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Noch mehr Quarantänefragen - Schule Bayern

Noch mehr Quarantänefragen - Schule Bayern

kanja

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Mein Sohn ist seit einer Woche in angeordneter häuslicher Quarantäne wegen eines positiven Falls in einem seiner Kurse (Q12, Bayern). Er hat jetzt ein negatives Testergebnis (Test von uns selbst veranlasst, das Gesundheitsamt hat sich nie gemeldet und ist auch nicht erreichbar). Klar, in die Schule darf er erst nach dem Ende der offiziellen Quarantäne wieder. Darf er aber sonst raus, einkaufen etc.? Er gefährdet ja niemanden.


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von kanja

da gibt es auch nix zu diskutieren. Keiner weiß wann wo wie der Test war, ob er nicht doch 2 Tage später ansteckend ist und und und. Gesundheitsamt hat gesagt bleib 14 Tage zu Hause, da bleibt man 14 Tage zu Hause. Ich persönlich finde die Idee mit den 5 Tage zu Hause dann Test und ist dieser negativ darf man wieder raus auch besser. Aber es ist wie es ist.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von kanja

huhu Bayern ist ja nicht der Rest der Republik aber bei uns (Brb)kann man mit einem negativen Ergebnis versuchen die Quarantäne vorzeitig beenden zu lassen, würde mal hinmailen und den Fall schildern. Alelrdings auch ist er Test sofort nach Kontakt nicht aussagekräftig, 5 Tage nach Kontakt wäre da sinnvoll) Raus darf er definitiv nicht, Quarantäne heisst daheimbleiben ausser es ist aufgehoben dagmar


kanja

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Man kann die Quarantäne nicht aufheben lassen, das ist mir klar. Der Test war 6 Tage nach Kontakt und er hat definitiv nix. Wie gesagt, er ist KP1, das Gesundheitsamt hat sich aber nie bei uns gemeldet und auch keinen Test angeordnet. Da kommt auch sicher nichts mehr. Ich habe seit letzten Freitag Dutzende Male versucht, das Gesundheitsamt telefonisch zu erreichen und auch Mails hingeschrieben, man kommt nicht durch und bekommt keine Antwort. Das schreibt die Schule inzwischen auch schon in den Mails. Die Quarantäne wurde pauschal über die Schule angeordnet.


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Meine Lütte war in Quarantätne, mit negativ Test. Die Aufhebung kam erst 4 Tage danach vom Amt, vorher durfte sie nicht raus. Insgesamt waren es knapp 10 Tage. LG


Mitglied inaktiv

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Also ist es eine nicht vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne. Da würde ich in der Situation meine Kinder spazieren gehen lassen ohne Kontakt zu anderen Menschen. Also den Gang uns Eck, damit sie mal raus kommen. Shoppen und anderes nicht.


Ichx4

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Antwort auf Beitrag von kanja

Wenn sich das Gesundheitsamt nie gemeldet hat, wer hat dann die Quaratäne festgelegt. Das kann doch nur das Gesundheitsamt.


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von kanja

Wenn die Quarantäne von der Schule angeordnet wurde, dann frag doch da mal nach. Das Gesundheitsamt scheint davon ja nichts zu wissen, ist also Schulsache.


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Goldbear

Nachtrag: ohne offizielle Quarantäne vom Gesundheitsamt kann er selbstverständlich raus. Diese Quarantäne betrifft dann nur die Schule. Sonst wäre ja vom Gesundheitsamt eine Quarantäne ausgesprochen worden. Solange es nur die Schule ausspricht, gilt das auch nur für genau diesen Bereich.


kanja

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

die Quarantäne erlassen. Also die Schule hat alle Betroffenen informiert und den Quarantänezeitraum festgelegt. Wir haben alle Infos nur von der Schule bekommen, nie direkt vom Gesundheitsamt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kanja

Und frag da nach. Ich kriege so einen Hals bei dieser uneinheitlichen Handhabe und Gemurkse. Dann wundern sie sich, wenn die Leute nicht mehr so mitspielen


Petra28

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Antwort auf Beitrag von kanja

War jemand bei euch daheim? Ansonsten: Solange die Quarantäne nicht aufgehoben wurde, darf er nicht raus.


kanja

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Mein Sohn war bei der Kinderärztin beim Testen. Die kennen das Drama mit dem Gesundheitsamt schon. Er kann da zu Fuß hingehen und die machen das in der Mittagspause, ohne Kontakt zu anderen Patienten. Er hat also niemanden gefährdet. Ich gehöre selbst zur Risikogruppe und betreue meine 83jährigen Eltern, ich wollte einfach Gewissheit haben. Es ist hier übrigens nicht mehr so, dass die Einsatztruppe nach Hause kommt, sondern das Gesundheitsamt schickt einen auch irgendwo hin (wenn man denn mit denen in Kontakt ist, was mir ja nicht gelungen ist).


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von kanja

Bei uns an der Schule wurde vom Gesundheitsamt ein Massentest durchgeführt. Die Kinder mussten an dem Tag dann kurz in die Schule fahren, alles natürlich zu festgelegten Zeiträumen. Die Bescheide gab es dann per mail über die Schule an die Schüler versandt. Der Klassenlehrer bzw. die Schulleitung waren im Ständigen Kontakt mit dem Gesundheitsamt. Auch am Wochenende gab es immer mehrmals am Tag Neuigkeiten von der Schule. LG


kanja

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Antwort auf Beitrag von Maxikid

So hätte ich das auch gut gefunden. Von der Schule fühle ich mich gut betreut und informiert, leider nicht vom Gesundheitsamt.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von kanja

Hier wäre das nicht erlaubt gewesen. Wenn das Gesundheitsamt das so anordnet, steht das auf einem anderen Blatt. Ich würde nicht weiter insistieren, sondern deinen Sohn die Zeit absitzen lassen.


kanja

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Ja, das werde ich tun.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von kanja

Kinder mussten hin in Zeitfenstern...


Trini

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Antwort auf Beitrag von kanja

Ich sehe einen Widerspruch: "in angeordneter häuslicher Quarantäne" vs. "das Gesundheitsamt hat sich nie gemeldet" Die Quarantäne wird doch vom Gesundheitsamt angeordnet???? Trini


kanja

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Antwort auf Beitrag von Trini

Gut erkannt. Das Gesundheitsamt hat das quasi über die Schule ausrichten lassen. Die Mails kamen immer alle von Schule, da stand halt drin "wie mit dem Gesundheitsamt abgestimmt ..." oder so.


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von kanja

so war das bei uns auch. Alle Infos kamen vom Gesundheitsamt an die Schule und wurden dann an uns weiter geleitet. Erst am Testtag, bekam mein Kind ein offizielles Schreiben vom Gesundheitsamt mit. LG maxikid


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Trini

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Felica

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Antwort auf Beitrag von Trini

So sieht es aus. Die TE verwechselt denke ich mal Quarantäne mit Betretungsverbot. Eine Quarantäne kann nur behördlich angeordnet und aufgehoben werden. Das kann eine Schule gar nicht. Die können aber ein Betretungsverbot aussprechen. Was sie wohl gemacht haben.


kanja

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Antwort auf Beitrag von Felica

In den Mails der Schule, und das waren viele, stand jeweils "auf Anordnung des Gesundheitsamts" oder ähnlich. Es hingen auch jeweils Merkblätter des Gesundheitsamts an, wie im Falle einer Quarantäne zu verfahren ist. Auf diesen Merkblättern gab es Telefonnummern und Mailadressen. Diese habe ich seit letzten Freitag versucht zu kontaktieren, erfolglos. Heute kam wieder ein eine Mail der Schule, mit einer Namensliste der Schüler, für die die Quarantäne ab morgen aufgehoben ist. Dies wieder nur in Weiterleitung der Anordnung des Gesundheitsamts. Es gab zwei Fälle, mein Sohn war bei der zweiten Tranche und ist noch bis einschließlich nächsten Dienstag in Quarantäne. ich verstehe, dass sich das alle schwer vorstellen können, aber die Schule hat sogar selbst mehrfach geschrieben, dass sie die Frustration der Eltern verstehen kann, dass das Gesundheitsamt nicht erreichbar ist.


Felica

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Antwort auf Beitrag von kanja

Dann wende dich eine Etage höher, notfalls auch an die Medien.


Philo

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Antwort auf Beitrag von kanja

Gesundheitsamt anrufen, Fall schildern, Antwort abwarten und befolgen.


kanja

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Antwort auf Beitrag von Philo

Hast du meine Antworten gelesen? Man erreicht niemanden beim Gesundheitsamt, die Telefonnummer ist durchgehend besetzt. Natürlich war das mein erster Weg. Eine Mail an deren extra für Kontaktpersonen 1 eingerichtete Mailadresse ist seit Montag unbeantwortet. Wenn ich die erst erreiche, wenn die Quarantäne um ist, nützt es mir auch nichts mehr.


Felica

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Antwort auf Beitrag von kanja

Nein. Solange das Amt die quarantäne nicht aufhebt, was meist bedeutet das die 2 negative Tests wollen, muss er in Quarantäne bleiben. Irgendwann werden die sich ja gemeldet haben. Sonst wäre er nicht in Quarantäne.


kanja

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Antwort auf Beitrag von Felica

Siehe oben, das Gesundheitsamt hat sich bei niemandem, und es sind ca 120 Schüler in der gesamten Q12, persönlich gemeldet. Es werden keine Tests verlangt, nicht einer und schon gar nicht zwei. Die Quarantäne wurde per Mail von der Schule im Auftrag des Gesundheitsamts angeordnet Ich vermute, dass das Gesundheitsamt derart überlastet ist, dass sie einfach über die Schule zwei Wochen pauschal Quarantäne anordnen und hoffen, dass es sich damit erledigt hat.


kanja

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Antwort auf Beitrag von kanja

Ich korrigiere: ich vermute, dass sie sich bei niemandem gemeldet haben. Zumindest bei keinem der Kontakte meines Sohnes.


Felica

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Antwort auf Beitrag von kanja

Schau mal hier: https://www1.wdr.de/daserste/monitor/extras/pressemeldung-toennies-100.html Das gibt hier richtig Stress aktuell. Weil hier auch die rechtlichen Quarantänebeschränkungen nicht eingehalten wurden.


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von kanja

Die Landeshauptstadt München verweist auf die Hausärzte, hier wohl die Kinderärztin: "Anders verhält es sich, wenn Sie ein negatives Testergebnis hatten, aber als enge Kontaktperson eines Corona-Erkrankten vom Referat für Gesundheit und Umwelt unter häusliche Quarantäne gestellt wurden: Unter der Voraussetzung, dass Sie am Ende der 14-tägigen Quarantäne über mindestens zwei Tage symptomfrei sind, können Sie die Quarantäne selbstständig ohne Rücksprache mit dem Gesundheitsamt beenden. In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit Ihrer/m Hausärzt*in auf." Liest sich so, als müsste dein Sohn wirklich 14 Tage in Quarantäne bleiben. Vielleicht kannst du es einmal beim LGL versuchen: 09131 6808-0 Das wäre einfach einmal ein Versuch.


kanja

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Ich habe mich jetzt damit abgefunden, dass die Quarantäne zwei Wochen bestehen bleibt. Angesichts der Tatsache, dass wir 10 Tage nach Kontakt immer noch nicht vom Gesundheitsamt kontaktiert wuurden, bin ich sehr froh, dass die Kinderärztin den Test so schnell und unkompliziert abgewickelt hat. Siehe Artikel br oben.