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Neues Urteil zum Mindestabstand

Neues Urteil zum Mindestabstand

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Wenn mehrer Personen sich zufällig treffen und mit Mindestabstand unterhalten, verstösst das nicht gegen die C-Richtlinien. Wenn man ein Bussgeld bekommt, kann man dagegen vorgehen. Sagt das OLG Koblenz. Begründung: "Der in der Corona-Bekämpfungs-Verordnung verwendete Begriff der „Ansammlung“ bedürfe einer einschränkenden verfassungskonformen Auslegung, die das öffentliche Interesse daran, eine weitere Ausbreitung des Infektionsgeschehens zu verhindern, in einen angemessenen und vernünftigen Bezug zu den Bedürfnissen und unantastbaren Rechten der Bürger setze. Ausgehend hiervon sei bei der Beurteilung, ob eine „Ansammlung“ vorliegt, zum einen maßgeblich, ob dem Zusammentreffen die Absicht zugrunde liegt, sich für einen längeren als nur flüchtigen Moment gemeinsam an einem bestimmten Ort aufzuhalten. Durch dieses Kriterium werde vermieden, dass die rein zufällige gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Personen, wie sie beispielsweise beim Einkaufen des täglichen Lebensbedarfs oder bei einem Spaziergang entstehen könne, zur Ordnungswidrigkeit werde. Zum anderen sei entscheidend, dass bei dem Zusammentreffen der durch die Verordnung vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten werde" (https://olgko.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/covid-19-ein-kurzes-zusammentreffen-mehrerer-personen-zum-austausch-von-begruessungen-oder-aehnlichem/) Finde ich ganz spannend - man trifft zufällig jemanden und wechselt ein paar Worte.


Caot

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

Ich habe den Bericht dazu bereits gelesen und stelle fest, dass scheinbar das Ordnungsamt nichts mehr zu tun hat, außer zu beobachten ob sich unerlaubt 4 Personen mit Maske und Abstand mehr als 2 Minuten vorm Supermarkt stehend unterhalten. Was macht Corona mit uns? Wie wäre es vor Schulen rigoros die Geschwindigkeit zu kontrollieren, die Hundebesitzer zum aufsammeln ihrer Hundehaufen zu animieren vor allem vor Kindergärten oder die Behindertenstellplätze nach Falschparkern abzugrasen.


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von Caot

zieht man kurz Maske runter um ein Schluck Wasser zu trinken da rennt schon einer. Neulich über die Straße fast vom Bus erwischt wurde. Auf der anderen Straßenseite stand eine Frau ohne Maske.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Mir kam Letztens jemand entgegen und weit weg zog er schon seine Maske aus der Tasche und vor das Gesicht.... Gleicher Mann steht aber ohne Maske am Gartenzaun wenn jemand kommt und quatscht mit dem.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von N.BADER

Na da bin ich doch mal wieder froh, dass ich "auf dem Dorf" wohne. Natürlich unterhalte ich mich auf dem Spaziergang mit der Freundin mit der entgegenkommenden Familie. Mit etwas Abstand, weniger wegen der Vorschrift sondern wegen des Virus. Oder auf dem Parkplatz, wobei hier selten viele zusammen kommen... Dass in so einer Situation jemand ein Knöllchen erstellen könnte, auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen. Auch wenn dieser "flüchtige Moment" Auslegungssache sein kann