder 17 ?) Leuten sinnvoll, möchtest du alle unbedingt sehen ? Oder würdest du selbst dich lieber an die Empfehlungen halten und im kleineren Kreis feiern ? Das ist doch entscheidend. Du bzw. deine Kernfamilie muss sich damit wohlfühlen. In meiner Familie wäre niemand sauer, wenn wir eine große Zusammenkunft absagen und auf nächstes Jahr verschieben würden. Egal was die NRW-Regelung auch immer besagt. Es sind besondere Zeiten, da kann deine Familie doch nicht auf eine Riesenfeier bestehen, wenn euch das eigentlich nicht sinnvoll erscheint. Liebe Grüße, Gold-Locke
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