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Livinguard Pro Maske weiter zulässig (Pressemeldung des Herstellers)

Livinguard Pro Maske weiter zulässig (Pressemeldung des Herstellers)

SybilleN

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https://www.presseportal.de/pm/amp/151201/4817216 20.01.2021 – 14:38 Livinguard AG Livinguard Pro Mask weiterhin für Einkäufe und in öffentlichen Verkehrsmitteln zulässig Livinguard Pro Mask weiterhin für Einkäufe und in öffentlichen Verkehrsmitteln zulässig Bild-Infos Zug, Schweiz (ots) Auch nach den gestern beschlossenen Verschärfungen der Infektionsschutzmaßnahmen von Bund und Ländern bleibt die Livinguard Pro Mask die richtige Wahl. Sie ist nach EN 14683:2019 als medizinische Gesichtsmaske zertifiziert und damit weiterhin uneingeschränkt beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr einsetzbar. Die Livinguard Pro Mask zerstört nachweislich bis zu 99.9 % des Coronavirus (SARS-CoV-2) und kann so ungefähr sechs Monate lang genutzt werden. Damit ist sie nachhaltig und ressourcenschonend. Die Livinguard Pro Mask ist nach EN 14683:2019 als medizinische Gesichtsmaske Typ I zertifiziert und entspricht so dem gestern von Bund und Ländern konkretisierten Beschluss zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland. Die Livinguard Pro Mask kann also weiterhin bei Einkäufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Ein Dokument über die Zertifizierung stellt Livinguard zum Download zur Verfügung: https://livinguard.com/faq/?lang=de. Neben ihrer Konformität mit der vorgegebenen Norm bietet die Livinguard Pro Mask durch eine mindestens 95-prozentige Filterleistung, eine enge Passform und ihre selbstdesinfizierende Funktion einen effektiveren Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) als viele andere Maskentypen. Die Livinguard Pro Mask kann bis zu 210-mal genutzt werden und muss lediglich einmal wöchentlich mit kaltem Wasser gespült werden. Damit ist sie eine effiziente, kostengünstige und umweltschonende Alternative zu Einwegmasken oder herkömmlichen FFP2-Masken. Gleichzeitig erlaubt die Livinguard Pro Mask eine vergleichsweise lange Tragedauer von täglich 8 Stunden. Verfügbarkeit von Livinguard-Masken Die Livinguard Pro Mask und weitere Produkte, die mit der Livinguard-Technologie behandelt wurden, sind bei shopde.livinguard.com, bei Amazon, im ausgewählten Einzelhandel und bei weiteren Online-Partnern erhältlich. Sanjeev Swamy, CEO und Gründer von Livinguard, kommentiert: "Die Livinguard Pro Mask erfüllt die Anforderungen der gestern beschlossenen Regelungen und kann damit auch in Zukunft auf dem Weg zur Arbeit sowie beim Einkaufen getragen werden. Wir sind stolz darauf, mit unserer Maske einen Meilenstein in der Geschichte der Hygiene zu setzen. Keine andere medizinische Maske nach EN 14683:2019 Typ I ist wie die Livinguard Pro Mask sowohl selbstdesinfizierend als auch wiederverwendbar. Ich persönlich freue mich sehr darüber, dass wir mit unserem Produkt unseren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten können, ohne dabei Kompromisse bei Schutzwirkung oder Nachhaltigkeit eingehen zu müssen." Livinguard Pro Mask im Detail: Einzigartig mit zahlreichen Vorteilen Die Livinguard Pro Mask bringt die besonderen Schutzeigenschaften verschiedener Maskentypen zusammen. Sie erfüllt mit der Norm EN 14683:2019 alle Anforderungen an eine medizinische Maske, auch bekannt als "Mund-Nase-Schutz" (MSN), "OP-Maske" oder "chirurgische (Einweg-) Maske". Ebenso wie es von FFP2-Masken gefordert wird, filtert die Livinguard Pro Mask bei korrekter Verwendung darüber hinaus mehr als 95 Prozent der Tröpfchen und Aerosole. Die selbstdesinfizierende Funktion der Maske bietet außerdem einen zuverlässigen Schutz vor einer Übertragung von Krankheitserregern durch Kontakt (Kreuzkontamination). Forscher der RWTH Aachen und der Freien Universität Berlin konnten nachweisen, dass die Livinguard Pro Mask, im Gegensatz zu FFP2-Masken, gängigen OP-Masken und anderen Standard-Stoffmasken, bis zu 99,9 Prozent der Coronaviren inaktiviert. In dieser Funktion wirkt die Maske dauerhaft und gesundheitlich unbedenklich, sowohl gegen bekannte Varianten von SARS-CoV-2, als auch Virusmutationen. Über Livinguard AG Livinguard ist eine innovative und umweltfreundliche Hygienetechnologie-Plattform mit Sitz in Zug, Schweiz. Als erstes Unternehmen der Welt, das Textilien und andere Materialien mit selbstdesinfizierenden Eigenschaften ausstattet, lizenziert es seine patentierten Technologien an Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit dem Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Endkunden zu verbessern. Die Livinguard AG ist in der Schweiz, Deutschland, USA, Singapur, Japan, Indien und Südafrika tätig. Weitere Informationen auf www.livinguard.com, bei LinkedIn, Facebook, Instagram und Twitter. Pressekontakt: Anika Svercsek Weber Shandwick asvercsek@webershandwick.com


Ellert

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

Bei dem Preis wäre es auch echt ärgerlich die zu entsorgen ich hoffe die Kontrolleure wissen das dann auch Ich habe ganz viele Stoffmasken mehrlagig, die kann ich quasi nichtmehr nutzen ausser bei der Arbeit die sind dicker als die schlurbeligen OP Masken


Silke11

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

Ja, hatte die Pressemitteilung gestern auch schon gelesen. Hoffentlich komme ich damit in die Geschäfte rein (ÖPNV fahre ich nicht) , die sehen ja schon eher wie Stoffmasken aus. Diskutieren will ich nicht. Zur Not so eine OP-.maske drüber ziehen?


sanogo

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Antwort auf Beitrag von Silke11

Seit heute gibt es auf der Seite ein Zertifikat, dass man sich ausdrucken und aufs Handy laden kann. Auch einen QR- Code. Ich werde das machen. LG sanogo


Silke11

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Antwort auf Beitrag von Silke11

Boah, nee, gerade gesehen, die neue Coronaschutzverordnung NRW definiert als medizinische Masken "so genannte OP-Masken", nicht welche nach dieser Norm zugelassene - danach wären die in NRW nach dem Wortlaut der Coronaschutzverordnung nicht zulässig


Silke11

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Antwort auf Beitrag von Silke11

Bzw. definiert die Coronaschutzverordnung als medizinische Masken auch FFP 2-,Masken oder mit diesen vergleichbare Masken


Caot

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

aber wer wagt gewinnt oder streitet.


sanogo

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Antwort auf Beitrag von Caot

https://www.presseportal.de/pm/151201/4817216


Caot

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Antwort auf Beitrag von sanogo

Mit mir musst Du das nicht ausdiskutieren. Ich kontrolliere dich ja nicht.


sanogo

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Antwort auf Beitrag von Caot

jetzt noch nicht kontrolliert worden


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

In Hessen steht in der Verordnung: In den Fällen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 7 und 8 sowie während der Teilnahme an Zusammenkünften nach § 1 Abs. 2a in geschlossenen Räumen sind medizinische Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden. Damit sind die Kriterien erfüllt. Die Maske dürfte getragen werden.