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Notbetreuung

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Mauz86

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Hallo, ich hoffe jemand kennt sich aus oder weiß wen man fragen kann. Ich lebe vom Ehemann und Vater meiner Kinder getrennt und lebe mit einem neuen Partner zusammen. Mein Ehemann darf die Kinder nur unter Aufsicht sehen, da gegen ihn ermittelt wird. Er kann und darf die Kinder also nicht allein betreuen. Ich fange im Januar eigentlich einen neuen Job an (Systemrelevant) mein Lebensgefährte hat keinen Systhemrelevanten Job. Der Kindergarten sagt, wir bekommen keine Notbetreuung weil wir nicht beide Systhemrelevant arbeiten. Mein Arbeitgeber sagt, ich muss arbeiten, weil mein Job Systhemrelevant ist. Sehe ich das richtig, dass jetzt mein Lebensgefährte zu Hause bleiben soll um meine Kinder zu betreuen? Sein Arbeitgeber will ihn aber nicht frei stellen.... was ist denn jetzt richtig.... ?


Mugi0303

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Antwort auf Beitrag von Mauz86

Kommt auf die Art der Arbeit bin und an. Bis du zum Beispiel Arzthelferin oder Krankenpflegerin oder so bekommt du hier Notbetreuung auch wenn der andere. Sorgebrechtigte nicht systemrelevant ist. Aber du hast dich sicher alleiniges Sorgerecht oder? Dann kommt es auf den Vater gar nicht an. Dein Partner ist nicht sorgebrechtigt und zählt meines Erachtens da gar nicht. Hast du das Formular schon da? Daran orientieren und entsprechend ausfüllen und Kind dann im Januar abgeben. Auch wenn ich es natürlich im Sinne der Kontaktreduktion besser fände wenn dein Partner das Kind betreuen könnte. Mugi


oktopus

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Antwort auf Beitrag von Mugi0303

Die Notbetreuungsregelung ist glaub ich von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier bei uns (BW) kam es zuletzt darauf an, ob ein AN präsenzpflichtig ist. Da mein Mann dauerhaft im Homeoffice ist, haben wir da keine Chance. Aber Nachfragen und insistieren hilft sicher. Alleinerziehende hatten hier im Frühling einen Anspruch.


Schnegge89

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Antwort auf Beitrag von Mauz86

Kommt auf den genauen Wortlaut der Verordnung in eurem Bundesland an. Zum Beispiel: Nicht jeder, der in Sachsen systemrelevant im April war, hat ab Montag auch Anspruch. Bei manchen Berufen müssen beide systemrelevant arbeiten, bei manchen (v.a. Polizei, Feuerwehr, Arzt, Pflege, Kita) reicht einer. Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, ist es egal, was dein Mann bzw der Vater der Kinder macht. Bei uns ist es auch so formuliert, dass bei geteiltem Sorgerecht der Beruf desjenigen entscheidend ist, der zum Zeitpunkt der Betreuung gerade verantwortlich ist. (So wird z.B. versucht, dem wechselmodell Rechnung zu tragen).


Felica

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Sie scheint aber nicht das alleinige Sorgerecht zu haben. Sie schreibt nur ihr noch-Ehemann darf die Kinder nicht alleine sehen. Ist also sogar offiziell noch verheiratet. In der Konstellation verwundert mich die Aussage der Kita wenig. Da bleibt nur noch einmal mit der Leitung sprechen oder auch mit dem JA.


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von Mauz86

Bitte wende dich ans Jugendamt.