Elternforum Coronavirus

Neuregelung schulische Notfallbetreuung Baden-Württemberg

Neuregelung schulische Notfallbetreuung Baden-Württemberg

SybilleN

Beitrag melden

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/ "In unterrichtsfreier Zeit kann eine Notbetreuung an Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren für teilnahmeberechtigte Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7 sowie aller Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren durch Schulträger oder Träger von Betreuungsangeboten durchgeführt werden. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist, deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben, und hierdurch an der Betreuung gehindert sind, oder die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind. Satz 2 Nummer 2 gilt auch, wenn eine Person alleinerziehend ist und sie die übrigen Voraussetzungen des Satz 2 Nummer 2 erfüllt. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist. Die Notbetreuung findet in der Regel zu den Zeiten statt, in denen an den Einrichtungen Unterricht oder ergänzende Betreuung stattfindet. Sie findet in möglichst konstant gleich zusammengesetzten Gruppen an der jeweiligen Einrichtung, die das Kind oder die jugendliche Person bisher besucht hat, statt. Solche Notbetreuungsangebote sind mit einer maximalen Beteiligtenzahl von zwölf Personen im Innenbereich und 18 Personen im Außenbereich gestattet. Bei der Bemessung der Beteiligtenzahl nach Satz 7 werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Betreuungskräfte zusammengezählt."


Shanalou

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von SybilleN

Was war vorher anders?


Loretta1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Shanalou

Bei uns wurde wieder geschrieben, dass wir die Kinder möglichst NICHT schicken sollen, auch wenn beide berufstätig sind. Andere Lösung finden "werden Sie kreativ", wir wollen unser Personal schützen und die Pandemie eindämmen. Heißt für mich: ich hätte ein schlechtes Gewissen, die Kinder anzumelden ! Das war auch schon von Dez - März so..... man sollte sich andere Lösungen suchen. Ich glaub das liegt viel an der Stadt und Schule, bei Bekannten waren die Kinder durchweg in der Notbetreuung, obwohl sie nur 40% arbeitet... Lg, Lore


Tigerblume

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Shanalou

Jeder der Bedarf anmeldet war berechtigt.


Sille74

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Hier hat man schon immer eine Arbeitgeberbescheinigung benötigt, dass man unabkömmlich ist bei der Arbeit. Außerdem musste man schon immer mit seiner Unterschrift bestätigen, dass man keinerlei sonstige Betreuungsmöglichkeiten für seine Kinder während der Arbeitszeit hat.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von SybilleN

Das war bei uns schon immer recht locker an der GS. Zuletzt war 1/3 Schüler in der "Notbetreuung". V.a. aus Klassen, in denen die Lehrer keine Videocalls etc angeboten haben. Zur Öffnung selbst waren dann da Wechselunterricht und einige blieben ganz daheim, kaum mehr Kinder, nur etwas besser sortiert.