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Sabri

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In NRW gilt ab sofort die ,,Schulquarantäne". Wenn ein ungeimpfter Schüler oder eine ungeimpfte Schülerin Kontaktperson in der Schule (ohne Abstand und ohne Maske, z. B. in der Mensa) ist, dann muss sich diese Person in eine 5-tägige (oder ohne Freitesten 10- tägige) Quarantäne begeben, muss aber weiterhin die Schulpflicht erfüllen.


Mia186

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Ihr habt Regeln


Gold-Locke

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Ist das an eine Zeit gebunden ? Bisher durften wir an den Grundschulen in NRW im Klassenraum max. 10 Minuten zusammen frühstücken ohne Masken, ohne dass das Auswirkungen auf Quarantäne von Kontaktkindern hatte. Ist das nun anders, oder gilt diese Ausnahme noch ? Liebe Grüße, Gold-Locke


Sabri

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Der Schüler/ die Schülerin muss sich privat bestmöglich isolieren, aber seine/ ihre Schulpflicht erfüllen. Es gibt in der Schule keine Kontaktpersonenquarantäne mehr, Masken und Zeit sind egal.


Elisa2022

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Die haben doch ne Macke!


sarahT

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Würdest du uns deine Quelle nennen bzw zeigen? Hier kam keine Info der Schule und die sind eigentlich schnell mit solchen Infos.


dana2228

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Und wer will das kontrollieren?


RoteRose

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Ich weiß davon nix!


Sabri

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https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220204_infoblatt_schule_isolierung_quarantaene.pdf


kuestenkind68

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Woher kommt diese Info? Vom Land NRW wurde das heute doch gar nicht erwähnt. Und aus der Schule habe ich da auch noch nichts gehört...


sarahT

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Antwort auf Beitrag von Sabri

Du hast leider den Text nicht ganz verstanden. Da wird empfohlen, dass die Kinder sich 5Tage so gut es geht absondern sollen, wenn sie ungeimpft oder nicht vollständig geimpft sind und engen Kontakt (also z.B. Sitznachbar) nachgewiesen infiziert ist. Sie sollen/dürfen weiterhin die Schule besuchen, müssen aber NICHT in häusliche Quarantäne. Sie sollen eben nicht zu.B. zum Sport oder zur Musikschule etc. Nach 5 Tagen können/sollen sie einen Test machen, um eine Infektion auszuschließen. Das gilt doch auch schon länger. Ist nicht neu.


cube

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"Pflicht zum Schulbesuch: Da es sich ohne eine behördliche Anordnung aber nicht um eine gesetzliche Quarantäne handelt, besteht in diesen Fällen für Ihr Kind weiterhin die Pflicht zum Schulbesuch. Auch dabei sollte aber ganz besonders auf die Einhaltung der sogenannten AHA+L-Regeln geachtet werden" Steht ganz am Ende des Info-Blattes und betrifft die Kontaktpersonen. Geändert hat sich also nichts - meines Wissens nach. Quarantäne und ggf. Freitesten für positiv getestete Kinder und für die Kontaktpersonen weiter Schulbesuch.


alba75

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Wie jetzt? Also man muss in die Quarantäne, soll aber gleichzeitig in der Schule sein und die Schulpflicht erfüllen? Werden jetzt schon übernatürlich Fähigkeiten erwartet? An zwei Wochen gleichzeitig sein (also zuhause und gleichzeitig in der Schule?) Oder verstehe ich da was komplett falsch


alba75

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und es geht doch um das positive Kind?


Sabri

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Antwort auf Beitrag von alba75

Es geht um die Kontaktpersonen aus der Schule ( Kontakte länger als 10 Minuten ohne Maske, also zum Beispiel um Kinder, die beim Mittagessen nebeneinander gesessen haben). Als Kontaktperson muss sich das Kind privat bestmöglichst isolieren ( keine Vereine besuchen, keinen Spielbesuch einladen...), muss aber weiter zur Schule gehen.


alba75

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Danke für die nochmalige Aufklärung. Da stand ich jetzt wirklich auf dem Schlauch. Nicht mein Tag heute.


Gold-Locke

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Aber das ist doch nicht seit gestern neu. So ist es doch schon einige Wochen und eine wirkliche Quarantäne ist das nicht, da nur dies und das empfohlen wird. LG


Sabri

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Wir, anderer Regierungsbezirk, anderes Gesundheitsamt, haben bis vorgestern noch Kontaktermittlung betreiben und Nebensitzer in Quarantäne schicken müssen.


Gold-Locke

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Antwort auf Beitrag von Sabri

Ach, interessant. Ich dachte, dass "unsere" Regelung zumindest in ganz NRW gilt. Aber mich wundert langsam gar nichts mehr. Liebe Grüße, Gold-Locke