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Neue Regelungen, aber wie soll das funktionieren?

Neue Regelungen, aber wie soll das funktionieren?

u_hoernchen

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Angeblich wurde ja heute beschlossen, dass man ein Bußgeld von 50 € zahlen muss, wenn man seine Kontaktdaten im Restaurant nicht korrekt hinterlässt. Aber wie wollen sie mich dann finden, um das Geld ein zu sacken? *kopfkratz* Des weiteren beschwerte sich jemand von der Hamburger Gesundheitsbehörde, dass manche Leute nur ihre Telefonnummer hinterlassen. Man könne sie ja dann gar nicht kontaktieren, wenn man keine Adresse hat. Auch das erschließt sich mir nicht ganz.. Will das Gesundheitsamt allen Ernstes mich lieber zu Hause aufsuchen, als mich anzurufen??? Vielleicht kann mir da jemand auf die Sprünge helfen? (Und bitte keine Diskussion darüber ob man korrekte Kontaktdaten überhaupt hinterlässt, das hatten wir ja schon zur Genüge) Ulrike


Sonnenkäferchen

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Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Ich habe es so verstanden, dass der Gastronom die Strafe zahlen muss. Der darf bei Zweifeln an der Echtheit der Daten die Identität kontrollieren. Telefonnummer ist halt oft falsch oder wird gewechselt, Adresse eher nicht so schnell. Und ja, wenn jemand telefonisch nicht erreichbar ist, wird bei Bedarf durchaus ein Hausbesuch gemacht.


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

Innerhalb der Aufbewahrungsfrist von 4 Wochen wechseln viele ihre Telefonnummer? Das glaube ich nun nicht. Mir erschließt sich nicht, welche Rechtsgrundlage den Gastronom dazu ermächtigen soll, meine Identität zu überprüfen. Das ist wieder so ein Schnellschuss, der innerhalb kürzester Zeit gerichtlich gekippt wird.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Du MUSST deine Identität gegenüber dem Wirt nicht nachweisen. Der Wirt MUSS dich nicht bewirten. Relativ einfach.


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Dann warten wir einfach ab... Ich bin sehr sicher, dass das sehr bald gerichtlich geklärt wird.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Was soll da gerichtlich geklärt werden? Der Wirt kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Gäste falsche Angaben machen, da er es nicht überprüfen darf. Ich denke, das die Ordnungsämter noch mehr Arbeit bekommen, wenn sie Stichproben machen sollen. Gerichtlich sehe ich da nichts.


Momvon3

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Was glaubst du denn wer das qm-ladenflache-pro-kunde (keine Ahnung wie das hieß) gekippt hat? Richtig, ein Gericht! Wir sind in Deutschland.


knödelchen00

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Das glaube ich auch, dass das gekippt wird! Und wenn die Gastronomie, die ja nun sehr unter den Maßnahmen gelitten hat/leidet, nun wieder dafür die Zeche bezahlen soll, wird es sich manches Restaurant/ Kneipen überlegen ... Ich würde definitiv schließen! Ist doch alles Käse!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Bussgeld bei Falschangaben? Wer ist für die Daten verantwortlich? Generell die Datenzettel?


Himbeere2008

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Antwort auf Beitrag von knödelchen00

Ich zeige garantiert keinen Ausweis vor. Heute oder morgen wird schon ein pfiffiger Anwalt Klage dagegen erheben.

Bild zu

Caot

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

sondern um das vermeiden von bewusst falschen Namen, wie eben "Mickey Maus". Hier schrieb ich schon einmal, dass man das als Gastronom durchaus bewusster angehen kann und seine Sorgfaltspflicht, auch ganz ohne die Vorlage des Personalausweises, aktiviert. Das so etwas geht, beweisen viele Gastronomen vorbildlich. Dann kann man natürlich immer noch Erna Maier angeben, aber zumindest ist die Hemmschwelle höher wenn der Gastronom den Zettel überfliegt und verdächtige Namen hinterfragt. Zumindest sollte es dann aber keine 50 Mickey Mäuse mehr geben, die die Lokalität besucht haben.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

Nicht der Gastronom sondern der Gast wenn er erwischt wird.


cube

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Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Das ist ja das Problem. Einerseits heißt es, im Rahmen des Hausrechtes dürften Wirte durchaus die angegebenen Daten kontrollieren - also im Zweifel den Ausweis zum Abgleich verlangen. Andererseits darf eine echte Ausweiskontrolle eben nur durch die Polizei (andere Behörden) vorgenommen werden. Läuft also darauf hinaus, dass der Wirt die Angaben eigentlich sofort checken muss und bei Verdacht auf Falschangabe einen Nachweis zum Abgleich einfordern sollte - will der Gast dem nicht nachkommen, müsste/könnte er ihn des Lokals verweisen. Nur: dann kann der Gast natürlich sagen: hey, ich muss einem Wirt meinen Ausweis nicht zeigen - und weil ich das nicht muss, darf der Wirt mich auch nicht deswegen rauswerfen. Und mir auch nicht einfach unterstellen, ich hätte falsche Angaben gemacht und mich deswegen rauswerfen. Der Wirt kann aber zumindest sagen, er hätte sich bemüht, die Daten zu checken - dann kann er ja nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Ich bin gespannt, wann es zum ersten Gerichtsstreit deswegen kommt.


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von cube

ob manche Leute wissen was sie mit ihrer Dummheit anrichten?


crisgon

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Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Nur zu meinem Verständnis: wenn der Wirt einer Kneipe einem Jugendlichen nach dem Ausweis fragt, weil ab einer bestimmten Uhrzeit nur Volljährige rein dürfen, das ist erlaubt. Der Jugendliche muss seinen Ausweis nicht zeigen, dann darf er halt nicht rein. Was ist jetzt der Unterschied? Der Wirt bittet dem Kunden einen Zettel mit seinen Kontaktdaten auszufüllen und den Ausweis zu zeigen. Wer nicht will, muss nicht, kommt aber nicht rein. Genauso die Kassiererin, die bei Alkoholkauf oder Zigarettenkauf nach dem Ausweis fragen darf. Ich sehe das rechtliche Problem nicht.


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Wäre ich Gastwirt würde ich das kontrollieren. Die Leute sollen mal darüber nachdenken das sie mit ihrem egoistischen Verhalten den Gastwirten damit am meisten schaden.


Häsle

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Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Das ist schwachsinnig, solange man die Wirte nicht gleichzeitig ermächtigt und verpflichtet, die Ausweise zu überprüfen. Sonst bin ich halt statt Wonderwoman Saskia Berger aus München.


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Im Restaurant wo mein Bruder arbeitet, machen sie das so. Der Kunde kommt und wird höflich drum gebeten sich in eine Liste einzutragen und den Perso zu zeigen. Weigert sich der Kunde, bekommt er halt keinen Tisch. Die wenigsten haben damit ein Problem. Die Datenzettel kommen dann in einen Ordner und wenn die Aufbewahrungsfrist rum ist, werden die Zettel fachgerecht entsorgt. Fertig. Das Restaurant läuft trotzdem ganz gut. Man musste ja Tische reduzieren um den Abstand einzuhalten. Da müssen sogar so schon Leute abgewiesen werden, weil alle Tische belegt waren.


Häsle

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Antwort auf Beitrag von HSVMarie

Das finde ich super. Man könnte das auch als Werbung nutzen. Die einen werben damit, die Personalien zu überprüfen und sich an die AHA-Regeln strikt zu halten. Und die anderen mit dem Gegenteil. Dann wäre allen geholfen und man wüsste, dass man mit Ähnlich-Denkenden zusammen ist ;-)


memory

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Antwort auf Beitrag von HSVMarie

So machen wir es auch. Klar hat man manchmal 1-2 die sich doof haben, aber oft werden die dann von anderen belächelt und " hochgenommen". Gegangen ist noch keiner , weil er partout nichts ausfüllen will , falsch Angaben , nun ja......da wir ausschließlich Familienfeiern und bestellte Events haben , wissen wir dann halt den Namen der , die die Feier veranlasst haben . Beim reservieren denkt da nämlich keiner dran ;) Sollte es ein Fall geben , muss sich das GA halt mit denen auseinander setzen , wen die genau eingeladen hatten, wenn bei uns auf dem Zettel Hans Albert steht und das nicht stimmt.


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von HSVMarie

In eine Liste ? Na hoffentlich kriegt er da wegen dem Datenschutz keine Probleme, der Eintragende dürfen nämlich die Daten der anderen Gäste nicht zugänglich gemacht werden. Einer unserer Mandanten hatte das Problem schon, er lässt jetzt einzelne Zettel ausfüllen und bewahrt sie auf. Ich nehme an, dass durch diese bekloppten Regeln noch mehr Gastronomen die Läden dauerhaft zulassen (müssen). Wir bestellen mittlerweile nur noch essen und holen es ab. Ein Restaurant, in dem ich einen Ausweis vorlegen muss um einen Tisch zu bekommen besuche ich definitiv nicht und mit der Meinung stehe ich nicht alleine da. Mc Doof/Burger Kind/Pizzahut und wie sie alle heißen gehören übrigens auch zur Gastronomie. Da müssen sich die Inhaber auf die Angaben der Teenies verlassen, denn Ausweis verlangen kann man erst wenn man einen hat und das ist gesetzlich erst ab 16 verpflichtend. Meine Kinder können sich noch gar nicht ausweisen, beide haben noch keinen Perso. Das sind ja Zustände wie damals in der DDR.


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Nein, nicht Liste. Ich meinte Zettel. Ich hab mich einfach nur verschrieben. Also jeder Gast bekommt ein eigenes Papier zum Ausfüllen. Da kann kein anderer die Daten lesen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Ich finde Häsles Argumentation, es als gute Werbung zu sehen, beachtenswert. Wenn ich weiß, das alles gut läuft im "Laden" merke ich mir das auch für später. Wenn ich Zweifel habe, bleibe ich fern. Das ist ja mit Hygiene in der Küche, schmierige Sanitäranlagen oder patziges Personal nicht anders. Ich habe aber Probleme damit, die Gastronomen zur Ausweiskontrolle zu verdonnern. Ich sehe es Aufgabe des Ordnungsamtes an, Stichproben zu machen und Bußgelder zu verteilen. So et ad spricht sich auch schnell Rum, wenn man auch am Samstagabend mit Leuten vom Ordnungsamt rechnen muss Meine Kinder haben übrigens Schülerausweise und personalisierte Busfahrkarten bei sich ( und ihren Perso) Sie könnten sich ausweisen.


Momvon3

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"Meine Kinder haben übrigens Schülerausweise und personalisierte Busfahrkarten bei sich ( und ihren Perso) Sie könnten sich ausweisen." Die haben wir schon vor 25 Jahren gefälscht!


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

"Das sind ja Zustände wie damals in der DDR." Finden hier ja anscheinend einige super! Woher kommen diejenigen eigentlich? Würde mich ja schon interessieren...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Digitalisierte mit Foto? Das ging schon vor 25 Jahren? Ich staune


Mitglied inaktiv

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Leider hast Du auf meine Frage oben nicht geantwortet.


Mitglied inaktiv

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Leider hast Du auf meine Frage oben nicht geantwortet.


Mitglied inaktiv

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Einmal hätte gereicht


Momvon3

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Liegt unter Umständen an deinen Fragen. Du willst nur sticheln und das ist mir genauso wie deine Unkenntnis einfach zu blöd. Kannst du übrigens auch finden wie du willst.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Nö, ich wollte ursprünglich tatsächlich wissen, was Du genau meinst, damit ich verstehen konnte. Das hatte mich tatsächlich interessiert, weil ich angenommen habe, das Du das eigentlich ähnlich meinst. Doch ich muss zugeben, das ich nach Deiner Stichelei mit den gefälschten Schulausweisen auch angegretzt war. Insbesondere, weil Du ja noch nicht einmal annähernd erklären wolltest, was Du mit "Gericht" meinst. Nun interessiert es mich tatsächlich nicht mehr.