kügelchen12
Guten Morgen, ich bin mit meiner Schwiegermutter uneins. Sie behauptet, dass die Regel das höchstens 2 Personen aus verschiedenen Haushalten auf Grund des Abstandes in einem privaten Auto unterwegs sein dürfen. Hat jemand vielleicht eine Quelle zum nachlesen, dass das widerlegt oder auch bekräftigt? Falls relevant, wir sind aus Schleswig-Holstein. Ich bin mir unsicher, ich meine es dürfen 2 Haushalte mit Masken in einem PKW unterwegs sein. Sprich z.B. die Autofahrerin ein Haushalt und 2 Personen aus einem anderem gemeinsamen Haushalt. Sind jedoch alle miteinander verwandt.
Also …..die 2-Haushalts-Regel ist ja allgemein. Ob die zwei Haushalte in einem Auto sitzen oder im Wohnzimmer, das wäre dann ja egal.
Allgemein, also bundesweite gültige Corona-Regeln gibt es ja nicht, weil das eben Ländersache ist. Es gibt aber durchaus die gleichen Regeln in verschiedenen Bundesländern. Und die werden auch verschieden kontrolliert, interpretiert und umgesetzt. Ich habe gestern noch 2 Leute mitgenommen. Also 3 Haushalte in einem Auto. War für uns alle in Ordnung, deswegen habe ich vorher nicht noch Vorschriften gewälzt. Aber jetzt gerade habe ich nochmal nachgelesen: es dürfen sich 2 Haushalte IM ÖFFENTLICHEN RAUM treffen. Mein Auto ist aber kein öffentlicher Raum. Es bewegt sich aber im öffentlichen Raum......also kann man vermutlich streiten. Außerdem: wären wir alle Öffis gefahren, hätten wir deutlich mehr Kontakt zu deutlich mehr Menschen gehabt.
Stimmt doch nicht!!! In meinen Wohnzimmer kann ich machen was ich will. Mittlerweile kann man hier wieder feiern machen mit 50 Mann. Und auch in meinen Garten kann ich mit 2 weiteren Haushalten grillen eca...
Das regelt, wie schon mehrfach gesagt, jedes Bundesland selbst und setzt die Regeln auch anders durch. Und wie gesagt: die Regeln gelten im öffentlichen Raum. Nicht in Deinem Wohnzimmer.
Äh, nein! Du darfst mittlerweile wieder bis zu 10 Menschen IM Wohnzimmer sitzen haben. Aber nur dann, wenn du die Abstandregelung einhalten kannst. 10 Menschen, welche unter einem Dach leben ist was anderes. Also wenn ihr mit 7 Leuten unter einem Dach lebt und noch einmal 10 einlädst, hast du 7 zuviel. Und auch wenn ihr 10 Leute aus zwei Haushalten seit, du jedoch die Abstandregelung nicht einhalten kannst, ist es nicht erlaubt. In Ba-Wü wurde erst eine Familie zu 1000 Euro Strafe verdonnert. Sie waren zu fünft, allerdings aus vier Haushalten und konnten an einer Stelle die Abstandregelung nicht einhalten. Fand ich persönlich jetzt übertrieben, aber steht leider so im Bußgeldkatalog. In Schleswig-Holstein wurde vor einer Woche die Geburtstagsfeier eines Kollegen meines Mannes aufgelöst durch die Polizei. 10 Leute, zwei Haushalte, draußen, aber der Abstand wurde nicht eingehalten... Gab auch Strafe. 200 Euro für jeden Anwesenden und 1000 Euro für den Gastgeber.
...also mit 50 Leuten im Wohnzimmer. Kontaktgebot beachten! Aber wie Berlin schon ansprach ….man beachte immer die Regeln des BL.
Hier liest man jeden Tag, wo überall sog. "Corona-Partys" stattgefunden haben und die Gastgeber haben somit eine saftige Strafe zu zahlen, die bis zu 5000 Euro betragen kann. Hier in Bayern dürfen nach wie vor zB. keine Hochzeitsfeiern stattfinden Also erstmal nachlesen, bevor man schreit "Das stimmt doch nicht"
Du weißt schon das es 16 BL gibt oder? Die ist auch klar das jedes BL seine eigenen Regeln hat oder?
Ich persönlich würde gegen solche schwachsinnigen bescheide vorgehen. Und erstmal nicht zahlen. Irgendwann ist es eben nur noch Schikane.
Danke, genau so isses.
Föderalismus scheint einigen völlig unbekannt zu sein.
Födera....was? Ist das eine Salbe? Kann man das essen?
Jedes Land kocht hier ja sein eigenes Süppchen. In Bawü gilt das: Mit wie vielen Menschen darf ich im Auto sitzen? Grundsätzlich erfolgen auch Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Raum. Daher gilt auch dort die Regelung des § 3 Absatz 1 Corona-Verordnung. Fahrten sind also nur alleine, mit weiteren Personen aus Ihrem Haushalt und Personen eines weiteren Haushalts gestattet. Wenn mehr als die genannten Personen im Auto befördert werden, kann dies durch die Polizei geahndet werden. Ausgenommen sind Fahrten, die der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Daseinsfür- oder -vorsorge oder dem Betrieb von Einrichtungen dienen. Wenn Sie sich zu mehreren in einem Fahrzeug befinden empfehlen wir dringend das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder von sogenannten Alltagsmasken.
Da der Fahrer eh keine Maske tragen darf im Auto ist das doch absurd. Davon ab das Auto privater Raum ist und nicht öffentlicher. Zudem dürften sich auch im öffentliche Raum 2 Haushalte treffen, ohne Maske. Maske wäre nur nötig wenn Supermarkt, öffentliches Gebäude oder öffentliches Verkehrsmittel. ich kämme da nicht mal auf die Idee und ich bin da echt schon arg penibel, da Probleme zu sehen. Die 2 Personen-regel ist doch schon lange wieder vorbei. es sind nicht 2 Personen sondern 2 verschiedene Haushalte. Außer Schleswig Holstein hingt da weit hinder den Empfehlungen der meisten anderen Bundesländer hinterher. Schau mal hier: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1750986/fc61b6eb1fc1d398d66cfea79b565129/2020-05-06-mpk-beschluss-data.pdf?download=1
… es gibt da aber Vorschriften was man sehen muss und was nicht. Sonnenbrille, Mütze und MNS wäre verboten. Ein MNS ansich darf auch vom Fahrer getragen werden.
Man darf beim Autofahren eine Maske tragen! Die Augenpartie muss aber sichtbar sein. Also Sonnenbrille und Maske geht nicht, nur Maske ist erlaubt.
ein Auto bewegt sich aber in aller Regel im öffentlichen Raum. Also kann man durchaus streiten. Und natürlich darf der Fahrzeugführer eine Maske tragen. Bitte informiere Dich doch erst, bevor Du schlicht Falsches behauptest.
Straßenverkehrsordnung: Gesicht muss erkennbar bleiben!
Laut Straßenverkehrsordnung: Nein! Denn Paragraf 23 besagt: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Der Sinn dahinter: Wer gegen die geltenden Regeln verstößt, etwa mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, und dabei erwischt wird, der muss auch bestraft werden können. Mit einer eng anliegenden Maske, die Mund, Nase und einen großen Teil der Wangen bedeckt, ist das nicht immer möglich. Kostenpunkt: 60 Euro.
Manchmal ist das auch Ansichtssache, denn:
Hat der zuständige Ordnungshüter schlechte Laune, kann das Tragen einer Gesichtsmaske hinterm Lenkrad bis zu 60 Euro kosten.
Brille und Mundschutz - eine heikle Angelegenheit!
Besondere Vorsicht beim Autofahren mit Mundschutz ist übrigens für Brillenträger geboten. Denn liegt der Mund-Nasen-Schutz an den Rändern nicht eng am Gesicht an, wird der Atem umgelenkt - und beschlägt die Brille. In der Hektik des Straßenverkehrs kann das zu kritischen Situationen führen.
Wie viele nun aus wie vielen Haushalten unterwegs sein dürfen.... vielleicht Ländersache?
Momentan steigt ja niemand nirgends mehr durch...
Wie soll denn in einem normalen PKW die Abstandsregel eingehalten werden??
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