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jemand aus Bayern hier - Ausgangsbeschränkung Frage ?

jemand aus Bayern hier - Ausgangsbeschränkung Frage ?

2Mädchenmama

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Hallo, bei euch war das doch schon einmal ? Darf das studierende Kind dann mit Zug oder Auto wegfahren aus Bayern ? Werden da Autos und Züge kontrolliert ? Ich bin echt fassungslos angesichts dieser Maßnahmen ! Lieben Gruß und Danke N.


2Mädchenmama

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

...nach Hause fahren zur Familie (Hessen)


Jana287

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Antwort auf Beitrag von 2Mädchenmama

Du bist fassungslos wegen dieser Maßnahmen, aber kennst den Inhalt gar nicht? Aha.


2Mädchenmama

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Antwort auf Beitrag von Jana287

an Jana 287: ich habe lediglich höflich nach Erfahrungen gefragt, dieser Kommentar war also überflüssig.


Jana287

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Antwort auf Beitrag von Jana287

https://www.br.de/nachrichten/bayern/schulen-silvester-grenze-bayern-verschaerft-regeln,SIOO0RB "Das Haus darf dann nur noch "aus triftigen Gründen" verlassen werden, zum Beispiel für Arbeit, Arztbesuche, Schule, Einkaufen, Sport, Gottesdienste oder Besuche bei einem weiteren Hausstand (bei Einhaltung der Kontaktbeschränkungen). Durch die vielen genannten Gründe dürfte sich für die Menschen damit de facto nur wenig ändern." Ja, das macht wirklich fassungslos!


Jana287

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Antwort auf Beitrag von 2Mädchenmama

Was ist denn so schwer daran, das zu googeln? Die Medien sind voll damit! Was genau macht Dich fassungslos?


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Jana287

Mich verwundert das aber nicht. In Österreich gibt es schon länger strengere Regeln und bisher kam es in Bayern zeitversetzt immer ähnlich streng. Mich verblüfft eher, dass der Landtag so lange gewartet hat. Ehrlich gesagt hätte ich lieber früher strengere Regeln gehabt, sodass die Zahlen rechtzeitig gesunken wären. So ist es ja nervig mit monatelangen Beschränkungen in verschiedenen Abstufungen


Melkerin

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Antwort auf Beitrag von 2Mädchenmama

es ändert sich jeden Tag... ich meinte aber, es ist erlaubt wenn es 1 Haushalt ist... aber frag am besten direkt bei der Gemeinde nach.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Jana287

Heißt das auch, dass man nicht mal mehr spazieren gehen darf? So ein Unsinn, das wird gar nichts ändern.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Nein. So entstehen "Fake News" https://www.antenne.de/nachrichten/bayern/noch-schaerfere-corona-regeln-fuer-bayern-beschlossen-06-12?fbclid=IwAR39HqtJEa2eJbT-ke35Bb3kL6_Q2aHhwnONq2HYwJ1Z1E-G74kMODjoGYU Man durfte schon im März ganz normal zum Sport und Spazieren raus, Und sich da mit einer bestimmten Anzahl von Leuten treffen. Auch für jetzt ist das wohl so vorgesehen. Alles andere ist, Wie ihr sagt, sinnfrei.


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Du musst nur schnell genug spazieren gehen, dann ist es Sport


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Dann zieh halt Turnschuhe an und geh Walken ;-)


Gold-Locke

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Also Spaziergänge fallen doch auch unter "Sport", oder ? Nicht jeder ist ja in der Lage zu joggen. Da werde ich alternativ ja wohl auch an unbelebten Orten spazieren gehen dürfen, um mich zu bewegen.


knödelchen00

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Antwort auf Beitrag von Jana287

Warum bist Du und einige andere immer so auf Krawall gebürstet und machen sich als Vormund wichtig? Das war doch eine ganz einfache freundliche Anfrage! Mir fällt zunehmend auf, dass die Leute hier aggressiv reagieren und meinen NUR SIE SELBST würden sich an Regeln halten und andere sind böse und blöd. Es gibt hier auch Mütter von erwachsenen, mündigen "Kindern" die außerhalb wohnen, studieren etc. die vielleicht über Weihnachten ihre Eltern sehen möchten....was bitte, ist daran so absurd? Frage bitte einmal beantworten! Und genau: Fassungslose Grüße Einen schönen Nikolausabend!


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

War nur ne Frage. Ich wohn eh in BW, da durfte man auch im März ohne Grund raus.


Mugi0303

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Also bei uns steht zum Beispiel drin, Sport und Bewegung draußen in Umkreis von 15km. Da fällt ja spazieren oder auch Spielplatz eindeutig mit rein. Man sollte immer erst die Regelungen abwarten und die kommen bei euch dich erst Dienstag oder Mittwoch. Mugi


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von 2Mädchenmama

Bislang war es so geplant, dass Besuche bei Verwandten ersten Grades erlaubt wären. Aber Genaues kommt eh erst mit der Verordnung, die am Dienstag noch vom Landtag beschlossen werden muss. Vorher sind alles nur Pressemitteilungen, nix "Festes".


Ellert

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

Das würde Sinn ergeben nur Verwandte ersten oder zweiten Grades zu besuchen Wir werden den zahlen sonst nichtmehr Herr wie es gerade zu erleben ist


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Der Besuch eines weiteren Hausstandes (max. 5 Personen ohne Kinder unter 14) ist ein triftiger Grund. Hier mal eine Aufzählung triftiger Gründe, die ab Mittwoch gelten (der Landtag muss nicht zustimmen) die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden, Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 9. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inkl. Weihnachtsbesorgungen), der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht), der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engem Kreis, Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit einem anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt 5 Personen nicht überschritten wird. Handlungen zur Versorgung von Tieren, der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte, Ämtergänge, die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften und die Teilnahme an zulässigen Versammlungen nach dem BayVersG.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von 2Mädchenmama

Wohin möchte das studierende Kind denn? Und ja, Stichproben gibt es seit einiger Zeit zum Beispiel in den grenzüberschreitenden Zügen nach Österreich, wo strengere Regeln gelten. Wenn man glaubhaft machen kann, dass die Fahrt gemäß der Regel verläuft (ich kenne es von Paaren, die sich gegenseitig besucht haben, da lief sowas immer problemfrei), Ist alles in Ordnung.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Achso, Ich lese gerade die Antwort. Besuche der Familie scheinen erlaubt zu sein, zumindest steht da noch was von der 5 Personen-Regel. Aber finde das selbst widersprüchlich. Denke, da müssen wir abwarten bis Genaueres feststeht.


User-1753445573

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Antwort auf Beitrag von 2Mädchenmama

Und auch Strafen verhängt wen man erwischt wurde.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von 2Mädchenmama

Ich bin nicht fassungslos. Es war zu erwarten. Gruß h


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hormoni

ich habe schon einige zeit damit gerechnet und so megahart trifft es mich nicht. meinem betrübten Kind habe ich dann erst mal erklärt, dass sie nicht allein mit ihrer ollen mutter silvester feiern muss, sondern dass ihr freund durchaus hier willkommen ist. besser als nichts, ich geh eh um 10 ins bett.


hormoni

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Hallo Vallie Mich trifft es auch nicht so hart. Bin jetzt seit 2 Wochen in Quarantäne und auch davor kam ich nicht sonderlich mehr wirklich raus. Alltagstrott eben. Arbeiten, Einkaufen, Termine (Kids) abarbeiten, heim. Ist halt so. Finds nicht toll, aber es gibt schlimmeres. LG H (ab morgen „Ent-Quarantänisiert“)


dhana

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Antwort auf Beitrag von 2Mädchenmama

Hallo, natürlich darf dein Kind zu Weihnachten über die Ferien zu euch nach Hause fahren - und dort gelten die Regeln die bei Euch gelten. Nirgendwo steht, das das man als Einzelperson/Student nicht nach Hause darf. Nur mit Freunden treffen und mit dem Zug zum Skifahren - das geht nicht - sollte einem aber doch der gesunde Menschenverstand eh schon sagen oder? Das ist nichts worüber man fassungslos sein müsste. Sprich es werden die gleichen Beschränkungen sein, wie sie auch schon im Frühjahr waren - nur das diesmal die Geschäfte alle offen haben dürfen. Hotspots mit Zahlen über 200 haben 21 Uhr - 5 Uhr Ausgangsperre - da darf man nur raus, wenn es wirklich absolut notwendig ist - z.B. Notfall in die Notaufnahme, oder Krankenschwester zum Frühdienst. Gruß Dhana


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von 2Mädchenmama

das unser Luschi Laschet nix macht.


Mia186

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Antwort auf Beitrag von 2Mädchenmama

Befasse Dich am besten erst einen Tag vorher damit, weil es sich bis dahin erfahrungsgemäß noch zig mal ändert. In unserer bayerischen Stadt haben wir einen ganz niedrigen Inzidenz wert und wir sind genauso von diesen harten Maßnahmen jetzt betroffen. Das finde ich unfassbar. Beim letzten Mal stand wenigstens noch dabei dass man Sport im Freien machen darf oder spazieren gehen darf. Davon ist diesmal schon gar nichts mehr zu lesen. Ohne Worte.....


fritzi3

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Antwort auf Beitrag von Mia186

Sport und Bewegung an der frischen Luft (also Spazierengehen) gehören explizit zu dne triftigen Gründen, das Haus zu verlassen. Das wurde gestern von Söder so formuliert und man kann es auch an verschiedenen Stellen so lesen. Nur die nächtliche Ausgangssperre in Hotspots lässt wohl innerhalb der "Sperrzeit" keinen Spaziergang zu.