Elternforum Coronavirus

Klage gegen Beschulung

Coronavirus
Klage gegen Beschulung

hgmeier

In Hessen wird mal wieder gegen den Schulbeginn am 18. Mai geklagt. Ist wieder das arme, benachteiligte Mädchen aus Frankfurt. https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/sites/verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/files/20-5-12%20Corona%20und%20Grundschulen%20II%2C%20Ank%C3%BCndigung_0.pdf


shinead

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Die Eltern sind hartnäckig... Ich bin gespannt.


hgmeier

Antwort auf Beitrag von Marianna81

Mindestens eine von denen ist mit Sicherheit Jurist oder Lehrer. Ich würde mich nicht wundern, wenn bei ihren Eltern beide Berufe vertreten sind.


Berlin!

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Bestimmt haben die Eltern auch Birkenstock-Schlappen an und leben vegan. Außerdem tragen sie sicher Aluhüte.


Katl_80

Antwort auf Beitrag von shinead

Wer daheim bleiben will, findet einen Weg. Das sehe ich bei meinen Schülern, die seit knapp drei Wochen wieder in die Schule 'müssen'. Sind aber 9.-Klässler. Ich behaupte mal, dass sich die allermeisten Grundschüler wieder auf die Schule freuen.


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Katl_80

Ja, haben die Viertklässler hier auch. Umso größer die Enttäuschung darüber, dass die Schule so keinen Spaß macht. Keine gemeinsamen Pausen mit den Freunden, kein Kunst-Sport-NW-oder Schwimmunterricht. Dafür oft Vertretungslehrer. Und eine Liste darüber, wer wann die Toilette zu welcher Uhrzeit aufgesucht hat.


Katl_80

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Das ist so peinlich und wenig empathisch den vielen anderen Grundschülern gegenüber, die sich vor 3 Wochen schon auf die Schule gefreut haben! Ätzend! Hoffentlich kommen sie nicht durch damit!!!


hgmeier

Antwort auf Beitrag von Katl_80

Sind die vor 3 Wochen auch schon.


shinead

Antwort auf Beitrag von Katl_80

Es geht lediglich um die Schulpflicht. Die Schulen konnten für jene Schüler, die sich auf die Schule gefreut haben, öffnen. Das wurde nie verhindert.


hgmeier

Antwort auf Beitrag von shinead

Genau betrachtet doch. Die Schulpflicht war (und ist) in Hessen nicht abgeschafft. Es besteht jedoch ein Betretungsverbot auf Basis der Verordnungen zum Infektionsschutzgesetz. Das letzte Mal wurde (erfolgreich) gegen die Bestimmungen der Änderung der Verordnung (= Wegfall des Betretungsverbotes) geklagt.


Berlin!

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Die ABSCHAFFUNG der Schulpflicht stand und steht in keinem Bundesland zur Debatte. In einigen war sie wohl ausgesetzt, mehr nicht.


hgmeier

Antwort auf Beitrag von Berlin!

In Hessen war sie formal noch nicht einmal ausgesetzt. Das hätte eine Änderung des Hessischen Schulgesetzes bedurft.


shinead

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Ok, es ging um die Präsenzpflicht. Die war ausgesetzt und blieb es nach dem Urteil auch. Dennoch konnten die 4. Klassen für jene öffnen, die freiwillig kommen wollten. DAS wurde durch das Mädel nicht verhindert.


Berlin!

Antwort auf Beitrag von hgmeier

In den meisten Bundesländern war das so. In Berlin auch, die Schulpflicht bestand und besteht.


hgmeier

Antwort auf Beitrag von shinead

Doch. Wurde es. Die Regelung in der Corona-VO war eine "Es gilt ein Betretungsverbot außer für"-Regelung. Diese wurde durch das Urteil teilweise außer Kraft gesetzt. Dies hatte das Ergebnis, dass für Viertklässler das Betretungsverbot wieder gegriffen hat.


Katl_80

Antwort auf Beitrag von Katl_80

@shinead: Woher weißt du das? Das würde mich wundern! Alle Grundschulen, die ich kenne, waren vor dem Urteil bereit für ihre Schüler. Und dann ist alles dicht geblieben. Nach meiner Einschätzung hätten die Schulleiter gerne gesagt, dass ihre Schüler kommen dürfen. Meine Chefin und die an der Schule meiner Tochter hätten das sofort gemacht. Hier waren alle (Kollegen) traurig, dass sie nicht anfangen durften.


shinead

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Also: die Schulpflicht in Hessen ist/war ausgesetzt. Der Schulbetrieb wurde am 27.04. nicht aufgenommen, hätte das Land aber machen können. Der Verwaltungsgerichtshof hat lediglich die Schulpflicht für die 4. Klassen wieder ausgesetzt. Das Land hätte die Gebäude für freiwilligen Präsenzunterricht aber öffnen können. >>Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof des Landes die Schulpflicht für Viertklässler in der Corona-Pandemie vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Richter gaben damit dem Eilantrag einer Schülerin aus Frankfurt recht, der sich gegen eine Landesverordnung richtete. Die Viertklässler würden im Vergleich zu Schülern, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai weiter untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und in ihrem Grundrecht verletzt. Der Beschluss ist unanfechtbar. https://www.welt.de/regionales/hessen/article207477555/Corona-Gerichtshof-hebt-Schulpflicht-fuer-Viertklaessler-in-Hessen-auf.html https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/schulbetrieb-der-4-jahrgangsstufe-der-grundschulen-wird-am-27-april-nicht-aufgenommen


shinead

Antwort auf Beitrag von Katl_80

Es wurde nur die Schulpflicht weiter ausgesetzt. Daraufhin hat das Land beschlossen, die Schulen geschlossen zu halten. Das war aber nicht Teil der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. https://www.welt.de/regionales/hessen/article207477555/Corona-Gerichtshof-hebt-Schulpflicht-fuer-Viertklaessler-in-Hessen-auf.html


hgmeier

Antwort auf Beitrag von shinead

Die Schulpflicht war jedoch nicht Basis der Klage. Es war ein Normenkontrollverfahren bezüglich der 2. VO zu Bekämpfung des Corona-Virus. Da dort diesbezüglich nur das Betretungsverbot geregelt ist, und keinesfalls die Schulpflicht, hat sich das Urteil auch nur auf das Betretungsverbot (bzw. die geplanten Ausnahmen) ausgewirkt. Somit galt das Betretungsverbot weiterhin für alle Grundschüler. Die Argumentationskette bezüglich der Schulpflicht, geht ersteinmal von der Grundlage aus, dass alle Pflichten die der Staat auferlegt für die Pflichtigen selbst grundsätzlich belastend sind. Dabei darf es zudem nicht zu Benachteiligungen kommen. Jemand, der vom Betretungsverbot ausgenommen wird, ist -so die Auffassung der Kammer- denen gegenüber benachteiligt die dem Betretungsverbot unterliegen.


hgmeier

Antwort auf Beitrag von shinead

>>>Es wurde nur die Schulpflicht weiter ausgesetzt. Es gibt in Hessen KEINE Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Schulpflicht. Sie war und ist niemals ausgesetzt worden! Da können die Medien behaupten was sie wollen.


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Katl_80

Das wäre aber wenig empathisch gegenüber den Grundschülern, die sich nicht auf die Schule freuen und vom home-schooling profitieren.


shinead

Antwort auf Beitrag von shinead

Dann erklär' Du das bitte dem Verwaltungsgericht, ok? https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/schulpflicht-z-t-au%C3%9Fer-kraft-gesetzt https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgh-hessen-8b1097-20n-corona-schulpflicht-viertklaessler-ungleichbehandlung/


hgmeier

Antwort auf Beitrag von shinead

Brauche ich nicht. Es hilft einfach die Klage und das Urteil und nicht Trivialtexte zum Thema zu lesen.


shinead

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Wenn sich der Pressesprecher des VGH so missverständlich ausrückt... Weder Urteil noch Klage liegen m.E. online in Gänze vor.


Grauzone

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Gibt es das Urteil im Volltext auf juris online? Oder gibt es andere Fundstellen?


Berlin!

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Jedem Bürger steht gegen jede staatliche Maßnahme auch das Recht zu, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Was genau stört Dich?


hgmeier

Antwort auf Beitrag von Berlin!

Die Klage steht sogar Nichtbürgern zu. Sonst dürfte das Mädel nicht klagen. Dennoch habe ich das Recht wegen dieser Befindlichkeiten des Mädels (oder vielmehr ihrer Eltern) den Kopf zu schütteln.


Berlin!

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Wie kommst Du darauf, die Klägerin sei keine Bürgerin? Was denn sonst? Und woher hast Du diese Info? In dem von Dir geteilten Dokument steht nur "Grundschülerin".


hgmeier

Antwort auf Beitrag von Berlin!

Nunja... da sie im vierten Schuljahr ist, ist es deutlich unwahrscheinlich, dass sie eine Bürgerin ist.


Berlin!

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Also auch kein Staatsbürger? Soll mir egal sein. Klagerecht hat sie.


bea+Michelle

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Als ob man keine anderen Sorgen hat...


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von hgmeier

Meinen Segen hat diese Familie, ich bin für die Aussetzung der Schulpflicht für alle Kinder bis es einen Impfstoff gegen Corona gibt oder auch darüber hinaus. Jeder, der die Gefahr für sich, sein Kind oder die Gesellschaft als zu hoch empfindet darf sein Kind für das bisherige Homescooling system zu Hause lassen. Ebenso wie alle Kitakinder gerne zu Hause bleiben dürfen, wo die Eltern dies möchten. Aber allen anderen Kindern muss es möglich sein, täglich in Schule oder Kita zu gehen. Täglich! Und meiner Meinung nach ab gestern! Jeckyll


SunnyGirl!75

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tja nur leider bist du keine Politikern und kannst sowas nicht bestimmen... Unsereins wird nur vor vollendete Tatsachen gestellt! Muss halt irgendwie gehen... Falls nicht dann eben Pech gehabt!


Caot

Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

...das Recht steht Dir ja auch zu. Wenn Dir also eine "vollendete Tatsache" nicht gefällt, wäre ja auch der Rechtsweg für Dich offen. Wenn man also die Zeit und das Geld hat, dann klagt man. Pech gehabt hast Du grundsätzlich nicht!


SunnyGirl!75

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klagen das das Kind beschult wird hätte wohl kaum eine Chance! andersrum stelle ich mir da schon einfacher vor!