Grauzone
Nach dem FamG Weimar hebt nun das FamG Weilheim (Bayern) die Masken- und Abstandspflicht in den Schulen auf. AZ: 2 F 192/21 Wenn dies nun so weiter geht, gibt es landesweit ein Chaos..... EDIT: wer den Beschluss vollständig lesen will, https://www.tichyseinblick.de/wp-content/uploads/2021/04/AG-Weilheim-2021-04-13-Familiengericht-untersagt-Maskenpflicht-an-einer-Realschule.pdf
Ich frage mich (mal wieder) warum die Familiengerichte im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig werden.
Weil die Verwaltungsgerichte die Rechtsverordnungen bzw Allgemeinverfügung meistens für rechtmäßig erachten und die Familienrichter eine andere Sicht der Dinge haben (vermehrt aus Sicht der Kinder). Vor einer Woche hätte ich die Zuständigkeit der FamG noch verneint. Aber man lernt nie aus.
es wird keine Konsequenzen haben weil es rechtlich so nicht vorgesehen ist. Aber den Schaden den es in der Gesellschaft nimmt ist viel schlimmer. https://www.thueringer-allgemeine.de/verein-stellt-klagen-gegen-die-maskenpflicht-gezielt-an-richter-vom-amtsgericht-weimar-id232021245.html Idioten gibt es überall, von ganz unten bis ganz oben. Macht die Sache nicht richtig aber wirbelt übelst Staub auf.
Die Mühlen mahlen langsam, aber stetig. Freut mich. Von mir aus kann es so weitergehen. Mir fehlt noch das Kippen der Kontaktbeschränkungen für Kinder und Jugendlichen in ihrer Freizeit.
Wieso entscheidet dies das Familiengericht?
Weil das Familiengericht für Kindeswohlgefährdungen zuständig ist und Rechtsverordnungen ohne eine Vorlage nach Art 100 GG für verfassungswidrig einstufen können.
Es wurde in einem Einzelfall entschieden, dass dieses Kind von der Pflicht, eine Maske während der gesamten Schulzeit zu tragen, entbunden wurde. Auf Grund glaubhaft geschilderter Beschwerden dieses Kindes. Es geht nicht um eine Aufhebung der Maskenpflicht generell. Kann man - wenn man denn möchte -a uch direkt auf der 1. Seite so lesen und verstehen. "Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiterin, wird angewiesen, es zu unterlassen gegenüber der Betroffenen die Anordnung zu treffen, auf dem Schulgelände eine Mund-NasenBedeckung zu tragen. 2. Der unter Ziff. 1 genannten Schulleitung wird verboten, aufgrund der unter Ziff. 1 getroffenen Anordnung gegenüber der Betroffenen Maßnahmen zu ergreifen, die diese gegenüber den Mitschülern ungleich behandeln, beispielsweise das Kind aufgrund der obigen Anordnung vom Klassenverband zu isolieren oder vom Unterricht auszuschließen oder seinen Sitzplatz mit besonderen Vorrichtungen zu versehen." Also bitte nicht so darstellen, als ob hier eine allgemeine Maskenpflicht grundsätzlich gekippt worden wäre.
Hoffentlich nehmen viele Eltern als Reaktion auf dieses Urteil ihr Kind von der Schule sofern das Kind ohne Maske aufläuft.
Ah ok. Was passiert wenn andere Eltern klagen, die das Wohl ihres Kindes als gefährdet sehen, weil andere keine Maske tragen?
und das Kind trotz Attest gezwungen, die Maske aufzusetzen oder andere Maßnahmen ergriffen, die das Kind ungleich gegenüber anderen behandelten. Vorangegangen waren übrigens mehrfache Situationen der offenbar Kreislaufschwäche inkl. Abholen des Kindes. Darauf hin erst wurde ein Attest ausgestellt. Und nein, sowohl Mutter als auch Kind wollten den Schulbesuch und eben nicht damit ein HS erzwingen oder so. Es wäre also schön, wenn das Ganze nicht so dargestellt würde, als wenn hier Maßnahmengegner, Coronaleugner oder so vor Gericht gezogen wären und Recht bekommen hätten.
Das kommt wohl darauf an, ob diese ein Kind haben, das nachweislich offenbar Probleme mit der Maske hat und gleichzeitig der Rektor darauf keinerlei Rücksicht nimmt und dieses Kind deutlich sichtbar für alle isoliert (vorführt).
Versteh ich Deine Antwort so, dass Du darauf hoffst das dass Kind ohne Maske ausgegrenzt und gedemütigt werde soll wenn es ohne Maske in die Schule kommt? Wenn ja, dann hoffe ich, dass Du keine Kinder hast, denen Du sowas beibringen kannst! Erschreckend, wie manche Menschen drauf sind...es ist schon jedem klar, dass diese Scheiß Maske so gut wie keinen (ich schreibs lieber mal so.... obwohl ich wirklich der Überzeugung bin das sie rein gar keinen) Schutz bietet. Dafür soll eine Kind ausgegrenzt werden? Conmaca
Man integriert allen und jeden, aber hier hört der Spaß auf.
Habe ich nicht. Aber es sollte doch klar, dass sämtliche Schulen im Amtsgerichtsbezirk Weilburg "gezwungen" sind, ihre Hausordnung zu ändern. Zum Einen weil das FamG weilburg jeder Anregung/Antrag stattgeben würde und zum anderen ist der Hinweis des Gerichts auf §831 BGB bzw §223,13 StGB doch deutlich. Jeder Schulleiter, der seine Risiken minimieren will, wird die Maskenpflicht in der Schule aufheben. Und der Beschluss des FamG Weimar geht über die Beteiligten hinaus und gilt für die ganze Schule.
Der wichtigste Teil des Beschlusses ist doch die Annahme des Gerichts, dass § 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verfassungswidrig sei.
Im Prinzip hat dieses Kind nun das Recht bekommen, andere anzustecken (keine Maske, keine besonderen Abstände).
Nein, stimmt nicht. Der Beschluss gilt für die betroffenen Parteien. Darüber hinaus solle jedem klar sein, dass er ein Kind nicht über einen längeren Zeitraum dazu zwingen kann, eine Maske zu tragen wenn es dadurch Schaden erleidet. Klar kann jetzt der geneigte Maskengegner sein Kind anstacheln, bloß keine Maske zu tragen - dazu dürfe ihn keiner über eine längeren Zeitraum zwingen. Aber du kannst ganz genau so deinem Kind eintrichtern, auf keinen Fall seine Maske abzusetzen. Außerdem geht es hier um "längere Zeiträume" - nicht um "gar nicht tragen müssen" ("entgegen dessen Willen über einen längeren Zeitraum zwingt, eine Maske zu tragen"
Versteh ich so, dass man es eben nicht so auslegen darf, dass man einen Schüler trotz gesundheitlicher Beschwerden zwingen darf, die Maske dennoch weiter hin zu tragen - selbst, wenn ihm schwarz vor Augen wird. Aber darüber kann man natürlich geteilter Meinung sein. Würde aber ein Rektor mein Kind zwingen, die Maske auf zu lassen, obwohl er angibt, dass ihm schlecht werde, wäre ich auch nicht sonderlich erfreut. Tatsächlich ist das bei uns auch schon vorgekommen - allerdings hat die Kl das betreffende Kind dann mal raus geschickt, um ein bisschen frische Luft zu schnappen ohne Maske. Wäre ja auch eine Option gewesen.
Nochmal zum Verständnis: das FamG hält § 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für verfassungswidrig. In dieser Regelung steht:"Auf dem Schulgelände, in der Mittagsbetreuung und in allen Angeboten der Notbetreuung besteht Maskenpflicht" Es geht hier nicht um einen längeren Zeitraum. Es geht um genau diese Regelung. Ob 1 Stunde oder 20 Minuten Maskenpflicht ist dabei unerheblich. Und nochmal zum Verständnis: wenn ein anderes Elternteil aus dem AG Bezirk vor dem FamG für seine (andere) Schule klagt bzw anregt, wird das FamG auch die Regelung dort außer Kraft setzen, weil die Pflicht zum Maskenpflicht kindeswohlgefährdend ist und die legitimierende Rechtsverordnung verfassungswidrig ist. Das FamG ist an seine Entscheidung gebunden.
ich bin sehr froh, dass an der Schule meiner Tochter auch nur die Wahl zwischen Maske und Homeschooling besteht. Alles andere wäre bei den aktuellen Inzidenzen für den Rest der Klasse und die daran hängenden Familien eine Zumutung. Die Kinder mit Attest haben noch zusätzlich die Wahl 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn zu kommen und sich in einen separaten Raum in der Schule zu setzen um dort in den Unterricht zu streamen. Macht aber keiner. Und oh Wunder, plötzlich können alle die Maske doch tragen.
Das FamG sagt, dass das Maskentragen schon eine abstrakte Gefahr darstellt und sich beim ASt konkret realisiert habe. Auch ohne diese konkrete Realisierung reicht die abstrakte Gefahr aus, um eine Kindeswohlgefährdung darzustellen. Der Antragsteller muss gar nicht vortragen, dass er Beschwerden hat. Es reicht aus:"ich will diese Maske nicht tragen".
Ausgegrenzt hat sich das Kind (ehrlich gesagt dessen Eltern) von ganz alleine.
Und bei uns im Klassenchat stellt gerade jemand eine Petition gegen die Testpflicht in der Schule ein. Auf das am besten der Prösenzunterricht dann doch wieder lieber ganz ausfällt. ... Dabei kann man sein Kind doch zu Hause lassen, wenn man den Test nicht will. Ohne Test ist eben HS. Aber die Petition will, dass die Tests freiwillig sind, zu Hause gemacht werden dürfen und auch, wenn man nicht testen will, das Kind zur Schule gehen darf. Puhhh ...
Das wäre so als würde man Blinden ermöglichen Auto zu fahren, nur weil man sie nicht ausgrenzen will.
Aber normalerweise entfalten doch im Zivilprozess Urteile nur zwischen den Parteien Bindungswirkung
Meines Wissens kann sogar der selbe Richter in einem neuen Verfahren zwischen neuen Parteien wieder zu einem anderen Ergebnis kommen bei gleichem Sachverhalt, wenn er seine vorhergehende Entscheidung für falsch hält. Und erst recht dürfte doch kein anderer Richter am Gericht Weilheim oder gar ganz andere Gerichte an die Entscheidung gebunden sein, wenn die Rwchtsauffassung da eine andere ist.
Schonmal was von "Die Welle" gehört, Lenovo? Wer nicht mitmacht, grenzt sich aus?? Puhhh...mir wird Angst und Bange!
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weimar-staatsanwaltschaft-prueft-anzeigen-gegen-amtsrichter-a-199d6905-8243-40a2-90d6-7febc6c35e84
In dem Artikel steht aber nicht Neues. Die StA muss Strafanzeigen prüfen. Dies ist üblich.
Hier im Thread geht es doch um eine Entscheidung des Amtsgerichts WEILHEIM (Bayern), die zumindest von der Form her eher dem Üblichen entspricht. Und das Gericht hat auch betont, dass nur über diesen Einzelfall entschieden hat (und m.E. auch nur kann; da schießt mejner Auffassung nach das Amtsgericht Weimar weit über seine Zuständigkeit hinaus).
Sehr gut!!! Ich hoffe, es werden immer mehr!! Durch die Masse, die sich dagegen wehrt, kann sich hoffentlich was ändern!
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