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Kind in Quarantäne, wie Betreuung sicher stellen?

Kind in Quarantäne, wie Betreuung sicher stellen?

fünf-kleine-hüpfer

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Hi, So, das es die Schule jetzt auch getroffen hat und es wohl nur eine Frage der Zeit ist, da dieses Kind mit meinen ewig im Bus saß: Hier im Landkreis wird nur das Kind, das Kontakt hatte, unter Quarantäne gestellt, nicht die Eltern. Wie mache ich das dann mit der Betreuung? Den ganzen Tag alleine geht noch nicht, dafür ist der Zwerg zu jung. Und Nachbarn fragen geht ja auch schlecht... Lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von fünf-kleine-hüpfer

Naja immerhin kann dann einer von beiden weiterhin zur Arbeit gehn. Bei unserem Neffe wurden beide Elternteile gebeten, in Quarantäne zu bleiben bis zum negativen Test (noch keine Anordnung nur Bitte) Davon ab: Die wenigsten AGs würden jemanden kommen lassen, der Zuhause eine Person sitzen hat, due in Quarantäne ist.


Mama08-15

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Guten Morgen, Es darf einer zu Hause bleiben zur Kinderbetreuung, ich glaube man bekommt dann ähnlich wie beim Kinderkrankengeld 67 Prozent. Steht so im Infektionsschutzgesetz. Alles Gute!


Shanalou

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Da täuscht du dich aber. Gerade in den Berufen, in denen kein Homeoffice möglich ist, wird das trotzdem gemacht.


Sume76

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Eines meiner Kinder ist in Quarantäne, die anderen gehen in die Schule und mein Mann und ich arbeiten - als Lehrer. Wir haben allerdings den ersten negativen Test von Sohnemann abgewartet und tragen während des Unterrichts FFP2 -Masken. Dieses Vorgehen wurde vom Gesundheitsamt mehr oder weniger so vorgegeben.


drosera

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Antwort auf Beitrag von Mama08-15

Das wäre mir neu, welcher Paragraph ist denn das? Für eigene Quarantäne gibt es vollen Lohn, Erstattung darf sich der AG beim Land organisieren, außer Homeoffice ist möglich. Ist man selbst krank, gibt es Lohnfortzahlung. Für kranke Kinder gibt es Kind-krank-Tage. Für gesunde Kinder in Quarantäne gibt es m.W. genau nichts.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von drosera

schau, unten wurde der Link gepostet https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html


oktopus

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Antwort auf Beitrag von drosera

Wenn das stimmt, fände ich das echt unverschämt. Unsere Kinder sollen komplett ohne Schutz die Schule besuchen, und wenn der Quarantänefall eintritt, wird man zusätzlich allein gelassen und abgestraft. Ein Lohnersatz vom Staat wäre ja wohl mehr als angemessen.


oktopus

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Antwort auf Beitrag von drosera

Wenn das stimmt, fände ich das echt unverschämt. Unsere Kinder sollen komplett ohne Schutz die Schule besuchen, und wenn der Quarantänefall eintritt, wird man zusätzlich allein gelassen und abgestraft. Ein Lohnersatz vom Staat wäre ja wohl mehr als angemessen.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von fünf-kleine-hüpfer

Den Spaß habe ich gerade hier wir sind bei Tag 12. Solange das Kind in Quarantäne ist muss der Arbeitgeber einen wohl freistellen und er bekommt das Geld bis zu sechs Wochen vom Staat wieder. Ich habe das Glück schwanger zu sein und ein BV zu haben


Caot

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Antwort auf Beitrag von fünf-kleine-hüpfer

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Caot

Danke! Sehr nützlich! Ich wusste nicht, dass das auch bei Quarantäne gilt.


drosera

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Da steht auch nichts von Quarantäne.das gilt nur für den Fall, dass die Einrichtung (oder ein Teil davon?) zu ist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von drosera

doch, da steht :" .... Kind infolge der behördlichen Schließung oder eines Betretungsverbots von Betreuungseinrichtungen...." Wer in Quarantäne ist, hat ein Betretungsverbot für die Betreuungseinrichtung


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von Caot

Wer Home-Office machen kann, erhält gar nix und hat zu sehen wie er es stemmen kann.


drosera

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Bist du dir sicher, dass das hier gemeint ist? In diesem FAQ-Kontext wirkt das eher wie "die Einrichtung hat ein Verbot, betreten zu werden". Im Rahmen des IfSG gibt es in der Tat ein Betretungsverbot wie "es sind Masern ausgebrochen, alle ohne Nachweis von 2x Impfung oder Titer haben ein Betretungsverbot"; das ist zwar ähnlich, aber ich wäre da sehr misstrauisch, dass hier die Quarantäne nicht in der FAQ aufgeführt ist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von drosera

Naja Du hast ja definitiv ein Betretungsverbot für due Betreuungseinrichtung, wenn Du in Quarantäne bist. Hier mal der Text eines RA für Arbeitsrecht: Was gilt, wenn das Kind des Arbeitnehmers in Quarantäne muss? In Fällen, in denen das Gesundheitsamt ein Kind - nicht aber die Eltern - unter Quarantäne stellt, könnte ein Anspruch für die Eltern nach § 56 Absatz 1a IfSG in Betracht kommen, wenn man davon ausgeht, dass insoweit das Betreten untersagt wird. Vorsicht, typisches Juristendeutsch "könnte ... wenn..." sichert sich ab, kompliziert wie immer. Mein Vorschlag: im Fall der Fälle eine Rückmeldung der Betreuungseinrichtung verlangen, aus der hervorgeht, dass jetzt aufgrund Quarantäne ein Betretungsverbot besteht. Wenn das dann schriftlich vorliegt, ist man rechtlich safe mit Gürtel und Hosenträgern. Eigentlich steht das aber auch mehr als deutlich auf der Bestätigung, die unterschrieben werden muss. Quelle RA: https://www.google.com/amp/s/www.haufe.de/amp/personal/arbeitsrecht/freistellung-zur-kinderbetreuung-bei-schulschliessung_76_511796.html


Felica

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Aber aktuell haben hier in vielen Einrichtungen auch Eltern ein Betretungsverbot. Die dürfen die Einrichtung nicht betreten, die Kinder werden am Eingang übergeben. Selbst zur Eingewöhnung. Geschwisterkinder haben erst recht ein Verbot. In den meisten Einrichtungen darf gerade nur ein Elternteil rein und raus um Kind zu bringen oder abzuholen. Teils sogar nur mit Maske. Betretungsverbot muss also nicht zwangsläufig sich nur auf Quarantäne beziehen.


Philo

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Antwort auf Beitrag von fünf-kleine-hüpfer

einer geht arbeiten, einer nimmt "Kind-Krank" Tage wegen Quarantäne. Schwieriger stelle ich mir vor, das Kind vor der Familie zu isolieren...


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Philo

Wie kommst du darauf? Das wäre Betrug an der Krankenkasse.


Korya

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Antwort auf Beitrag von fünf-kleine-hüpfer

Wir würden die Kinder so gut es geht isolieren (wobei das bei uns im Haus zum Glück kein Problem wäre - Luxus, ich weiß) und uns dann aufteilen. Das funktioniert aber nur, weil Homeoffice hier kein Problem ist. Ansonsten unbezahlter Urlaub :-(


Brummelmama

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Antwort auf Beitrag von fünf-kleine-hüpfer

Interessiert mich jetzt such. Sohnemann wurde getestet. Morgen kommt das Ergebnis. Es geht ihm nicht sonderlich gut. Irgendwie bekommt man von allen Seiten unterschiedliche Infos. Darf ich dann zu Hause bleiben oder sollte ich oder muss ich es? Ach, Geburtstag habe ich dann auch noch morgen....schaun wir mal


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von fünf-kleine-hüpfer

Vielleicht hilft dir der Link weiter: https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/kind-muss-in-quarantaene-duerfen-eltern-zu-hause-bleiben-li.106428 Gruß Sylvia


Brummelmama

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Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

Ja, Danke. Gerade tel. Info erhalten - negativ. Gott sei Dank!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Brummelmama

na immerhin. Dann kannst Du jetzt in Ruhe feiern Happy Birthday


Brummelmama

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