Mitglied inaktiv
Hallo, da ich im Gespräch mit vielen Leuten erkenne, dass die Tatsache nicht ersichtlich ist, hier vielleicht nochmal zur Info für alle die es auch nicht wissen: Die Maske nicht zu tragen oder einen falschen Namen auf eine Liste einzutragen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belegt. Gegen Quarantäneauflagen zu verstoßen ist jedoch eine Straftat mit dem Vorsatz der Körperverletzung und wird mit Strafe (Geld) und im äußersten Fall Haft geahndet. Auch wenn es in den meisten Fällen nicht zur Ausreizung des Strafmaßes kommt, ist man dann trotzdem vorbestraft und es steht im Führungszeugnis, welches für einige ja im Leben noch wichtig sein wird bei Berufswahl etc. LG
Und jetzt? Gehst raus und schreibst als Hilfssheriff Knöllchen? Aber pass auf, Klugscheißer sind meist diejenigen, die zweierlei Maß anwenden: eines für sich und eines für die Anderen.
Ich mach das so: Im Privatleben nehme ich reichlich vor Menschen Abstand, die sich nicht an Regeln halten. Das klappt überall ganz gut. In der Klinik bin ich rigoros, was das Einhalten der Regeln betrifft. Jede Aufnahme wird so lange isoliert, bis der Abstrichbefund da ist, die dürfen bei mir weder Rauchen gehen, noch überhaupt das Zimmer verlassen. Ansonsten geht niemand ohne Maske aus dem Zimmer und wenn doch, bekommt er einen Hinweis, wer diskutieren will, der bekommt von mir umgehend den zuständigen Arzt übermittelt und wird verpetzt. So kann ich MICH schützen. Was der Rest so macht, ist mir mittlerweile scheissegal!
Nicht jeder Verstoß gegen Quarantäneauflagen ist eine Körperverletzung. Schon gar nicht eine mit Vorsatz! Nicht jede Verurteilung wegen eines Straftatbestandes führt dazu, dass jemand vorbestraft ist. Hör' auf, solche Unsinnigkeiten zu verbreiten!
So einen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Hast und führst du kein weiteres und normales Leben weiter, trotz Corona?
Das ist überhaupt kein Schwachsinn!!!! Berlin hat vollkommen Recht, die AP verbreitet hier Lügen, jeder Mensch mit Hausverstand erkennt das auch sofort.
Und wenn ich gemeint bin: kannst Du das konkretisieren?
.
https://www.bussgeldkatalog.org/news/corona-quarantaene-bussgeld-und-strafen-fuer-quarantaeneverstoss-2170302/ §75 Absatz 1 IfSG
Du hast nen Vogel! Mehr ist dazu nicht zu sagen! Ob das Im Führungszeugnis erscheint? "Reh16 verbreitete Lügen in einem Muttiforum"
Wie kommt man eigentlich dazu Unsinn zu verbreiten?
Mei, so Fake News gibt's ja überall, ich glaube die Leute wollen sich einfach wichtig machen. Wobei das Posting hier ja schon sooo dämlich ist, da weiß ich dann auch nicht warum jemand versucht sowas zu verbreiten. Sie kann ja nicht damit gerechnet haben dass ihr das jemand glaubt. Es wird eine Kombination aus Langeweile, Dummheit und Geltungssucht sein.
Mal zur juristischen Klarstellung. Vorbestraft ist man IMMER, wenn man von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde, egal wie hoch oder niedrig das Strafmaß ist. Alle Verurteilungen werden ins Bundeszentralregister aufgenommen. Das Führungszeugnis ist ein AUSZUG aus dem Bundeszentralregister. In diesem Auszug werden nur Verurteilungen mit mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten aufgeführt. Unter drei Monate werden Freiheitsstrafen meines Wissens nur dann aufgeführt, wenn sie nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. D.h., wenn wir landläufig sagen, jemand sei nicht vorbestraft, dann heißt das erst einmal nur, dass im Führungszeugnis nichts steht. Es heißt nicht, dass die Person im juristischen Sinne nicht vorbestraft ist. Es lässt sich halt nur schwerer rausfinden, und das ist für die meisten Leute entscheidend. Nach frühestens drei Jahren können Eintragungen im BZRG gelöscht werden. Silvia
Das heißt aber im Umkehrschluss schon, dass wenn ein Quarantäneverstoß als Körperverletzung mit einem hohen Bußgeld oder einer Freiheitsstrafe belegt wird, landet das auch im Führungszeugnis. Weil hier ja immer alle so detailversessen sind, wenn es um die Zahl der Verstorbenen und die Belegung der Intensivbetten mit Covid19-Patienten geht, würde mich auch mal interessieren, wann und wie oft ein Quarantäneverstoß z. B. mit der Höchstrafe von 25.000 Euro oder einer jahrelangen Haftstrafe geahndet wird. Einfach nur aus Neugier.
In der Ausgangsfrage ging es ja darum, ob die Kinder zum Umgang kommen dürfen wenn im Haushalt ein Kind auf Quarantäne ist. Und in diesem Zusammenhang ist das einfach nur Bullshit was die AP schreibt. Ich glaube es gab überhaupt noch keine Verurteilung zu einer hohen Geldbuße oder Haftstrafe in diesem Zusammenhang, es wäre ja selbst bei groben Verstößen echt schwer nachzuweisen wer wen angsteckt hat (Körperverletzung).
Ah, den Beitrag habe ich gar nicht gelesen. Dass man im Einzelfall einen kausalen Zusammenhang zwischen Quarantäneverstoß und Ansteckung (und noch dazu eine Ansteckung mit schwerem Verlauf) herstellen kann, da gebe ich dir Recht.
Aaaah, da fehlt ein "nur schwer" in dem Satz, sorry (man sollte schon bei der Sache sein, wenn man hier was einstellt).
Du hast grundsätzlich Recht. Allerdings gibt es zB Verurteilungen zu einer (zivilrechtlichen!) Entschädigung und auch Einstellungen gegen Buße (die sich wie eine Verurteilung anfühlen), die nicht als Vorstrafen gelten. Ebenso gibt es noch Besonderheiten im Jugendstrafrecht. Aber wie gesagt, grundsätzlich hast Du ja recht.
Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten sind keine Vorstrafe. Nicht jede Freiheitsstrafe landet im Führungszeugnis. Es gibt übrigens das Bundeszentralregister, wo ALLE Verurteilungen wegen einer Straftat aufgelistet werden und es gibt das Führungszeugnis, wo das eben nicht der Fall ist. Die von Dir zu Recht geforderten Zahlen gibt es (noch) nicht. Dafür ist die Zeit, in der solche Delikte geahndet werden, einfach zu kurz. Die Verfahren wären ganz überwiegend nicht abgeschlossen. Aber: Bei einer erstmaligen Tat ist es in diesem konkreten Fall sehr sehr unwahrscheinlich, das eine Verurteilung erfolgt. Vielmehr wird wohl gegen Auflagen eingestellt.
Auf die Schnelle gefunden: Hessen: https://www.oberhessen-live.de/2020/06/08/28-jaehriger-wegen-corona-quarantaene-verstoss-zu-3600-euro-verurteilt/ Österreich: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/corona-deutsche-soll-hohe-strafe-zahlen-fuer-quarantaene-bruch-16903806.html Fulda: https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/er-wohnte-im-corona-klotz-und-ging-einfach-einkaufen-rentner-wehrt-sich-gegen-st-72464638.bild.html Trini
Reh, zieh einfach Deine Maske an (dann wirst Du auch nie vorbestraft sein) und lass vor allem den erhobenen Zeigefinger unten. Ich weiß, es ist wahnsinnig schwer, andere nicht belehren, warnen und von der eigenen Weisheit überzeugen zu wollen. Versuch‘s trotzdem, gell: Maske auf, still sein und über die wesentlichen Dinge im Leben nachdenken.
Und wenn ich schon belehre: dann wenigstens nicht mit schwachsinnigen und schlicht falschen Aussagen-
Darüber müsste man nicht nachdenken, wenn man mit einem gesunden Menschenverstand handeln würde. Ansonsten wäre mir nur ein Fall eingefallen, wo eine Strafe im Raum stand und selbst da ist man zurückgerudert: https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/garmisch-partenkirchen/coronavirus-superspreaderin-garmisch-partenkirchen-gap-infektion-covid-zr-90044378.html Mir ist auch völlig schleierhaft weshalb man Abstand, MNS und Quarantäne nur bei Androhung von Strafe einhält. Wenn ich den ganz konkreten Verdacht habe, mich wo angesteckt haben zu können, bleib ich zuhause. Und in allen anderen Fällen setz ich halt die blöde Maske auf und umarme nicht jeden Bekannten.
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