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Private Feiern

Private Feiern

roti120392

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Ab morgen sind ja in NRW wieder private Feiern erlaubt. Dabei steht immer unter den üblichen Auflagen bzw. Hygienevorschriften. Was ist damit gemeint? Lg Rosi


sun1024

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Man muss einen "herausragenden Anlass" für private Feiern bis zu 50 Personen haben, da reicht aber auch schon eine Geburtstagsfeier. Man muss Namen und Adressen aller Gäste haben, um sie in Zweifel informieren zu können. Zur Hygiene steht nichts Exaktes in der Verordnung... also wird wohl mindestens von Handwasch-Möglichkeiten mit Seife ausgegangen werden? LG sun


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Hm, mal überlegen... Könnten Abstand halten, Lüften und Hände waschen gemeint sein?


Felica

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Also das wäre nun wirklich zu leicht


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Felica

Wahrscheinlich meint sie es schon etwas genauer (zum Beispiel, ob man Listen führen muss o.ä.). Aber ich konnte gerade nicht anders. Woran vielleicht auch das Biene-Maja-Posting unten schuld war. Ich hoffe, sie nimmt's mit Humor


Luna Sophie

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Du kennst die üblichen Auflagen bzw. Hygienevorschriften nicht? Dann würde ich mich, wäre ich an deiner Stelle, mal darüber Informieren. Aktuell gehören diese doch zum Alltag. Oder?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von roti120392

Bei uns in BaWü sind "Hauspartys" nur bis 20 Personen erlaubt, da aber ohne Auflagen/Vorschriften. Wer will das auch überwachen? Niesettikette, Händewaschen, Lüften... gehört ja mittlerweile dazu. Aber Masken oder Abstand im Haus oder Garten wär ja Blödsinn. In angemietete Räume/Gaststätten usw darf man mit bis zu 99 Leuten. Dort gelten dann aber wohl auch Abstandsregeln und andere Vorschriften, wie sie eben aktuell für Gaststätten, Theater, Kinos usw gelten.