Jayjay
Einige Kreise in NRW haben ja einen Wert von über 200, darunter auch der Kreis, wo meine Eltern leben. Folge u.a.: Ich darf da zurzeit gar nicht hin, weil ich nicht im Kreis bzw. Umkreis von 15 km lebe. Was ich mich nun frage: Wie lange gilt das? Bis der Wert auf ein bestimmtes Minimum gesunken ist oder grundsätzlich bis mindestens 31. Januar? Ein anderer Kreis betrifft meine Tochter: Sie hat als Studentin einen Zweitwohnsitz dort. Zurzeit ist sie aber nur bei uns. Dürfte sie dennoch ihren Zweitwohnsitz aufsuchen, um z.B. was zu holen oder gar dort in Ruhe zu lernen (das macht sie nämlich gerne schon mal)?
Hallo, Trifft diese Regelung wirklich auf euch zu? Ich dachte, es geht um touristische Zwecke... LG luvi
In der Regionalverordnung NRW steht: * Besuch enger Familienangehöriger gilt als Ausnahme. * Die Verordnung gilt bis Ende Januar. Sie wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. * Es ist nur von "Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort" die Rede, es wird nicht nach Erst- oder Zweitwohnsitz unterschieden. Aus meiner eigenen Sicht: Was die Studentin angeht, würde ich kein Problem darin sehen, wenn sie ihren Zweitwohnsitz aufsucht und da keine Kontakte zu irgendwem hat. Eltern-Besuche würde ich, wenn möglich, gerade eh aufschieben. LG sun
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