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Isolationszeit NRW

Isolationszeit NRW

lena567

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Hallo zusammen, es heißt ja immer, es gibt keine blöden Fragen... Meine kommt mir trotzdem blöd vor, aber irgendwie habe ich anscheinend gerade ein Brett vor dem Kopf... Symptome hatte ich erstmals am 5.7.- wie lange muss ich demnach in Isolation (ohne Freitesten)? Ich dachte, 5.7. ist Tag 1, demnach wäre Tag 10 der 14.7., also "frei" ab 15.7.. Jetzt steht auf der Homepage vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen dieses Beispiel: Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolation, d.h. der Tag der Testung/ Symptombeginn wird nicht mitgerechnet. Ab dem Folgetag wird gezählt, bis die Anzahl an Tagen der empfohlenen Absonderungsdauer erreicht ist (volle Tage). Beispiel: Tag des Tests war der 30. November und das Ergebnis liegt am gleichen Tag vor (Tag 0). Die Frist beginnt am folgenden Tag (1. Dezember) zu laufen. Tag 5 ist somit der 5. Dezember. Die Isolierung endet spätestens mit Ablauf des 10. Dezember. Jetzt bin ich verwirrt ... Kann mir jemand mein Brett entfernen ? Viele Grüße Lena


Sille74

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Antwort auf Beitrag von lena567

Ich würde mal sagen, es ist so zu handhaben, wie es auf der offiziellen Ministeriums-Homepage steht. So ist die Berechnung hier (Ba-Wü) übrigens auch: Der Tag NACH dem positiven Test ist Tag 1 der Isolation, also in Deinem Fall der 06.07. Die Isolation dauert dann (einschl. dem 06.07.) 10 Tage, also bis zum 15.07., ebenfalls einschließlich. Raus darfst Du somit wieder am 16.07., wenn's sein muss um 0.01 Uhr.


Gold-Locke

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Ja, genau so ist es dem Beispiel zu entnehmen und richtig. Liebe Grüße, Gold-Locke


chrissicat

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Antwort auf Beitrag von lena567

Ohne Freitestung bist du, wie schon geschrieben wurde, am 16.7. wieder "frei". Du schreibst allerdings nur etwas von Symptomen. Wann wurdest du denn offiziell positiv getestet? Wenn der (offizielle) Test nämlich nicht innerhalb von 48 Stunden ab Symptombeginn erfolgt ist, dann beginnt die Frist für die Berechnung der Quarantäne erst mit dem Test.


lena567

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Antwort auf Beitrag von chrissicat

Das habe ich tatsächlich auf dem Schirm Gestestet wurde ich 20 Stunden nach Symptombeginn


minnie_74

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Antwort auf Beitrag von lena567

Da ich hierzu auch unterschiedliche Angaben gefunden habe, habe ich mich bei der Hotline unseres Gesundheitsamtes abgesichert und mir dort die Daten zum freitesten und zum Ende ohne des Testens geben lassen. Für mich war leider freitesten keine Option, war bis Tag 11 noch positiv. Liebe Grüße


FrauStorch

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Antwort auf Beitrag von lena567

Also wir zählen tatsächlich hier anders und das Gesundheitsamt hat mir auch was anderes gesagt. Erster Tag der Symptome bzw. des Tests = Tag 1 In der Klinik rechnen wir das bei den Mitarbeitern auch so. Das macht auch Sinn da es ja für diese 10 Tage Lohnersatzzahlung gibt und nicht für 11. D.h. wenn ich mich morgens mit Schnelltests positiv teste dann zählt das bereits als Ausfalltag 1, ich gehe ja nicht arbeiten. Wenn erst der nächste Tag der Tag 1 wäre dann kommt das mit den 10 Tagen Coronaausfallgeld gar nicht hin und ein Arbeitnehmer müsste zwingend 1Tag AU nehmen. Was aber ein Problem werden könnte da er eine AU formal nur für einen Verlauf mit Symptomen bekommt. Ist er nicht krank und dann an Tag 10 (oder 11, je nachdem wie man zählt) noch positiv dann wäre er streng genommen nicht AU fähig, würde aber auch nicht zu arbeit gehen dürfen da noch positiv aber hätte bereits die 10Tage Aufallzeit um. Ist jetzt formalistisch argumentiert aber würde bei uns regelmäßig zu formalen Problemen führen da nur wenige es schaffen sich freizutesten. Also als was würde dann der Tag1 des positiven Tests gelten wenn ich theoretisch symptomlos positiv wäre und nicht arbeiten kann? Dafür gäbe es formal keine AU.