Finale
Hole ich aus einem anderen Beitrag hoch. Ist es wirklich so, dass wenn ich nicht allzu alt bin, ich aber eine Patientenverfuegung mache, dass ich keine lebenserhaltende Maßnahmen will, ich dann gar nicht beatmet werde und das Krankenhaus mich dann einfach sterben lässt obwohl man nach einigen Tagen vielleicht ueber dem Berg waere und normal weiterleben koennte.
Dann brauchst du eine wasserdichte Patientenverfügung, sobald die Ärzte was finden da drin was man zweideutig sehen kann wird darüber hinweg gesetzt
Im Normalfall ja! Dazu machst du die Verfügung ja. Ärzte dürfen sich aber darüber hinwegsetzten, wenn die Beatmung nicht als "lebensverlängernd" läuft, sondern als therapeutisch. Das können sicher die Mediziner hier besser beantworten. Zum weiter lesen: https://www.quarks.de/gesundheit/medizin/darum-greift-die-patientenverfuegung-haeufig-nicht/ Trini
Das meine ich eben. Für mich ist eine Patientenverfuegung sinnvoll um langes Leiden an Maschinen zu verhindern, wenn es keine Heilung mehr gibt.
das reflexhafte "ich will nicht an Maschinen hängen" gilt eben nur für "wenn ich eh bald sterbe und keine Aussicht besteht, dass ich mein Leben zurück haben kann, wie ich es lebenswert fidne". Wenn ich morgen einen Autounfall habe und intensivmedizinisch behandelt werden muss, will ich, solange ich keine schweren Hirnschädigungen hätte, sondern GEISTIG wider annähernd so fit wäre, wie heute, gerne alles annehmen an lebenserhaltenden Maßnahmen und Medikamenten etc., was geht, denn ich würde gern noch leben und mein Kind erwachsen werden sehen. Würde ich mit schwersten Hirnschädigungen weiterleben und als Vollpflegefall eben diese Teilnahme am Leben eh nicht mehr haben können, würde ich es nicht wollen. Final/infaust Krebskranke werden jetzt schon nicht bis zum Abwinken behandelt (es gibt leider durch das unselige Abrechnungssystem wohl tatsächlich Kliniken, die versuchen, länger zu beatmen, aber keineswegs alle) - wir haben ja zum Glück selten, aber eben immer wieder doch Pat., die an Melanomen sterben - die werden mit Flüssigkeit und Morphinen versorgt, aber keiner wird auf teufel komm raus am Leben erhalten. Das ist etwas, womit man sich intensiv auseinandersetzen muss, um es so zu regeln, wie man es WIRKLIVJ will und das fällt vielen menschen schwer.
Wenn Du keine vernünftige Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht hast, kann fast alles passieren. Dur bist auch nicht so sehr im Thema, wie ich Deiner Frage entnehme. Es gibt schon einen Unterschied zwischen lebenserhaltenden Maßnahmen undlebensverlängernden. Und vor allem: es kommt darauf an, in welchem zustand Du vor Einleitung der Maßnahmen bist. Bei jemandem, bei dem der Sterbeprozeß begonnen hat, macht eine solche Verfügung Sinn. Aber nicht bei jemandem, der nach der Maßnahme wieder eine Lebensqualität hat ähnlich der, die er davor hatte. Das nur als Beispiel. Also bitte: Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind wichtig. Aber man muß es auch vernünftig, sprich: eindeutig machen
Ich kenne mich gar nicht aus, geht auch nicht um mich sondern um einen Beitrag unten.
Soll jetzt nicht doof klingen: Du solltest Dich aber auskennen. Wenigstens ein wenig. Ist auch gar nicht schwer. Um auf Deine Frage zurückzukommen: Ist die Patientenverfügung nicht eindeutig, bekommst Du die Maximalversorgung. Du kannst so ziemlich alles verfügen, wenn es eindeutig ist. Ist es das nicht, wird man im Zweifel immer Lebenserhaltung wählen.
Ich kenne es nicht so, dass Menschen auf Teufel komm raus am Leben erhalten werden. Beim Schwiegervater wurde sehr schnell darüber gesprochen die Maschinen abzuschalten und wir waren froh, dass er vorher nichts verfügt hatte. Er hat jetzt Handicaps aber ist froh, dass er noch am Leben ist und er hat sich auch sensationell erholt.
Der Ausdruck "lebensverlängernde Maßnahmen" ist für eine Patientenverfügung eigentlich zu ungenau. Empfohlen wird: „Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, wünsche ich, dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.“ Und dann gibt es auch eine Behandlung bei Covid.
Das Problem an einer PV sind schwammige Formulierung. Mit Sätzen" wenn ich unheilbar krank bin..." das kannst du vergessen. Ich würde einer Person meines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht ausstellen, die dann die Entscheidung in deinem Sinne trifft. Wenn zB dein Mann sagt " meine Frau und ich haben letztens bei einem Glas Wein besprochen, dass sie nie mit Behinderungen leben möchte" ist effektiver als alles andere. Wir waren nach der Hochzeit beim Notar. Und das Papier ist so schlecht,das hab ich nicht unterschrieben. Mein Mann hat aber eine Vorsorgevollmacht und kann für mich Entscheidungen treffen und auch in allen Angelegenheiten unterschreiben.
Das Problem ist, du verlangst das Ärzte hellsehen können was du meinst. Wir hatten den Fall da lag wer über Wochen im Koma. Im CT war zu sehen das das Gehirn auf jeden Fall Schäden davon getragen hat. Auch das diese Motorik beeinflussen werden und kognitive Fähigkeiten. Nur in welchem Umfang, das war eben nicht klar. Auch nicht ob er überlebt oder dauerhaft Koma, schwerstpflegefall usw. Nun Jahre nach dem Koma kann der Mann wieder ein recht normales Leben leben. Mit Einschränkungen aber nichts was im entferntesten etwas mit sabbernden Pflegefall zu tun hat. So, was wenn es da eine Patientenverfügung gegeben hätte welche solche massnahmen verbietet? Das ist halt ein extrem zweischneidiges Gebiet bei dem man wirklich am besten sich umfassend informieren sollte. Mit extrem wenig Spielraum für Interpretationen.
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