plymouth
Sagt mal, wie ist das rechtlich: Mein Sohn (5 jahre) und ich halten die staatlich verordnete Isolation gut durch. Er kommt nicht mit in Einkaufsläden, trägt in Öffentlichkeit Maske etc .. Wir haben mir der Familie seiner besten Freundin nun ausgemacht, dass wir uns mit der Betreuung helfen. Also ab und zu die Freundin (auch 5 Jahre) zu uns und andersrum. Nun sagt der Vater unseres Kindes, dass das rein rechtlich nicht erlaubt ist. Gleichzeitig kann er eine Alternative nicht bieten. Wie sieht das aus, was macht ihr? Gruß!
Lasst euch doch nicht alles erzählen. Und morgen ist es nur reinrechtlich erlaubt Montags und Mittwochs zu scheißen weil es gut für die Kläranlagen ist. Ernsthaft,in NRW ist rein rechtlich erlaubt. Aber selbst wenn nicht. Es wird keiner bei dir klingeln.
In Bayern wäre es nicht erlaubt und so wie ich das lese wird dann der Vater ihres Kindes bei ihnen klingeln. LG Inge
Welches Bundesland? Google doch einfach nach den aktuellen Regeln. In den meisten Bundesländern wird das aber erlaubt sein. Weil Kontaktverbot nur im öffentlichen Raum.
Wir sind in Bayern. Wir machen es. Erlaubt ist es nicht, aber wenn die Politik nicht helfen kann und Kitas zu sind und ich das Kind nicht mit in den Supermarkt nehmen soll, ganz ehrlich, dann mache ichs hamt. Wir treffen nur die, sind sonst echt isoliert. Schon deshalb, weil die mit den Urgroßeltern in einem Haus wohnen. Wir haben uns die ersten 6 Wochen auch dran gehalten, aber gar keine anderen Kinder und gar keine Chance mal alleine einzukaufen oder zum Arzt zu gehen, wird langsam zu viel und dabei sind wir wenigstens noch Hausfrauen. Ich sehe es als Nachbarschaftshikfe und glaube, es minimiert unsere Gefahren eher. Mit 3 Kindern zwischen 1,5 und 5 zu Lidl bietet sicher mehr Risiko. Wenn die Polizei nichts besseres zu tun hat, als das zu verfolgen, dann muss es uns sehr gut gehen. Da das Wetter toll war, haben sie letzte Woche oft auf der Straße zusammen gespielt. Hier bat niemand gemeckert. Ich kenne auch keine Familie, die nicht wenigstens die Nachbarn trifft.
Kommt aufs Bundesland an, in Bawü dürfen sich im privaten Raum maximal 5 Menschen aufhalten (Ausnahme mehr Personen im gleichen Haushalt oder in gerader Linie verwandt). Da wäre also bei einem 3Personen Haushalt eine weitere Person möglich. Und ganz ehrlich, wie soll man es denn groß anders machen. Entweder mit anderen Personen zusammenschließen oder Großeltern. Ich habe demnächst auch ein Betreuungsproblem und weiß noch nicht genau wie ich es machen soll....langsam wird es bei mir auf unbezahlten Urlaub hinauslaufen.
In Brandenburg ist es nach wie vor verboten und wir halten uns daran. Bekommst du als AE keine Notbetreuung?
Das ist das Paradoxe an der Situation. Auch wenn sie als Alleinerziehende Anspruch hätte, würde sie durch die Notbetreuung ja viel mehr Kontakt zu anderen Menschen haben, als wenn das nur eine einzige befreundete Familie ist. In der Notbetreuung sind Gruppen von z. B. 5 Kindern, mindestens 2 Betreuer (mit ihren ganzen Kontakten, die sie außerhalb haben...) ich sehe in der Notbetreuung eine viel größere Ansteckungsgefahr als bei Betreuung durch befreundete Familie. LG luvi
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php Ich würde die Aussage so verstehen, dass du das dürftest. Da es zu allem akutell zig unterschiedliche Regeln gibt, wie soll man da durchblicken? Ich würde es einfach machen, wenn Politik keine sinnigen Lösungen hat, muss man selbst für sich sorgen. Passieren kann schließlich nichts, was dir nicht auch in einer Notbetreuung passieren kann. Und dein Kind braucht keinen Mundschutz, wenn er eh nicht mit einkaufen geht. Außerdem ist er ja erst 5...
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