_zweizahn_
Hallo, ist hier vielleicht schon jemand informiert, ob ungeimpfte Azubis bei Quarantäne, so wie andere Arbeitnehmer auch künftig kein Geld bekommen? Wäre ja durchaus für die maskenungerntragende Berufsschülerschaft interessant, denn wenn ein Fall in der Klasse auftreten würde und sie haben die Maske unter der Nase bzw am Kinn getragen, dann gehen sie mit in Q.
Interessante Frage. Bei Minderjährigen sehe ich das problematisch. Außerdem sind ja manche Berufsschüler auch noch schulpflichtig. Weiß nicht ob das auch eine Rolle spielen muss. Sind alles so Details an die erstmal niemand denkt. Bei dir in der Schule sind wohl noch nicht so viele geimpft? Viele Grüße mugi
Da die Jugendlichen ab 12 die Möglichkeit zur Impfung haben, behaupte ich, dass sie keinen Lohn bekommen, wenn sie in Quarantäne müssen. LG Muts
Solange alle Minderjährigen für die Impfung noch Unterschriften der Eltern brauchen, glaube ich nicht, dass die Regeln auf sie übertragen werden. Mein Neffe ist fast 18 und wurde wegen fehlender Unterschrift heimgeschickt, der Dödel. Viele von ihnen können nichts dafür, dass sie nicht geimpft sind. Die fügen sich halt ihren Eltern, von denen sie (auch finanziell) abhängig sind. Sowas gibt's im Freundeskreis meiner Tochter. Viele Bauern hier sind noch gegen die Impfung.
Bis auf 2 sind sie alle Ü18
Wie ich schrieb - bei Ü18 denke ich, keine Lohnfortzahlung. Erwachsen und damit selbst dafür verantwortlich, sich impfen zu lassen oder die aktuell ausgeknobelten Konsequenzen zu tragen. Man kann sich halt nicht alles aussuchen, wie man möchte - einerseits 18 sein und gefälligst alles selbst entscheiden dürfen und dann aber im Zweifel auf den Azubi-Status pochen, wenn es besser passt und sich damit im Prinzip aus der Verantwortung ziehen. Wäre jetzt meine Meinung. Hat aber nichts mit meiner grundsätzlichen Meinung zu dem Thema Ungeimpft, Quarantäne & Lohnfortzahlung zu tun.
das für Azubis auch gelten würde. Immerhin sind sie eben noch nicht erwachsen und voll für sich selbst verantwortlich oder dürfen alles alleine entscheiden. Wenn ein zB 16-jähriger Azubi ungeimpft ist, weil er sich mit den Eltern besprochen hat und diese meinen, er solle noch warten ... wäre nicht ok, dass er dann keine Lohnfortzahlung bekommt. Und tatsächlich impfen manche (oder alle?) Ärzte eh ohne Zustimmung der Eltern keine Minderjährigen. Da darf der Azubi nicht drunter leiden, wenn er zwar wollen würde, die Eltern aber nicht zustimmen. Etwas anderes ist das aber sicher bei Azubis Ü18 - da könnte ich mir vorstellen, dass diese dann eben keine Lohnfortzahlung bekommen.
Eine hatte die Maske im Auto liegen gelassen. Sie musste sie erst noch holen. Ich frag mich nur, wie das die Kollegen in den beiden vorangegangenen Stunden gemacht haben. Großzügig drüber hinweggeschaut?
Ausbildung (Berufsbildungsgesetz - BBiG). Auszubildende haben nach §19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Berufsbildungsgesetz (BBiG) einen Anspruch auf Fortzahlung der Ausbildungsvergütung gegen die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber.
Da steht aber auch im Absatz 2b, dass sie den Anspruch haben "wenn sie aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind..." Wenn sich volljährige Azubis impfen lassen könnten, das Angebot nicht annehmen und aus diesem Grund und weil sie keine Lust auf ordnungsgemäßes Maskentragen hatten, in Q. müssten...dann haben sie doch die Misere selbst verschuldet. Oder liege ich da falsch? So lange der Ausbildende trotzdem zahlt, ist ja alles okay.
Haben Auszubildende einen Erstattungsanspruch nach Infektionsschutzgesetz? Nein, das haben sie nicht. Gilt ein Azubi als krankheits- oder ansteckungsverdächtig mit SARS-CoV-2, darf er nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht an seinem Ausbildungsplatz erscheinen und kann somit das Ausbildungsverhältnis nicht fortsetzen. Während Arbeitnehmer in einem solchen Fall für ihren Verdienstausfall eine Entschädigung nach dem IfSG erhalten, haben Auszubildende darauf keinen Anspruch. Jedoch erhalten sie nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Dauer von sechs Wochen Ihre vorherige Vergütung. Zum Beispiel auch in Situationen, wenn sie aufgrund der pandemiebedingten Schließungen von Kindertageseinrichtung und Schule ihr Kind betreuen müssen und daher nicht im Betrieb erscheinen können. Personalwirtschaft.de
Danke :-)
Die letzten 10 Beiträge
- RSV kurz vor Geburt
- Jetzt hat es auch meine Tochter erwischt
- Corona Impfung - Angst vor Schäden
- Wir sind ja die ganze Zeit verschont geblieben
- Hab das Gefühl es dauert jedes mal länger...
- Oh nein! Nun auch hier!
- Was tun bei Durchfall bei Corona und Kopfschmerzen
- Schaun ma mal, was noch kommt....
- Die heikelsten Themen der Pandemie sind geschwärzt
- RKI unter der Lupe - endlich!