Toadie
Hallo zusammen, weiß das vielleicht jemand oder ist eventuell selber betroffen? Getrenntes Ehepaar, 2 gemeinsame Kinder. sehr guten Kontakt zueinander. Ein neuer Lebenspartner, 1 Kind. Kinder sind im Alter von 4,5,9 Jahren. Dürfen die sich draußen im (privaten) Wald treffen? VG
Gegenfragen: - in welchem Bundesland liegt der Wald? - wer wohnt in welchen Haushalten und in welchen Bundesländern liegen diese? - wer will sich treffen? Alle 6? Nur die Kinder?
Wenn du mit den 3 Kindern (und deinem partner oder deinen exmann) in den Wald gehst, seit ihr ja eine Familie. Ich würde keinen Grund sehen, warum ihr das nicht dürftet.
Ich würde sagen ja, zumindest für Bayern.
Echt? Ich würde sagen nein, zumindest in Bayern. Sie wohnen ja vernutlich nicht in einem Haushalt.
Aber der Herr Söder sagte, dass Geschiedene ihre Kinder nach wie vor sehen dürfen. Für mich impliziert das, dass ich dann mit den Kindern aus meiner 1. Ehe und meinen Kindern aus aktueller Ehe auch in den Wald darf.
Angenommen, der leibliche Vater möchte seine Kinder besuchen, dann darf er das zuhause. Seine neue Partnerin ist außen vor, sie darf nicht! Alle zusammen im Wald treffen, wäre in Bayern verboten.
Letzendes ist es doch ganz einfach. In der Öffentlichkeit dürfen nur zwei Personen zusammensein, die nicht in einem Haushalt leben. Also nein!
Neutral betrachtet würde ich auch sagen dass nur zwei aus getrennten Haushalten sich treffen dürfen ob nun Familie oder nicht. Bisher dachte ich auch ich darf nur eines meiner ausgezogenen Kinder gleichzeitig treffen eben weil wir nichtmehr zusammen wohnen. Ostern ist daher für viele ein seltsames Fest unsere Mädels wohnen zwei Strassen weiter und müssen alleine Ostern feiern dagmar
"unsere Mädels wohnen zwei Strassen weiter und müssen alleine Ostern feiern" Ich weiß ja jetzt nicht so genau, wie die Bestimmungen bei Euch sind. In Baden-Württemberg wäre es aber erlaubt, dass die zwei zu Euch kommen (oder Ihr zu ihnen). Im nicht öffentlichen Raum sind hier bis zu 5 Personen erlaubt, bei Verwandtschaft in gerader Linie sogar mehr (z.B. beide Großelternpaare plus Familie mit Kindern). Es wäre hier z.B. erlaubt, dass wir zu meinen (Schwieger)Eltern fahren an Ostern und sogar meine Schwester mit Familie dürfte rekn theoretisch dazukommen. Machen wir natürlich jetzt nicht, weil es zwar schade ist, aber nicht sein muss. Aber erlaubt wäre es. Ich denke allerdings, selbst in Bayern wäre der Besuch Eurer beiden Mädels zu Ostern bei Euch zuhause erlaubt.
Die Mittlere wird schon kommen die Große nicht die hat einen Beruf mit sehr viel Kundenkontakt und sie war schon lange nichtmehr hier weil sie einfach Angst hat es uns einzuschleppen Ich bin auch der Ansicht dass dürfen und etwas tun schon auch einen Zusammenhang hat wenn jetzt Ostern jeder jeden besucht verteilen wir es auch wieder großflächig dagmar
..... sofern jedes Kind seinen Wohnmeldesitz getrennt von den Eltern hat. Die zählen auch in BW nicht zur Kernfamilie.
Ich darf alleine zu meinen Eltern. Meine Eltern zu Zweit nicht zu uns. Nur alleine! Mein Bruder dürfte zu uns, nur der darf in seinem BL sich nur begrenzt bewegen.
Alles wohl nicht so einfach.
Natürlich muss man nicht alles tun, nur weil man es darf, wenn es nicht sinnvoll ist. Und wenn Deine eine Tochter berufsbedingt viel Kontakt zu Menschen hat, dann ist es in Eurem Fall sicher sinnvoll, wenn sie nicht kommt. Aber es wäre eben nicht verboten. Und ich finde, es ist nicht immer verwerflich und unvernünftig, wenn Erlaubtes auch wahrgenommen wird. Wir werden z.B. nicht meine Eltern und Schwiegereltern über Ostern besuchen, da mein Mann nach wie vor viel Kontakt zu Menschen hat, durchaus (unerkannterweise) vielleicht auch zu Corona-Infizierten und ich selbst auch kein Home-Office machen darf/kann, wobei ich zumindest derzeit keinen persönlichen Kontakt zu anderen mehr habe außer einmal die Woche zu einer Kollegin, die im anderen Büro sitzt und zu meiner Sekretärin, die im Empfangsbereich ihren Platz hat. Außerdem sind alle Ü75. Andere, bei denen aber die Kinder jetzt seit 3 Wochen immer brav zuhause waren, keinen Spielbesuch hatten etc. und symptomfrei sind und die selbst seit 3 Wochen im Home-Office sind und abwechselnd einmal die Woche zum Großeinkauf gehen und sonst auch zuhause sind und keine Symptome haben, können es m.E. wagen, im Rahmen des Erlaubten sich zu treffen mit den (Groß)Eltern.
von ihren eltern getrennt lebende kinder sind explizit von der kontaktsperre ausgenommen. man will ja weiterhin den umgang ermöglich.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ § 3 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung Ich lese das so, dass im privaten Bereich (Wohnung, Haus, Garten) Versammlungen mit mehr als 5 Personen verboten sind (bis zu 5 Leute dürfen sich also z.B. im privaten Garten zum Grillen treffen), ausgenommen von diesem Verbot sind Treffen von Familienangehörigen, die in gerader Linie verwandt sind. Hier dürfen es also mehr Personen sein.
Dankeschön.
und bei vielen ist das auch gut so dagmar
Seine gemeinsamen Kinder darf der Vater nach wie vor sehen. Dafür gibt es Ausnahmeregelungen. Überall, denk ich. Wär dann nur noch die Frage, ob die Mutter bzw deren neue Familie auch beim Treffen dabei sein kann... Frag doch mal direkt bei Dir im Gesundheitsamt nach.
Der Freund meiner Schwester hat zwei kleine Kinder aus der letzten Beziehung. Die dürfte er in Deutschland nach wie vor alle 2 Wochen sehen bzw zu sich nehmen. Auch in der Schweiz und in Österreich. Nur wohnt er in der Schweiz, seine Kinder in Österreich... deswegen darf er sie nicht mehr holen. Müsste sonst jedes Mal 2 Wochen in angeordneter Quarantäne bleiben....
In Bayern ist es erlaubt, seine getrennt lebenden Kinder zu treffen und auch sie mut zu sich in eine evtl. neue Familie zu nehmen. Das weiß ich sicher aus dem nahen Umfeld. Ist eine Ausnahmeregelung hier. LG Sanne
sind dann ja mehr als zwei Fremde. Nämlich links die Familie A und rechts Familie B.
Das ist auf jeden Fall ein Grenzfall. Das neue Paar und alle Kinder darf sich treffen und auch raus, ebenso wohl das getrennte Paar und die gemeinsamen Kinder. Ob sich aber alle gemeinsam treffen dürfen ... Ich würde ja sagen, eher nein. Aber eigentlich wäre das auch Quatsch, wenn man die erlaubten Konstellationen anschaut.
Naja, ich würde (ohne rechtlichen Hintergrund) sagen: ja, wozu denn dann Kontaktverbote überhaupt? Dann könnten wir ja auch zu Ostern die Großeltern einladen und am Tisch mit Abstand zueinander sitzen oder draußen. Dann könnte ich auch den einen besten Freund unseres Kindes, der sonst zu niemandem Kontakt hat außer den Eltern im Homeoffice, einladen. Ich glaube, genau diese vielen Ausnahmen und die teilweise Unlogikk dahinter wird dazu führen, dass an Ostern eben doch viele ihre Familien treffen, einen Spaziergang machen oä. Kleines Besipiel: Nachbar erzählte mir, Mutter eines Schulfreundes rief an, ob sein Sohn und eben Freund sich nicht doch mal treffen könnten. Im Laufe des Gespräches kam dann raus: der direkte Nachbar dieser Mutter wurde ins KH eingeliefert. Ja, es könnte Corona sein. Nein, Kontakt zu ihm hatte man nicht - naja, im Supermarkt halt mal getroffen. Unser Nachbar hat den Besuch abgelehnt. Die Mutter konnte das nicht ganz nachvollziehen - schließlich müsste/dürfte sie auch arbeiten, hätte dadurch Kontakte zu anderen etc von denen sie uch nicht sicher wüsste, ob diese nicht infiziert sind - warum der Freunde-Treff dann aber so böse sei ...?
Naja, der Kontakt besteht zwischen den Familien ja eh. Beide Erwachsenen haben als Eltern engen Kontakt zu ihren jeweiligen, kleinen Kindern, und als Lebenspartner (auch wenn sie nicht zusammen leben) zueinander. Wenn Corona wirklich so ansteckend ist, dann haben sie es wahrscheinlich eh alle jetzt schon oder bald. Vom moralischen oder präventiven Standpunkt sähe ich da keine Probleme. Rechtlich je nach Bundesland evtl. schon. Das Treffen fände ich sehr viel weniger bedenklich als die Regelung, dass man sich mit einer beliebigen Person aus einem anderen Haushalt treffen darf. Und das zig Mal pro Tag mit verschiedenen Leuten. Toadie wollte aber eine rechtliche Einschätzung. Da würde ich die jeweilige Infonummer des Bundeslandes anrufen.
hier im norden darf man sogar an ostern eltern besuchen und auch enge freunde und bekannte. das war übrigens auch schon die letzten zwei wochen erlaubt. es gab kein besuchsverbot oder ähnliches. man hat zwar empfohlen, darauf zu verzichten, aber man hat es niemandem verboten. außer eine große party zu hause - das ist natürlich nicht erlaubt. und ja, auch der beste freund deines kindes dürfte hier zu euch zu besuch kommen.
Es gibt auch in NRW kein Besuchsverbot für den privaten Bereich. Es gibt nur die Empfehlung und den Wunsch es nicht zu tun. Ob man sich dann daran hält ist jedem selber überlassen. Nur eine Party mit mehreren Fremden ist verboten. Mit Großeltern dürfte man sich auch zum Grillen im eigenen Garten treffen.
Echt? Schwiegermutter hat totale Panik, bei einer Bekannten von ihr gab es Ärger. Die haben zu 7. gegrillt, allerdings Freunde untereinander. Wenn wir Ostern zu ihr gehen würden, wären wir auch zu 7. Und nun hat sie Angst, dass sie Ärger bekommen könnte und deshalb abgesagt. Wir sind jedoch die einzigen gewesen, die sie in letzter Zeit besucht haben, alle anderen Kinder meiden den Kontakt, auch den telefonischen Kontakt. Bei meiner Schwägerin verstehe ich es, sie arbeitet in der Pflege und vermeidet deshalb den Besuch. Sie ruft jedoch regelmäßig an Beim Rest verstehe ich es weniger. Also, Schleswig-Holstein sind wir.
das umgangsrecht unterliegt nicht der kontaktsperre (und im beschriebenen fall üben erwachsene ihr umgangsrecht aus). damit würde ich die begegnung immer begründen.
Es geht aber ja nicht njr um die Kinder, also pb die ihr jeweiliges Elternteil (einsxhl. neuem Partner besuchen dürfen), sondern ob sich die ganze Blase treffen darf.
ich glaube nicht, dass im wald derart detailliert streng kontrolliert wird, deshalb würde ich mir diesbezüglich keine sorgen machen und mich einfach treffen. aber ich bin trotz aller vorsicht nicht so hardcore-mäßig drauf wie manch andere, die sich am liebsten die nächsten drei monate in ihrer wohnung einsperren würden und sich darüber aufregen, dass der staat nicht härter durchgreift.
Also weil im Wald eher nicht kontrolliert wird, ist es eh egal? Ich selbst bin mir auch nicht 100% sicher, das diese Beschränkungen das Nonplusultra gegen Corona-Ausbreitung ist - aber wenn jeder sich nur an die Vorgaben/Beschränkungen etc halten würde, wenn man denn Gefahr liefe, erwischt zu werden ... dann bringt das Ganze eh nichts. Also dieses Argument finde ich persönlich daneben. Dann kann ich mich im Wald ja mit Hinz und Kunz treffen - Hauptsache, mich erwischt dabei keiner.
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