Elternforum Coronavirus

Nochmal wegen AU/Quarantäne s.u.

Nochmal wegen AU/Quarantäne s.u.

Emmi77

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Bei uns ist es ja nun eindeutig. Wir sind krank und benötigen eine Au - Bescheinigung. Ist auch alles geklärt. Aber was mich interessiert : unterscheidet sich die Leistung in Quarantäne von der lohnfortzahlung? Wird beides auf die 6 Wochen angerechnet? Oder zählt eine Au NACH Quarantäne von "vorn"? Das haben wir uns hier gerade gefragt


mutti6

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Antwort auf Beitrag von Emmi77

Lohnfortzahlung bei Quarantäne kommt aus einem anderen Topf aus bei AU, denke, dass es nicht gegenseitig angerechnet wird.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Emmi77

Quarantäne sind ja „nur“ 14 Tage. Da galt bisher die Lohnfortzahlung. Krank mit AU sind 6 Wochen Lohnfortzahlung. Du bist jetzt vorrangig krank in AU. Bist Du über die 14-tägige Quarantäne krank wäre das dann die dritte Woche krank. Spannend wird es, als Ungeimpfter, wenn Du innerhalb der 14-tägigen Quarantäne nicht mehr AU bist. In BaWü würdest Du dann keine Lohnfortzahlung mehr bekommen.


Emmi77

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Antwort auf Beitrag von Caot

Was ist, wenn man zb 14 Tage Quarantäne hat ohne au und sich danach nicht gesund fühlt und zum Arzt muss. Zählt dann die Quarantäne mit? Diagnose ist ja trotzdem immer corona


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Emmi77

Die Diagnose ist Covid-19. Corona positiv heißt ja nicht zwingend krank. HIV positiv kann man auch sein, ohne an Aids erkrankt zu sein. So würde ich das sehen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Emmi77

Nein, es zählt der Tag ab AU. Rückwirkend darf ein Arzt nicht krankschreiben.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Emmi77

Du meinst man ist 14 Tage in Quarantäne und stellt am Tag 15 fest, dass man krank ist und geht erst dann zum Arzt für eine AU? Dann hat man ungeimpft 14 Tage kein Geld bekommen und bekäme es ab Tag 15 mit dem ersten Tag der AU. Rückwirkend die 14 Tage Q wird der Arzt keine AU ausstellen.


drosera

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Antwort auf Beitrag von Caot

Da vermengst du aber nun einiges! Bisher galt: Ist man in Quarantäne, ohne krank zu sein und kann nicht arbeiten, dann bekommt man dennoch sein Geld vom AG. Dieser kann sich das Geld vom Bundesland erstatten lassen. Meines Wissens gibt es da keine Obergrenze. Es gab ja schon Personen, die erst nach 5 Wochen aus der Quarantäne entlassen wurden. Merkt man nach der Quarantäne, dass man sich nicht gut fühlt und nicht arbeitsfähig ist, dann geht man zum Arzt und bekommt eine AU. Die gilt auch nicht rückwirkend (naja, manchmal einen Tag). Man bekommt in den ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung von AG, dieser lässt sich das über die Krankenkassen erstatten Zusätzlich ist in Diskussion und in einigen Bundesländern in Planung, in naher Zukunft für Ungeimpfte in Quarantäne das Gehalt eben nicht zu erstatten. Das ist dann bundeslandabhängig. Im Infektionsschutzgesetz ist die Grundlage übrigens unabhängig von Corona "wenn eine Quarantäne durch Impfung hätte vermieden werden können". Wenn das die Rechtsgrundlage sein soll, dürfen Geimpfte zugleich nicht mehr in Quarantäne geschickt werden. In RLP bereitet man sich darauf in den Regeln für Schüler schon vor. Ein geimpfter Schüler geht quasi nicht mehr in Quarantäne


Caot

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Antwort auf Beitrag von drosera

Was bisher galt ist egal. Es gilt was aktuell gilt. In BaWü ist nix mit Lohnfortzahlung im Quarantänefall, seit 15.09. In welchen BL nun was konkret gilt, muss man immer vor Ort eruieren. Außerdem kann ich nun mal nicht jeden möglichen Fall einer Q aufschreiben. Das eine Q auch über 14 Tage gehen kann sollte logisch sein.