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Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage“ auf den Weg gebracht. Vorgesehen sind u. a. zusätzliche Meldepflichten (z. B. auch für negative Tests und Genesungen) sowie die Ausweitung von Testkapazitäten, um Massentests zu ermöglichen. Dazu soll es künftig Tierärzten gestattet werden, labordiagnostische Untersuchungen bei Menschen durchzuführen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) möchte klargestellt haben, dass diese Untersuchungen nur als Unterauftragnehmer von humanmedizinischen Laboren und nur für den die aktuelle Pandemie auslösenden Erreger zulässig sein dürfen. Außerdem fordert die KBV die komplette Beseitigung von Regressen bei Überschreitung der (bislang limitierten) Verordnung von Influenza-Impfstoffen.
Das mit den Veterinären hab ich jetzt nicht verstanden... Warum sollen die Labore, die Tierseuchen untersuchen, nicht auch menschliche Proben untersuchen dürfen? Die machen das derzeit und ohne die könnte definitiv nicht so viel getestet werden.
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