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münchen/bayern frage

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Mitglied inaktiv

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damit ich ja nichts falsch mache: wie ist das denn nun? darf ich mich noch zum Italiener mit einer Freundin setzen? oder auch mit 4? oder geht das nur wenn wir aus einer Familie sind? brand new die Maßnahme und ich fürchte, ich verstehe nicht ganz. wie ist das mit Business lunch?


lilly1211

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5 Personen heißt es. Außer du feierst was. Dann 50.


Leewja

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5 Personen oder 2 Haushalte (dann auch mehr als 5)


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dann lasst uns doch zamhocken? muss auch kein Italiener sein....


Leewja

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leider bist du so weit weg ;) Draußen treffe ich mich gerne, allmählich wird's nur zu kalt dafür.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Leewja

...


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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

kannst dich ja zuschalten?


Philo

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5 Personen aus max. 5 Haushalten oder beliebig viele Personen aus maximal 2 Haushalten (also wenn beispielsweise 2 Familien / Haushalte mit je 12 Kindern zusammen ausgehen, dürfen auch 28 Personen an einen Tisch). Für Feste / Feiern gelten nochmal andere Regeln. So hab ich das verstanden. Vielleicht erklärt uns der Aiwanger auch nochmal genau die Regeln ;)


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Antwort auf Beitrag von Philo

... die Beerdigung wär dann auch noch interessant für uns----leider.


lilly1211

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Das hab ich gestern schon für dich recherchieren wollen und leider nix gefunden.


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Antwort auf Beitrag von lilly1211

ich denk mal, da kann man sich dann etwas einfallen lassen, in gruppen o.ä. fände ich extrem wichtig.


dann

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Das hat meine Nichte aus München mir (innem anderen Zusammenhang) heute geschickt (von der Münchner Homepage anscheinend): Private Feiern, wie z.B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern, aber auch Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden (bisher 100) in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden (bisher 200) unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen vorlegen kann.