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Privatfeiern

Privatfeiern

HeyDu!

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In welchen Bundesländern sind sie denn wieder, unter welchen Auflagen, erlaubt ? Sachsen bis def. in den Juni - 2 Haushalte... In anderen Beiträgen klingt es besser...


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

NRW war es nie verboten sich privat zu treffen, unsere Nachbarn haben Ramadan im Garten gefeiert, mit ca 20mann, die Polizei ( wir wohnen direkt neben der Polizei ) hat es toleriert


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Das war aber ganz bestimmt NICHT erlaubt. Maximal 2 Haushalte, heißt es immer noch in NRW!


dann

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Bawü anscheinend ab 1.6. 100 Personen erlaubt. Bisher erlaubt Familie+1.Linie+Geschwister mit Familie+eine weitere Familie +noch 4 Personen


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von dann

Die CoVo ab 05.06. ist aber noch nicht draußen, oder? Ich dachte, das sei nur ein Plan... Momentan gilt im privaten Raum: "Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften bis zum 5. Juni 2020 verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner; hinzukommen dürfen Personen aus einem weiteren Haushalt."


dann

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

Ja deshalb schrieb ich anscheinend ab 1.6. Seit 11.5. ist im privaten Bereich aber die von mir genannten oben erlaubt Auszug FAQ Ministerium Baden-Württemberg: Personen aus mehr als zwei Haushalten/Personenzahl im privaten Raum Im privaten Raum dürfen kumulativ Personen zusammenkommen, die zum eigenen Haushalt gehören zur erweiterten Familie gehören (s.o.) Personen eines weiteren Haushalts. Lustigerweise fehlen jetzt die 4 weitere Personen plötzlich, die standen vor ein paar Tagen auch noch drin. Hatte damals einen Screenshot gemacht,da sind sie mit drin.

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dann

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Antwort auf Beitrag von dann

Sehr schwierig, wenn das Ministerium seine eigenen Vorgaben falsch erklärt und dann einfach veröffentlichte Schreiben wieder ändert.


Schnegge89

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In Sachsen waren im privaten Raum auch nie Treffen verboten. Halt mit Abstand einhalten. Also riesen Feiern eher schwierig, die Nachbarn zum Grillen einladen und schön weit voneinander weg sitzen ging immer.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Falsch. Was im öffentlichen Raum erlaubt war, war im privaten Raum erlaubt und andersrum verboten. Da hast Du dir die Verordnung nicht richtig durchgelesen. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit Abstand und unter Einhaltung Hygiene erlaubt, Schulungen zum Beispiel. Keine Privatfeiern. Diese waren die letzten Wochen immer verboten. Mit und ohne Abstand. Erschreckend, wenn viele Menschen so fehlinformiert sind.

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HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Erst ab 18.05. gilt die Regel zwei Haushalte... sprich zwei WGs, zwei Nachbarn dürfen zusammen grillen... Vorher galt. 1 Person + deren Partner. Davor nur 1 Person.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Verordnung vom 30.04. Gültigkeit ab 04.05.2020 bis 20.05.2020... bzw. schon eher da neue Verordnung ab 15.05. Kontakt zwei Haushalte war für 18.05. geplant, gilt nun bereits ab 15.05. Gerade gesehen...

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Schnegge89

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Dann bitte erleuchtet mich und nennt mir die Passage in einer der sächsischen Allgemeinverfügungen, die mir in meiner Wohnung oder meinem Garten Besuch verboten hätte, wenn der Abstand von 1,50m gewahrt bleibt. Richtig ist, dass man sich in der Öffentlichkeit (Straße, Park, Wiese) nicht in Grüppchen treffen durfte.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Ich habe es Dir sogar unterstrichen!


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

§3 Abs 1 Satz 3 Verbot Ansammlung von Menschen. ÜBERALL Ausnahmen stehen drunter ... § 2 Abs. 1 Ein großes Übel ist, dass viele Menschen nicht wissen, wie man §§ liest und versteht... Mein ich gar nicht böse. Stellt man nur aktuell extrem fest durch Corona. Allerdings gibt es für Menschen die Probleme mit dem "Beamtendeutsch" haben, in Sachsen auch ein Frage - Antwort - Spiel. Dazu hatte ich Dir auch ein Bild eingestellt.


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Rlp: Aktuell sind private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage auf den engsten Kreis begrenzt - für viele ein Grund, ihre Pläne zu ändern. Ab Ende Mai sind nun auch wieder Veranstaltungen mit größeren Gruppen erlaubt. Zunächst im Freien und mit bis zu 100 Personen, ab Anfang Juni dann auch in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Teilnehmern. Ich glaube, wen ich zum engsten Kreis zähle darf ich selbst entscheiden ;-)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

du hast dich doch schon entschieden , warum fragst du? oder bist du unsicher, doch hinzugehen ? hätte ich vor einer strafe angst, dann würde ich nicht gehen alles andere ist quarg. glaubst du ein bayrisches virus unterscheidet sich vom sächsischen bei der auswahl der familiengehörigenmenge? als deine familie würde ich ,glaube ich ,nicht wollen ,dass du kommst. nicht weil ich dich nicht mag, sondern weil du sicher nur drauf wie n fuchs darauf achten würdest , dass wir alles korrekt machen.


HeyDu!

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Wo hab ich ich entschieden? Ich bin nirgendwo eingeladen, also kann ich auch nirgendwo hingehen. Ich weiß was in meinem Bundesland erlaubt und verboten ist. In anderen Bundesländern scheint man es lockerer zu nehmen... Ich fragte aus Interesse. Es zeichnet sich durch Vergleich ja doch ein Trend ab, wo die Reise auch bei uns im BL im nächsten Schritt hingehen könnte...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

bin im post verutscht...sollte an betty weiter unten ...so what, passiert


Felica

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Hier für NRW: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-15_fassung_coronaschvo_ab_16.05.2020.pdf Poste einfach mal den Link dazu.