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Nochmal Familienbonus - was bedeutet nun Versteuerung?

Nochmal Familienbonus - was bedeutet nun Versteuerung?

Atombiene

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Meine Frage steht ja schon oben. Ich kann auf die Schnelle nichts aufschlussreiches dazu finden... In den Medien wird oft erwähnt, dass der Bonus versteuert wird. Hat sich hier damit schon jemand auseindergesetzt? Was genau soll das bedeuten? Wird er im Rahmen des Progressionsvorbehalts (der greift zumindest bei Kindergeld nicht) auf das Einkommen angerechnet? Oder als Einkommen versteuert? Oder will man einfach nur darauf hinweisen, dass bei Familien, bei denen der Kinderfreibetrag zum Zuge kommt, der Bonus quasi verpufft? Ich finde irgendwie nichts konkretes. Würde mich aber schon interessieren.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Atombiene

Letzteres in deiner Aufzählung. Weshalb einige Politiker den Bonus als Mogelpackung sehen.


Ellert

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sprich je nachdem hast Du 300.- mehr und bei der steuererklärung musst Du es zurückzahlen weil eben Kindergeld nicht günstiger kommt ? dagmar


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich hab keine Ahnung. Wir fallen unter die Geringverdiener, da greift der Freibetrag nicht. Mich "ärgert", dass der Bonus jetzt erst im September ausgezahlt werden soll. Denn auch wir kämpfen gerade wegen Corona um jeden Cent, drehen gerade alles 5mal um. Was nützt es uns, dass wir Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen können, wenn das ganze jetzt schon knapp 10 Wochen mit der Bearbeitung dauert? Ohne Bewilligungsbescheid gibt es kein Geld. In ein/zwei Monaten bringt mir eine Nachzahlung auch nichts, denn das Geld ist JETZT knapp. Auch wenn es undankbar klingt, uns hätte der Bonus nächsten Monat sehr geholfen *seufz*


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Atombiene

Ich versuche es mal zu erklären: Jeder Kindergeldberechtigte bekommt das Kindergeld + Bonus ausbezahlt. Dann folgt das die Einkommensteuererklärung mit einer Günstigerprüfung Das zu versteuernde Einkommen wird ermittelt und die Steuer wird berechnet zweimal berechnet. Einmal als Bemessungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen z.B. 24.000,00 € = Steuer 1094,00 € Einmal als Bemessungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen abzüglich des Kinderfreibetrages 24.000,00 ./. 7428 = 16.572,00 € = Steuer 0,00 € Durch die Berechnung ergibt sich dass die Ersparnis durch den Steuerfreibetrag nur 1094,00 € ergibt, daher ist das Kindergeld 2.448,00 € + Bonus 300,00 € höher, als die Steuerersparnis. Je höher das zu versteuernde Einkommen ist umso höher wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Steuerersparnis höher ist als das ausgezahlte Kindergeld. Höhere Einkommen erhalten, also durch die gesparte Einkommensteuer sogar mehr Geld als niedrigere Einkommen. LG Goldbear


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Goldbear

Nachtrag Man erhält entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag, beides zusammen geht nicht. Es wird immer die günstiger Variante genommen


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Goldbear

Kindergeld oder Kinderfreibetrag aber wie gesagt wer den Freibetrag bekommt müsste ja dann die 300.- pro Kind ans Finanzamt zurückzahlen


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Nein, entweder die Steuerersparnis durch den Freibetrag ist höher als Kindergeld + Bonus oder das ausgezahlte Kindergeld + Bonus ist höher. In beiden Fällen behält man den Bonus


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Goldbear

Wenn man aber den Freibetrag bekommt, ist man ja vorher schon besser dran! Nur diejenigen, bei denen das Kindergeld „besser“ ist, profitieren von den 300 €. Die andern haben eh schon mehr.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

In meinen Augen hätte man den auch einkommensbezogen gewähren können wie früher das Erziehungsgeld dagmar


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Ist das nicht egal ob man eh schon mehr hat, oder das Kindergeld + Bonus erhält. Ich habe es mal in einen Onlinerechner eingegeben: zu versteuerndes Einkommen Ehepaar ein Kind 90.000,00 Einkommensteuer ohne Kinderfreibetrag 21.350,00 € Einkommensteuer mit Kinderfreibetrag 18.442,00 € Differenz 2.908,00 € Kindergeld 2.448,00 + 300,00 2.748,00 € Steuerersparnis ist höher um 160,00 € Mein zu versteuerndes Einkommen liegt z.B. bei ca. 68 % des Einkommens. Bei 90.000,00 € zu versteuerndes Einkommen, läge der Bruttoverdienst für ein Ehepaar mit einem Kind ca. bei 132.000,00 €. Das ist schon eine Hausnummer


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Ellert

sehe ich auch so


Atombiene

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Antwort auf Beitrag von Goldbear

Na, wie man die Günstigerprüfung berechnet, weiß ich Das hat aber nichts mit einer etwaigen Versteuerung zu tun. Deswegen irritiert mich diese Formulierung auch Aber gut, dann wird der Bonus eben nicht versteuert, sondern lediglich dem Kindergeld angerechnet. Das beruhigt mich. Eine Versteuerung hätte ich schon unverschämt gefunden.


Atombiene

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Antwort auf Beitrag von Goldbear

Ja, man erhält ihn. Bei Gutverdienern ist das aber eine Nullrunde, denn die bekommen dann 300 Euro weniger von der Steuer zurück. Ich teile da die Ansicht Ellerts, man hätte die Auszahlung einkommensabhängig gestalten können, um die bedürftigen Familien gezielter zu fördern. Aber das war ja gar nicht das Ziel, die Konjunktur soll lediglich angekurbelt werden.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Atombiene

Ich glaube die Bemerkung 'der muss versteuert werden' stimmt nicht. Das haben Leute geschrieben die keine Ahnung haben. Habe das selbst so in der Zeitung gelesen zuerst. Es wird wie sonst auch die Günstigerprüfung angewandt. Und da verpufft er bei uns zb. Würde ich ihn nur versteuern müssen bliebe ja zumindest ein Teil über. Am unsinnigsten finde ich allerdings dass er nicht auf einmal, sondern gedrittelt ausbezahlt wird. Ich glaube der erhoffte Effekt des Konjunkturaufschwungs ist damit zunichte gemacht. Die Leute würden ihn eher in Extras investieren wenn er auf einmal käme.


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Atombiene

Der Bonus geht sicher oft in irgendeiner Form direkt in den Konsum oder es werden liegengebliebene Rechnungen bezahlt. Ob es für die Konjunktur was bringt, wird sich beim Bonus und den anderen Maßnahmen zeigen. Ich bin eher skeptisch, auch in Bezug auf die Mehrwertsteuersenkung.


Atombiene

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich hatte ja zunächst die Befürchtung, dass er nicht nur dem Kindergeld angerechnet würde, sondern zusätzlich noch versteuert. Denn genau SO habe ich es in einem Zeitungsbericht gelesen und das hat mich doch stark verwundert. Aber jetzt bin ich schlauer


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Goldbear

Das ist schon klar. Bei mir kam das nur so rüber, wie wenn jeder was von den 300€ hätte. Hat er aber nicht, weil die höheren Einkommen jedes Jahr mehr haben, die mit Kindergeld aber nur dieses Jahr die 300€. Was ich aber völlig korrekt finde!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Er soll in zwei Raten ausgezahlt werden. September und Oktober.


lilly1211

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Ah interessant. Zuerst habe ich etwas von drei mal aufgeteilt gelesen. Vor dem Herbst zu Beginn des Schuljahres ist gut, viele Kinder haben da großen Bedarf an Kleidung. Und die Reisezeit ist vorbei, das Geld soll ja in Deutschland ausgegeben werden. Ich bin tatsächlich sehr gespannt ob es merkliche Effekte geben wird. Und was die Leute dann kaufen.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Goldbear

Das kannst du doch pauschal gar nicht sagen.


lilly1211

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Oh mein Gott. Ich habe selten so einen Unfug gelesen.


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

ist natürlich individuell


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Politik eben Da wird sicherlich noch ein paar mal was geändert werden. Also abwarten.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Ellert

man muss nichts zurückzahlen, sondern die Steuererstattung ist entsprechend geringer. Man hat auch keine Wahl zwischen Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Jeder kriegt zunächst Kindergeld. Nur in der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob der Freibetrag eventuell günstiger gewesen wäre und es gibt ggf. einen Steuererstattung, die jetzt durch die bereits ausgezahlten 300€ geringer ausfällt


Sabri

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Und genau das ist einer der Stellen, wo dem Staat die Kinder reicher Eltern mehr Geld wert sind. Es wird auch mehr Geld in einen Gymnasiasten investiert als in einen Hauptschüler. Kinder von Eltern mit höherem Einkommen sitzen häufiger im Gymnasium als in der Hauptschule.


Leena

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Warum findest Du das, was Goldbaer schreibt, wäre Unsinn?


Leena

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Natürlich kann man das pauschal nicht sagen. Aber es vermittelt so eine grobe Größenordnung. Ich habe eben mal nachgeschaut - bei uns macht das zvE auch knapp 70% unseres Bruttoeinkommens aus. Die Relation finde ich durchaus realistisch, die 132.000 € brutto können grundsätzlich durchaus hinkommen.


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

warum hältst du das für Unfug?


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Goldbear

Weil du unterstellst dass die abzusetzenden Kosten linear steigen wenn du über die 68 Prozent zu versteuerndes Einkommen von 90.000 auf 132.000 hochrechnest. Die Werbungskosten, Kinderfreibetrag etc steigen ja nicht linear an. Nur weil du zufällig 68 Prozent deiner Einnahmen als zu versteuerndes Einkommen hast kannst du nicht rechnen dass jemand der bei 90.000 zu versteuerndes Einkommen ist vorher 132.000 brutto verdient hat.


Leena

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Es sollte doch wohl nur eine Angabe zur Größenordnung sein, oder? Wenn ich mir mal diverse Bescheide anschaue (rein privat), komme ich auf Relationen zwischen Einnahmen (aus nichtselbständiger Arbeit, Rente, KapV) und zvE zwischen 66% und 78%. Damit wäre man - so größenordnungsmäßig - bei einem Bruttoarbeitslohn etwa zwischen 136.000 € und 115.000 €. Klar, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen etc.pp. steigen nicht linear an, ich habe auch schon Einkommensmillionäre gesehen, die bloß den WK-Pauschbetrag geltend machen. Oder jemand, der 50.000 € Krankheitskosten steuerlich absetzen kann. Natürlich kann man nicht sagen - bei einem zvE von 90.000 € muss man einen Bruttoarbeitslohn von rd. 130.000 € haben. Aber einen gewissen Anhaltspunkt für die mögliche (!) Größenordnung gibt es schon. Und ich finde es auch nicht verkehrt, mal diese Zahlen zu nennen, damit deutlich wird, dass man mit 90.000 € zu versteuerndem Einkommen schon kein ganz schlechtes Einkommen haben muss, also auch für einen Familienbonus im Zweifelsfall eben nicht angewiesen ist oder das Geld dringend bräuchte. Sonst bleibt doch nur hängen "mit 5.000 € brutto / 2.500 € brutto als AE habe ich vom Kinderbonus nix - was ein Beschiss!" - und genau das wäre ja nun grottenfalsch. :-)


As

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Antwort auf Beitrag von Sabri

Wieso? Ich hab die Rechnung wohl immer noch nicht ganz kapiert. Bedeutet das nicht, dass zwar alle das Geld kriegen, die mit hohem Einkommen es aber nur "scheinbar" kriegen, da sie dann eben bei der nächsten Steuererklärung weniger zurückkriegen? Ich hab das so verstanden und würde das gut finden, denn wer 90000€ zu versteuerndes Einkommen hat, braucht nicht dringend den Corona-Zuschuss. Irgendjemand schrieb hier, dass ja gerade die Familien, wo beide arbeiten, besonders belastet durch die Umstände waren. Naja, das Geld soll ja keine Entschädigung für Coronastress sein, sondern die Konjunktur ankurbeln und evt. Geringverdiener unterstützen. Ich denke mal, es mit dem Kindergeld auszuzahlen, ist der unbürokratischste und gerechteste Weg.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von As

Ob man nun formuliert mit der Steuer zahlt man die 300.- zurück oder bekommt weniger raus viele zahlen eh nach wegen der 3/5 Steuerklassenteilung Ich bin eher der Typ weniger bekommen und mehr Steuer zurück Eine Wahl haben wir eh nicht ich werde nicht mehr kaufen nur weil wir 600.- mehr bekommen dagmar


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Also ich finde es schon ungerecht, dass ich als Alleinerziehende von den Bonus quasi nichts habe, sondern es nur als vorgezogenen Steuerrückzahlung bekommen und Familien mit gleichem Einkommen den komplett erhalten. Dabei lag und liegt die Last dort auf zwei Schultern, was ich jetzt mit Homeoffice und Homeschooling alleine Schultern durfte. Da zeigt sich mal wieder deutlich, wie ungerecht das Ehegattensplitting ist.


Sabri

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Ja, das stimmt. Die Kinder Alleinerziehender sind dem Staat - finanziell - nichts wert. Zumindest dann, wenn das alleinerziehende Elternteil selber für den Lebensunterhalt aufkommen kann. Sie sind Kinder dritter Klasse. Aber das weiß und interessiert ja (fast) niemanden.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Sabri

Es wäre viel Aufwand gewesen aber man hätte in gewisser weisen den Betrag auf ANtrag mit Nachweis einer Bedürftigkeit, egal in welcher Weise, koppeln können. Ob nun jemand verheiratet mit 5 Kindern als Alleinverdiener bedürftig wäre, eine AE oder eine Familie mit 1 Kind und beide arbeiten und verdienen kaum was, alles besser als Giesskannenprinzip. AE zu sein ist ja nicht immer gleich arm, es gibt auch viele die verheiratet ganz ganz wenig haben. Und dann wären statt 300.- pro Kind ggf auch 800.- dringewesen und hätten da mehr geholfen... dagmar


memory

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich verstehe deine Argumentation nicht. Was ist denn dann zu bescheinigende Bedürftigkeit? Wer finanziell wenig hat , bekommt es doch. Es ist halt kein , " Eltern mussten die Kinder selbst versorgen Bonus" und für alle da.


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Leena

Guten Morgen, danke Leena, ja es sollte zum besseren Verständnis, eine Größenordnung sein. Viele setzen die Angaben, die im Netz unterwegs sind, immer mit dem Bruttolohn gleich und das ist ja nicht richtig. Da in diesem Einkommensbereich die monatliche Steuerersparnis schon höher als das Kindergeld ist, kann ich manche Diskussionen auch nicht ganz nachvollziehen. LG Goldbear


Ellert

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Antwort auf Beitrag von memory

Warums oll man Gelder ausgeben an diejenigend ie es nicht brauchen das dann indirekt wieder über die Steuergrenze zurückgerechnet werden wird? Bedürftig ist jemand der wirklcih kaum etwas an Einkommen hat so gabs früher auch Erziehungsgeld, nur für diejenigen die es dringend brauchten. Solche Kriterien kann man festegen , sprich Grenzen an Einkommen gibt es ja auch bei Kindergeld und Wohngeld. Mir kommt es vor wie ein Wahlkampfgeschenk und nicht mit dem Ziel den wirklich nun schwer betroffenen Familien zu helfen. Ich kenne in meinem spiessig-bürgerlichen Umfeld niemanden der so massive Einbussen hatte durch Corona dass er Probleme bekommen hat oder hätte aber es gibt auch AE oder Familien die mit Mindestlohn auf Kurzarbeit fallend massive Probleme haben Technik für Kinder auf Pump kaufen müssen etc, da wären dann 600.- pro Kind gut angelegt sprich was ich für die einen nicht brauche kann ich den anderen mehr geben was ist daran so schwer zu verstehen ? Frage des Ansatzes, bedürftige Familien unterstützen oder Konjunktur ankurbeln, mir wäre der erste Ansatz lieber gewesen. Ich sage es Dir auch offen, wir brauchen diese Gelder nicht viele hier auch nicht wenn man es mitliest ich hätte meine 300.- daher indirekt jemand anders geben können der es braucht.


memory

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Wie gesagt, die die wenig Einkommen haben, bekommen es doch. Und die die es nicht brauchen und trotzdem bekommen , stecken es (vielleicht) wieder in die Wirtschaft. Ein wirkliches " Problem " sehe ich da nicht.